Glas

 
Die Glasbruchversicherung gehört nicht zu den existentiell wichtigen Versicherungen. In einem Wohnhaushalt mit Kindern oder mit anspruchsvoller Einrichtung stellt die Glasbruchversicherung jedoch eine sinnvolle Ergänzung dar. Die Glasbruchversicherung bietet eine Allgefahrendeckung. Das bedeutet: Egal warum Ihr Glas kaputt geht, der Schaden wird durch Ihre Glasbruchversicherung ersetzt. Enthalten sind dabei alle Glasflächen die zur Wohnung gehören, wie z.B. Fenster, Türen, Duschkabinen, aber auch Möbelverglasungen, Bilderrahmen, Spiegelflächen usw.
Nicht versichert sind Haushaltsgläser des täglichen Gebrauchs wie Trinkgläser, Blumenvasen, Glasschüsseln. Soweit zusammenhänge Glasflächen eine Fläche von mehr als 6m2 erreichen, muss der Versicherungsschutz speziell vereinbart werden.
Nicht zwangsläufig eingeschlossen sind im Versicherungsschutz Wintergärten, Sonnenkollektoren und Ceran-Kochfelder. Wer hierfür spezifisch Versicherungsschutz wünscht, muss genau auf die Einschlüsse achten.

Wenn Du nähere Informationen benötigst oder unsicher bezüglich Deines Bedarfs bist, nimm bitte Kontakt zu mir auf.
Glasversicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim

Häufige Fragen

Eine Glasversicherung ist keine absolute Notwendigkeit, kann aber sehr sinnvoll sein, wenn du viele Glasflächen wie Glastüren, eine Duschkabine oder Möbel mit Verglasung in deiner Wohnung hast. Besonders in Haushalten mit Kindern schützt sie dich vor unerwartet hohen Kosten bei Glasbruch.

Grundsätzlich sind alle fest verbauten Glasflächen deiner Wohnung versichert, die zur Wohnung gehören. Dazu zählen Fenster, Türen, Spiegel, Duschkabinen und auch die Verglasung von Möbeln oder Bilderrahmen.

Nein, Haushaltsgläser des täglichen Gebrauchs wie Trinkgläser, Vasen oder Glasschüsseln sind nicht versichert. Auch Ceranfelder, Wintergärten oder Sonnenkollektoren sind meist nicht standardmässig enthalten und müssen bei Bedarf explizit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.

Die ‚Allgefahrendeckung‘ heisst, dass der Versicherungsschutz bei Glasbruch greift, egal wie der Schaden entstanden ist. Ob durch einen Unfall, Vandalismus oder ein Missgeschick – die Ursache des Bruchs spielt keine Rolle, solange es sich um eine versicherte Glasfläche handelt.

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