Unfall
Info Unfallversicherung
Ein Unfall kann unvorhergesehen und plötzlich eintreten. Die Folgen sind oft schwerwiegend.
Die Unfallversicherung hilft mit der Zahlung einer einmaligen Summe, um die schlimmsten Folgen unmittelbar bewältigen zu können. Insbesondere wird dabei an Einkommensausfälle gedacht, Umbaumaßnahmen (z.B. behindertengerechter Ausbau des Haushalts) oder teure Rehabilitation, soweit diese nicht vom Krankenversicherer übernommen werden.
Obwohl es in der Unfallversicherung auch die Variante der Unfallrente gibt, eignet sich die Unfallversicherung auf keinen Fall als Ersatz für eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, es sei denn letztere könnten aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht vereinbart werden.
Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Zahlung eines Geldbetrages im Falle einer Unfallinvalidität. Der prozentuale Invaliditätsgrad wird dabei in Abhängigkeit von der körperlichen Beeinträchtigung nach einer vertraglich vereinbarten Gliedertaxe festgestellt.
Je höher der prozentuale Invaliditätsgrad ist, desto höher fällt die finanzielle Leistung bis maximal zur Versicherungssumme aus.
Aus diesem Grund gilt bei der Vereinbarung der Unfallversicherung ein besonderes Augenmerk auf die Gliedertaxe. Die Gliedertaxe gibt vor für welche Körperteile und –Funktionen welche Prozentwerte angesetzt werden. Generell sollte darauf geachtet werden, dass die Stimme in der Gliedertaxe Berücksichtigung findet. Berufe bei denen es auf besondere körperliche Fähigkeiten ankommt, sollten darauf achten, dass die Gliedertaxe den Anforderungen an den Beruf besonders Rechnung trägt.
So sind beispielsweise Ärzte und Feinmechaniker gut beraten auf eine hohe Berücksichtigung von Beschädigungen der Finger und der Hand zu achten.
Zusätzlich wird die Leistung von der vereinbarten Progression beeinflusst. Die Progression führt bei höheren Invaliditätsgraden zu einer verhältnismäßig höheren Leistung, die auch deutlich über die Versicherungssumme hinaus gehen kann. Je höher der Grad der Invalidität ist, desto höher wird die Schadensersatzleistung. Daher führt eine hohe Progression zu einer stärkeren Berücksichtigung schwerer Unfälle, während bei leichten Unfällen kaum eine Wirkung besteht.
Die Unfallversicherung kennt zusätzliche Leistungsbausteine die wahlweise kombiniert werden können:
– Das Unfalltagegeld, dass einen täglichen Betrag auszahlt, während der Versicherungsnehmer in Folge eines Unfall krank geschrieben ist
– Das Unfallkrankenhaustagegeld, dass einen täglichen Betrag auszahlt, während der Versicherungsnehmer als Unfallfolge im stationär behandelt wird
– Leistungen für kosmetische Operationen
– Bergungskosten
– Leistungen für Unfalltod des Versicherungsnehmers
Der Begriff des Unfalls ist versicherungstechnisch eng gefasst. Die Unfallversicherung kennt viele Einschlüsse, die den Unfallbegriff erweitern oder typische Ausschlüsse abmildern und damit einen bessern Schutz bereit stellen.
Beispielhaft seien genannt:
– Verschlucken giftiger Substanzen (wichtig für Kinder)
– Erfrierungen
– Ersticken
– Mitversicherung von Unfällen unter Alkoholeinfluss (sonst oft ausgeschlossen!)
– Kriegsrisiko
– Infektionsrisiko
– Strahlenschäden – Tauchrisiko
Häufige Fragen
Was sind die ersten Schritte direkt nach einem Unfall?
Sorge zuerst für deine Sicherheit und die der anderen. Leiste Erste Hilfe, sichere die Unfallstelle und rufe bei Bedarf den Notruf. Dokumentiere dann alles Wichtige mit Fotos und Notizen.
Wann sollte ich nach einem Unfall die Polizei rufen?
Die Polizei solltest du immer rufen, wenn es Verletzte gibt, ein erheblicher Sachschaden entstanden ist, der Unfallgegner flüchtet oder du dich mit dem Unfallgegner nicht einigen kannst. Auch bei Unfällen mit Wildtieren ist die Polizei wichtig für die Schadensmeldung bei deiner Versicherung.
Wann ist ein Arztbesuch nach einem Unfall notwendig?
Auch bei scheinbar leichten Verletzungen solltest du dich ärztlich untersuchen lassen. Manche Beschwerden zeigen sich erst später, und eine zeitnahe ärztliche Dokumentation ist entscheidend für mögliche spätere Versicherungsleistungen.
Muss ich einen Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft melden?
Ja, Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen, muss dein Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft melden. Für dich ist es wichtig, den Unfall direkt deinem Arbeitgeber zu melden, damit dieser die Meldepflicht fristgerecht erfüllen kann.
Wofür brauche ich eine private Unfallversicherung?
Eine private Unfallversicherung zahlt dir eine vereinbarte Summe, wenn du nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt bist, also invalid wirst. Das hilft dir, finanzielle Lücken zu schließen, beispielsweise für notwendige Umbaumaßnahmen im Haus oder spezielle Reha-Maßnahmen, die nicht von anderen Versicherungen abgedeckt sind.

