Pferdehalterhaftpflicht

 

Info Pferdehalterhaftpflicht

Die Haftpflicht für Pferdehalter ist eine unverzichtbare Versicherung für jeden Pferdebesitzer. Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden die man – absichtlich oder versehentlich – Anderen zufügt.
Der Pferdebesitzer haftet daher unbegrenzt für durch sein Pferd verursachte Schäden.

Bei der richtigen Einstufung ist zunächst zu entscheiden, um was für ein Pferd es sich handelt.
Während die Allroundversicherer hier keinen Unterschied in der Preisgestaltung vornehmen, haben vor allem Spezialisten hier ein Angebot, dass das geringere Risiko von z.B. Gnadenbrotpferde oder Fohlen berücksichtigt und diese deutlich preiswerter versichert. Zwar gilt oft ein Mindestbeitrag, so dass der Vorteil nicht bei einem einzelnen Pferd zum Tragen kommt, wer aber mehrere Pferde hat, kann so schnell einige hundert Euro im Jahr sparen.

Wichtig ist auch die Unterscheidung, ob das Pferd ausschließlich vom Besitzer oder auch von Dritten geritten wird, da z.B. ein Pferd mit Reitbeteiligungen deutlich höhere Haftungsrisiken mit sich bringt.

Welche Einschlüsse im Schutz benötigt werden, hängt vor allem von der Unterbringung des Pferdes ab. Ist das Pferd von anderen Pferden getrennt? Wird es (ab und zu) durch Dritte gehütet? Steht es unbeaufsichtigt auf Außenkoppeln? Nimmt es an Turnieren teil? Wird das Pferd auf Auslandsreisen mit geführt?

Wenn Du nähere Informationen benötigst oder unsicher bezüglich Deines Bedarfs bist, nimm bitte Kontakt zu mir auf.
Pferdehalterhaftpflichtversicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim