Bei privaten Krankenversicherungen kann es sein daß der Tarif bereits Auslandsleistungen beinhaltet. Welche Leistungen enthalten sind und ob Bedingungen dafür gelten, z.B. Reisedauer oder Reiseziel kann sich von Versicherer zu Versicherer stark unterscheiden. Insbesondere für längere Auslandsaufenthalte empfiehlt es sich daher, sich vom Versicherer den Versicherungsschutz für das Ausland schriftlich bestätigen zu lassen.
Es gibt aber noch den Aspekt des Selbstbehaltes. In PKV-Tarifen ist meistens ein jährlicher Selbstbehalt (SB) enthalten und/oder eine Beitragsrückerstattung (BRE). Hier kann eine Auslands-Reisekrankenversicherung sinnvoll sein, um den SB oder die BRE zu schonen. Gemessen an den geringen Kosten einer Jahrespolice ist dies eine sinnvolle Ergänzung zum PKV-Tarif.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die konkreten Leistungen richten sich immer nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Auslands-Reisekrankenversicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im Rhein-Neckar-Delta.
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