Vermögensübertragung per Lebensversicherung mit Veto
Geld schenken, du lenkst es mit

Vermögensübertragung per Lebensversicherung mit Veto

Schenke deinen Kindern Vermögen und behalte trotzdem den Schlüssel. Entdecke, wie du mit einer Lebensversicherung entscheidest, was damit passiert.

Vermögen an die Kinder übertragen – und trotzdem mitentscheiden, was damit passiert?

Die fondsgebundene Lebensversicherung kann beides: Das Geld ist verschenkt, der Schlüssel bleibt bei dir. Dabei spielt es keine Rolle, ob dein Vermögen aus einer Firma stammt, aus einem langen Berufsleben, aus einer verkauften Immobilie oder aus einem über Jahrzehnte gewachsenen Depot. Auf dieser Seite siehst du, wie die Konstruktion aufgebaut ist, welche zwei Übertragungswege es gibt, was das Finanzamt sieht – und wo die Grenzen liegen.

Warum diese Seite: Für das Privatvermögen fehlt meistens der Plan

Wer ein Unternehmen aufgebaut hat, plant die Nachfolge in der Regel sorgfältig – mit Gesellschaftsvertrag, Testament und einem klaren Übergabefahrplan. Das private Vermögen bleibt dabei oft außen vor. Es geht vielleicht per Überweisung an die Kinder. Damit ist es zwar übertragen, aber auch aus deiner Hand: Ob es angelegt bleibt oder in drei Jahren in einem Sportwagen steckt, entscheidest dann nicht mehr du.

Genauso häufig sitzt mir aber jemand gegenüber, der nie eine Firma hatte. Ende 50, Anfang 60, das Haus ist abbezahlt, eine Lebensversicherung ist ausgezahlt worden, das Depot über dreißig Jahre gewachsen, vielleicht ist noch ein Erbe der eigenen Eltern dazugekommen. Auf dem Tagesgeldkonto liegt eine Summe, die dort eigentlich nichts verloren hat. Die Kinder sind erwachsen und stehen im Beruf – und die Frage ist exakt dieselbe wie beim Unternehmer: Wie gebe ich etwas weiter, ohne die Kontrolle darüber zu verlieren, was daraus wird? Für diese Situation ist diese Seite genauso geschrieben wie für die Firmenübergabe.

Bei Unternehmerinnen und Unternehmern drängt das Thema, weil der Generationswechsel im Mittelstand im vollen Gange ist. Studien zeigen, dass im Jahr 2025 etwa 57 Prozent der mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer 55 Jahre oder älter waren und bis Ende 2029 jährlich rund 109.000 kleine und mittlere Unternehmen eine Nachfolge suchen. Wer in diesem Alter ist, besitzt meist nicht nur eine Firma, sondern auch ein Depot, Tagesgeldkonten oder Immobilien.

Der viel größere Teil der Vermögensübertragungen in Deutschland hat mit Firmen allerdings gar nichts zu tun. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurde im Jahr 2025 Vermögen im Wert von 141,1 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen weitergegeben, 23,1 Prozent mehr als im Jahr davor. Auf Grundvermögen entfielen davon 51,6 Milliarden Euro, auf übriges Vermögen wie Bankguthaben und Wertpapiere 45,3 Milliarden Euro – auf Betriebsvermögen dagegen nur 25,6 Milliarden Euro. Was in Deutschland an die nächste Generation geht, ist also ganz überwiegend normales Privatvermögen und kein Firmenanteil. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 26. August 2026)

Auffällig ist außerdem, wie viel davon schon zu Lebzeiten übertragen wird: Auf Schenkungen entfielen 63,2 Milliarden Euro des steuerlich berücksichtigten Vermögens. Viele Menschen warten also nicht auf den Erbfall, sondern geben früher etwas ab – und genau dann wird die Frage nach der Kontrolle interessant. Für Privatvermögen gibt es nämlich eine Zwischenlösung zwischen Behalten und Weggeben: die fondsgebundene Lebensversicherung als Übertragungsgefäß. Ich erkläre dir hier genau, wie das funktioniert – mit den Vorteilen und den Dingen, die du beachten solltest.

So ist die Konstruktion aufgebaut: Drei Rollen, die zusammenwirken

Der Kern dieser Lösung ist eine Rollenverteilung, die im Versicherungsvertrag flexibel gestaltet werden kann. Drei unterschiedliche Rollen kommen hier zusammen, und jede hat einen spezifischen Zweck, um dein Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben und gleichzeitig ein Mitspracherecht zu behalten.

Dein Kind ist Eigentümer des Vertrags: Der Versicherungsnehmer

Dein Kind wird in dieser Konstellation Versicherungsnehmer und gleichzeitig Bezugsberechtigter. Das ist der entscheidende Unterschied zur klassischen Police, bei der du selbst den Vertrag hältst und dein Kind lediglich als Begünstigter eingetragen ist. Hier gehört der Vertrag direkt deinem Kind. Es erhält die Leistung später aus eigenem Recht, und nicht als Teil deines Nachlasses. Dies hat wichtige Konsequenzen für die Erbschaftsteuer.

Im Vertrag selbst sind Fonds oder ETFs hinterlegt, die über die gesamte Laufzeit arbeiten. Umschichtungen innerhalb dieses Vertrags lösen dabei keine sofortige Besteuerung aus. Das ist ein großer Vorteil im Vergleich zu einem herkömmlichen Depot, wo Gewinne aus Verkäufen direkt versteuert werden müssten. Dein Kind kann so langfristig Vermögen aufbauen und von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren.

Du bleibst mit an Bord: Die versicherte Person und dein Vetorecht

Du selbst wirst in diesem Modell zur versicherten Person. Das bedeutet, dass der Versicherungsvertrag an dein Leben gekoppelt ist. Die Auszahlung der Todesfallleistung erfolgt, wenn du versterben solltest. Der Clou an der Sache ist jedoch dein Mitspracherecht:

Dein Vetorecht durch die Mit-Versicherungsnehmerschaft. Du wirst zusätzlich als zweiter Versicherungsnehmer eingetragen. Das ermöglicht es dir, bei wichtigen Entscheidungen über den Vertrag mitzuwirken. Dein Kind kann nicht einfach ohne deine Zustimmung an das Kapital gelangen oder den Vertrag beenden. Du behältst die Kontrolle darüber, wie das übertragene Vermögen verwaltet wird und stellst sicher, dass es langfristig im Sinne der familiären Vermögensplanung eingesetzt wird. Dies ist entscheidend, wenn du Vermögen übertragen möchtest, aber gleichzeitig sicherstellen willst, dass es nicht leichtfertig ausgegeben wird.

Ein weiterer Aspekt ist die Gestaltung der Beiträge. Du kannst die Einzahlungen selbst vornehmen und damit die Schenkung an dein Kind auslösen. Diese Einzahlungen können über Jahre hinweg gestreckt werden, um die Freibeträge der Schenkungsteuer optimal zu nutzen. Die genauen steuerlichen Aspekte erläutere ich dir im nächsten Abschnitt.

Das Finanzamt schaut genau hin: Schenkung- und Erbschaftsteuer

Das Finanzamt betrachtet diese Vermögensübertragung in zwei Phasen. Die erste Phase betrifft die Schenkung, die zweite die Auszahlung der Todesfallleistung.

1. Die Schenkung. Jede Einzahlung, die du in den Vertrag deines Kindes leistest, gilt als Schenkung. Hier greifen die Freibeträge der Schenkungsteuer. Zwischen Eltern und Kindern liegt dieser Freibetrag bei 400.000 Euro pro Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren. Wenn du also über mehrere Jahre verteilt in den Vertrag einzahlst, kannst du diese Freibeträge mehrfach nutzen und so gegebenenfalls einen Großteil des Vermögens steuerfrei übertragen. Wichtig ist, die Freibeträge im Auge zu behalten und die Schenkungen gegebenenfalls dem Finanzamt zu melden.

2. Die Auszahlung der Todesfallleistung. Stirbt die versicherte Person (also du), erhält das Kind als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter die Todesfallleistung. Diese Leistung unterliegt dann grundsätzlich nicht der Einkommensteuer. Das ist ein erheblicher steuerlicher Vorteil gegenüber der direkten Vererbung von Kapitalanlagen, die unter Umständen der Abgeltungsteuer unterliegen würden. Es fällt auch keine Erbschaftsteuer an, da das Kind die Leistung aus einem eigenen Vertrag erhält und nicht aus deinem Nachlass. Hier schließt sich der Kreis der intelligenten Vermögensübertragung.

Achtung: Die steuerliche Betrachtung kann komplex sein und hängt immer von der individuellen Situation ab. Eine genaue Abstimmung mit deinem Steuerberater ist unerlässlich. Auch wenn die Grundzüge klar sind, gibt es Details, die eine professionelle Prüfung erfordern.

Zwei Wege zur Vermögensübertragung per Lebensversicherung

Es gibt zwei Hauptwege, wie du die fondsgebundene Lebensversicherung für die Vermögensübertragung nutzen kannst. Beide haben ihre spezifischen Vorteile:

1. Schenkung von Geldmitteln. Du schenkst deinem Kind Geld. Mit diesem Geld schließt dein Kind eine fondsgebundene Lebensversicherung ab, bei der du die versicherte Person bist und dein Kind als Versicherungsnehmer fungiert. Hierbei ist es wichtig, dass die Schenkung als solche unentgeltlich erfolgt und dein Kind frei über das geschenkte Geld verfügen kann, auch wenn es damit dann den Versicherungsvertrag bespart. Dein Mitspracherecht als zweiter Versicherungsnehmer sichert dabei die Kontrolle über die Anlage des Geldes.

2. Übertragung einer bereits bestehenden Police. Du hast bereits eine eigene fondsgebundene Lebensversicherung? Unter bestimmten Umständen kannst du diese Police an dein Kind übertragen. Dein Kind wird dann der neue Versicherungsnehmer, du bleibst die versicherte Person. Auch hier löst die Übertragung eine Schenkung aus, die den Freibeträgen unterliegt. Der Vorteil ist, dass die bereits angesammelten Wertzuwächse im Vertrag weiterwachsen können, ohne dass sie sofort versteuert werden müssen.

Ehrliche Grenzen und Stolperfallen

So attraktiv die Vermögensübertragung per Lebensversicherung auch ist, sie hat auch ihre Grenzen und Herausforderungen, die du kennen solltest:

Keine vollständige Kontrolle. Auch mit dem Vetorecht ist dein Kind der Eigentümer des Vertrags. Es gibt juristische Grenzen für dein Mitspracherecht. Es ist ein Kompromiss zwischen Loslassen und Kontrolle behalten, kein vollständiger Besitzanspruch.

Kosten und Gebühren. Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist nicht kostenlos. Es fallen Verwaltungsgebühren für den Vertrag und Kosten für die Fonds an. Diese schmälern die Rendite. Du solltest die Kostenstruktur genau prüfen und verstehen, bevor du dich für dieses Modell entscheidest.

Komplexität. Diese Konstruktion ist komplexer als eine einfache Überweisung. Sie erfordert eine genaue Vertragsgestaltung und Abstimmung, auch mit dem Finanzamt und gegebenenfalls deinem Steuerberater. Fehler in der Gestaltung können die steuerlichen Vorteile zunichtemachen.

Lange Laufzeiten. Eine Lebensversicherung ist auf Langfristigkeit ausgelegt. Wenn das Geld kurzfristig benötigt wird, ist diese Form der Vermögensübertragung weniger geeignet. Die volle Wirkung entfaltet sich über viele Jahre.

Renditeschwankungen. Da es sich um eine fondsgebundene Versicherung handelt, unterliegt der Wert des Vermögens den Schwankungen der Kapitalmärkte. Eine garantierte Rendite gibt es hier nicht. Das Risiko liegt bei deinem Kind als Versicherungsnehmer.

Regionales aus Mannheim und der Rhein-Neckar-Region

Gerade hier in der Rhein-Neckar-Region ist das Thema Vermögensübertragung hochaktuell – und zwar in zwei sehr unterschiedlichen Haushalten. Da sind einerseits die mittelständischen Unternehmen und alteingesessenen Familienbetriebe, die vor der Übergabe stehen. Und da ist andererseits eine große Gruppe, über die deutlich seltener gesprochen wird: langjährige Angestellte und Fachkräfte aus der Chemie in Ludwigshafen, aus Industrie und Maschinenbau in Mannheim oder aus Wissenschaft und Klinikbetrieb in Heidelberg. Wer hier vier Jahrzehnte gearbeitet, ein Haus abbezahlt und nebenher gespart hat, sitzt im Ruhestand oft auf einem Vermögen, das dem eines kleinen Firmeninhabers in nichts nachsteht – nur ohne Firmenschild an der Tür.

In beiden Fällen lautet die Frage gleich: Wie unterstütze ich meine Kinder frühzeitig, ohne die Kontrolle darüber zu verlieren, was aus dem Geld wird? Die oft engen familiären Bindungen in unserer Region verstärken diesen Wunsch noch. Diese spezielle Art der Lebensversicherung verbindet beides – weitergeben und mitreden – und passt damit gut zu den hiesigen Strukturen.

Mein Tipp:

Die fondsgebundene Lebensversicherung zur Vermögensübertragung ist kein Allheilmittel, aber ein sehr starkes Werkzeug. Mein Rat an dich: Schau genau hin, verstehe die Details und plane langfristig. Es ist eine Entscheidung, die weitreichende Folgen hat und die du nicht überstürzen solltest. Sprich auch unbedingt mit deinem Steuerberater, denn die steuerliche Seite ist genauso wichtig wie die versicherungstechnische. Wir können aber im ersten Schritt die versicherungstechnische Machbarkeit und deine Ziele klären.

Du überlegst, wie du dein Vermögen an die nächste Generation weitergeben kannst, ohne die Zügel komplett aus der Hand zu geben? Ein persönliches Gespräch kann dir Klarheit verschaffen und die Möglichkeiten aufzeigen, die genau zu deiner Situation passen. Ich freue mich darauf, deine Fragen zu beantworten und gemeinsam einen Plan zu entwickeln.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen freien Versicherungsmakler oder Steuerberater. Jede Vermögenssituation ist einzigartig und erfordert eine maßgeschneiderte Betrachtung.

Häufige Fragen

Es bedeutet, dass dein Vermögen zwar verschenkt ist, aber über eine fondsgebundene Lebensversicherung gebunden bleibt. Dadurch kannst du weiterhin Einfluss auf die langfristige Anlagestrategie und die Auszahlungsmodalitäten nehmen. Das verhindert eine spontane, unüberlegte Entnahme.

Nein. Unternehmerinnen und Unternehmer nutzen sie häufig, weil sie ohnehin über Nachfolge nachdenken. Genauso passt sie für alle, die im Berufsleben privat etwas aufgebaut haben: ein abbezahltes Haus, ein gewachsenes Depot, eine ausgezahlte Lebensversicherung oder ein Erbe der eigenen Eltern. Entscheidend ist nicht, woher das Geld stammt, sondern dass du es weitergeben und trotzdem mitreden willst.

Du kannst die Schenkungsfreibeträge über Jahre hinweg mehrfach nutzen, indem du regelmäßig Beiträge einzahlst. Da dein Kind später die Leistung aus dem Vertrag aus eigenem Recht erhält, fällt dafür keine Erbschaftsteuer an.

Genau das ist der Kern des „Veto“-Prinzips. Auch wenn dein Kind formal Eigentümer des Vertrags ist, wird der Zugriff auf das Vermögen in der Regel durch vertragliche Regelungen oder deine Verfügungsrechte eingeschränkt. So stellst du sicher, dass das Geld dem langfristigen Aufbau dient.

Ja, es gibt zwei Hauptwege: Entweder du zahlst als Schenker die Beiträge für einen neuen Vertrag deines Kindes ein, oder du überträgst eine bereits bestehende fondsgebundene Lebensversicherung auf dein Kind. Beide Varianten haben eigene Vor- und Nachteile.

Wenn Du nähere Informationen benötigst oder unsicher bezüglich Deines Bedarfs bist, nimm bitte Kontakt zu mir auf.
Vermögensübertragung per Lebensversicherung mit Veto von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im Rhein-Neckar-Delta.

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