Ab März gelten nur noch grüne Versicherungskennzeichen!
Mofas und Mopeds dürfen ab dem 1. März 2024 nur noch mit grünen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die neuen grünen Mofakennzeichen sind direkt hier erhältlich für diese Fahrzeuge:
- Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren;
- Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 bis max. 45 km/h;
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³;
- E-Roller (keine E-Scooter!), mit Betriebserlaubnis und max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit;
- Motorisierte Krankenfahrstühle;
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
- E-Scooter mit ABE und max. 20 km/h Höchstgeschwindigkleit
Für alle anderen Fahrzeuge, die hier nicht aufgeführt sind wendest Du Dich bitte direkt an mich.
Häufige Fragen
Welche Farbe hat mein Versicherungskennzeichen für 2024?
Ab dem 1. März 2024 benötigst du ein grünes Versicherungskennzeichen für dein Fahrzeug. Die Farbe wechselt jedes Jahr, um die Gültigkeit auf einen Blick erkennbar zu machen.
Ist mein blaues Versicherungskennzeichen von 2023 im Jahr 2024 noch gültig?
Nein, dein blaues Versicherungskennzeichen verliert am 29. Februar 2024 seine Gültigkeit. Ab dem 1. März 2024 musst du mit dem neuen grünen Kennzeichen unterwegs sein.
Was passiert, wenn ich nach dem 1. März 2024 noch mit dem alten Kennzeichen fahre?
Fährst du nach dem Stichtag weiterhin mit einem ungültigen Kennzeichen, hast du keinen Versicherungsschutz mehr. Das Fahren ohne gültige Haftpflichtversicherung ist eine Straftat und kann ernste rechtliche Folgen für dich haben.
Für welche Fahrzeuge brauche ich ein Versicherungskennzeichen?
Das Versicherungskennzeichen ist für Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds (bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und 50 cm³ Hubraum) sowie bestimmte Elektrofahrräder, Quads, Trikes und motorisierte Krankenfahrstühle Pflicht. Auch E-Scooter mit ABE und bis zu 20 km/h benötigen ein solches Kennzeichen.









