Ausschluss Bewusstseinsstörung: Dein Schutz in der Unfallversicherung
Wenn die Unfallursache nicht von außen kommt
Wenn du eine Unfallversicherung abschließt, gehst du davon aus, bei einem Unfall finanziell abgesichert zu sein. Doch der Begriff „Unfall“ ist versicherungsrechtlich genau definiert: Es muss sich um ein plötzlich, von außen auf deinen Körper wirkendes Ereignis handeln, das unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung verursacht. Was aber, wenn die Ursache des Unfalls „von innen“ kommt – zum Beispiel durch eine Bewusstseinsstörung?
Der Unfallbegriff und die Tücke innerer Ursachen
Für deine Unfallversicherung ist entscheidend, dass ein Ereignis „von außen“ auf deinen Körper einwirkt. Stell dir vor, du stolperst über eine Bordsteinkante und brichst dir den Arm. Das ist ein klarer Unfall. Was aber, wenn du plötzlich ohnmächtig wirst, stürzt und dir dabei den Arm brichst? Hier kommt die Bewusstseinsstörung als „innere Ursache“ ins Spiel. Nach der klassischen Definition wäre der Sturz durch die Ohnmacht kein versicherter Unfall, da er nicht durch ein von außen wirkendes Ereignis ausgelöst wurde.
Konkretes Beispiel: Sturz nach Ohnmacht
Nehmen wir an, du erleidest einen Schwächeanfall oder einen epileptischen Anfall und stürzt. Dabei verletzt du dich schwer. Ohne eine spezielle Klausel oder wenn deine Versicherung einen „Ausschluss Bewusstseinsstörung“ enthält, hättest du in diesem Fall Pech. Die Versicherung würde argumentieren, dass die Ursache für den Sturz deine interne Bewusstseinsstörung war und nicht ein externer Faktor. Viele moderne Unfallversicherungen sind hier kundenfreundlicher und versichern Unfälle, die infolge von Bewusstseinsstörungen passieren, explizit mit. Ein individueller „Ausschluss Bewusstseinsstörung“ würde jedoch genau diesen Schutz wieder aufheben. Das bedeutet, bei einem Unfall, der direkt auf eine solche Störung zurückzuführen ist, gibt es dann keine Leistung.
Warum ein solcher Ausschluss vereinbart wird
Ein Ausschluss für Bewusstseinsstörungen wird oft dann in deinen Vertrag aufgenommen, wenn bei dir bereits eine bekannte Vorerkrankung existiert – beispielsweise Epilepsie, bestimmte Herzrhythmusstörungen oder schwer einzustellender Diabetes, die solche Störungen auslösen können. Der Versicherer könnte sonst das erhöhte Risiko nicht tragen. Dies ist eine Möglichkeit, dir überhaupt einen Versicherungsschutz zu ermöglichen, anstatt den Antrag gänzlich abzulehnen oder einen deutlich höheren Beitrag zu verlangen. Es ist also eine individuelle Anpassung, die den Beitrag stabil hält, aber den Schutz in einem bestimmten Bereich einschränkt.
Dein Schutz in der Rhein-Neckar-Region
Gerade in einer dynamischen Region wie Mannheim, Heidelberg oder Ludwigshafen, wo der Alltag oft hektisch ist und viele Menschen mobil oder in verschiedenen Berufsfeldern unterwegs sind, können solche unvorhersehbaren Ereignisse schnell passieren. Ob im Straßenverkehr, auf dem Weg zur Arbeit oder in der Freizeit – ein Sturz durch eine Bewusstseinsstörung hat überall potenziell ernste Folgen. Es ist wichtig, die genaue Formulierung deines Versicherungsschutzes zu kennen, um im Ernstfall nicht von einer Lücke überrascht zu werden.
Mein Tipp:
Schau dir die Bedingungen deiner Unfallversicherung genau an. Sind dort Unfälle durch Bewusstseinsstörungen mitversichert oder gibt es einen expliziten Ausschluss? Besonders wenn du eine Vorerkrankung hast, die solche Störungen auslösen kann, ist das ein ganz wichtiger Punkt. Sprich lieber einmal zu viel als zu wenig mit deinem Makler darüber.
Die genauen Formulierungen in den Versicherungsbedingungen sind oft komplex. Lass uns gemeinsam klären, ob dein Schutz zu deiner persönlichen Situation passt und ob eventuelle Ausschlüsse in deinem Vertrag sinnvoll sind. Ich helfe dir gerne, das Kleingedruckte zu verstehen.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die konkreten Vertragsbedingungen deiner Versicherung sind ausschlaggebend.
Häufige Fragen
Was bedeutet ein ’Ausschluss Bewusstseinsstörung’ in meiner Unfallversicherung genau?
Wenn dieser Ausschluss in deinem Vertrag steht, zahlt deine Unfallversicherung nicht, wenn ein Unfall direkt durch eine Bewusstseinsstörung – zum Beispiel eine Ohnmacht oder ein epileptischer Anfall – verursacht wurde. Die Verletzung, die durch den Sturz entsteht, wäre dann nicht abgesichert.
Warum wird so ein Ausschluss überhaupt in meinem Vertrag vereinbart?
Ein solcher Ausschluss wird oft vereinbart, wenn du bereits eine Vorerkrankung hast, die Bewusstseinsstörungen auslösen kann, wie zum Beispiel Epilepsie oder bestimmte Herzprobleme. Er ermöglicht es dir, überhaupt einen Versicherungsschutz zu bekommen, anstatt ganz abgelehnt zu werden.
Welche Vorerkrankungen können dazu führen, dass ein ’Ausschluss Bewusstseinsstörung’ in meinem Vertrag steht?
Typische Vorerkrankungen sind Epilepsie, bestimmte Herzrhythmusstörungen oder ein schwer einzustellender Diabetes. Im Prinzip alle Erkrankungen, die dazu führen können, dass du plötzlich das Bewusstsein verlierst.
Was ist der Unterschied zwischen einem Unfall durch einen Stolperer und einem Unfall durch Ohnmacht in Bezug auf diesen Ausschluss?
Ein Sturz durch einen externen Faktor, wie ein Stolperer, ist ein klassischer Unfall und versichert. Stürzt du jedoch, weil du das Bewusstsein verlierst, und dieser Ausschluss ist vereinbart, würde deine Versicherung nicht leisten, da die Ursache von innen kommt.
Gibt es Unfallversicherungen, die auch Unfälle infolge einer Bewusstseinsstörung abdecken?
Ja, viele moderne Unfallversicherungen decken solche Unfälle explizit mit ab, auch wenn keine äußere Ursache vorliegt. Wichtig ist hier, dass dein Vertrag keinen ‚Ausschluss Bewusstseinsstörung‘ enthält.
Unfallversicherung Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert




