Motorrad

 

Info Motorrad Versicherung

Die Kfz-Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter -also auch für Motrorräder- gesetzlich vorgeschrieben.
Sie unterscheidet sich in 3 Versicherungsbereiche:
-Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die Dritte durch ihr Verschulden erleiden,
-die Fahrzeugteilversicherung (sogenannte Teilkasko), die für Fahrzeugbrand, Diebstahl, Glasschäden und Haarwildschäden leistet oder alternativ
-die Fahrzeugvollversicherung (sogenannte Vollkasko) die neben dem Umfang der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) auch für Vandalismusschäden und selbst verursachte Schäden (Unfälle) Schadensersatz leistet.
Die Tarifierug in der Kfz-Versicherung ist sehr aufwendig, da der Versicherungsschutz exakt auf das individuelle Risiko hin angepasst wird.
Für Haftpflichtschäden und für Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) findet eine Anrechnung der bisher schadensfrei gefahrenen Jahre statt. Fahranfänger zahlen aufgrund fehlender Fahrpraxis einen erheblich erhöhten Beitrag. Anders als früher lässt sich dies auch nicht mehr umgehen, indem der Fahranfänge das Fahrzeug der Eltern nutzt oder sein Fahrzeug von den Eltern angemeldet wird, da dies dann unmittelbar auf die Prämie der Eltern durchschlägt.

Während Kfz-Haftpflicht und Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) immer vereinbart werden sollten, hängt die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) vor allem am Alter des Motorrades und am Verhältnis zwischen Wiederbeschaffungswert und Einkommen des Fahrzeughalters. Als Faustregel kann man sagen, dass die Fahrzeugvollversicherung für Motorräder nur bei sehr hochwertigen neuen Maschinen sinnvoll ist.
Besonders wichtig ist die Überprüfung unmittelbar zum Jahreswechsel, wenn im laufenden Jahr ein Versicherungsschaden gemeldet wurde, denn mit der nach Schadensregulierung verbundenen Rückstufung (Verlust angerechneter schadensfreier Jahre) verändert sich der zu zahlende Beitrag erheblich. Durch den Wechsel der Versicherung ergeben sich in der Folge oft nicht nur erheblich günstigere Beiträge als nach der Rückstufung beim bisherigen Versicherer, vielmehr führen günstigere Rückstufungen bei anderen Versicherern oft zum Erhalt wertvoller schadensfreier Jahre.

Die Kfz-Versicherung kennt eine Reihe wesentlicher Ausschlüsse und Einschränkungen, die jedoch von einigen Anbietern als besondere Einschlüsse hinzugefügt werden können.
Der wichtigste Ausschluss ist die Leistung bei grober Fahrlässigkeit, die unter Umständen bereits gegeben sein kann, wenn beispielsweise eine rote Ampel übersehen oder im Falle von Motorrädern bei Staus auf Autobahnen zwischen den langsamfahrenden Fahrzeugen hindurchgefahren wurde.
Eine Besonderheit in der Kfz-Versicherung ist das Saison-Kennzeichen, dass bei Motorradfahrern sehr häufig vorkommt. Da viele Motorradfahrer im Winter nicht fahren, wird das Motorrad nur über die warme Jahreszeit hin angemeldet. Der Versicherungsschutz ist auf den einzelnen Monat runtergerechnet zwar teurer, da aber 4-6 Wintermonate gespart werden, kann der Motoradfahrer doch bis zu 40% der Gesamtprämie sparen.

Häufige Fragen

Als Fahranfänger startest du ohne schadenfreie Jahre, was für Versicherer ein höheres Risiko darstellt. Das führt zu einem deutlich höheren Beitrag, bis du dir durch unfallfreies Fahren eine bessere Schadenfreiheitsklasse erarbeitet hast.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die du anderen zufügst. Eine Teilkasko für Diebstahl, Brand oder Wildunfälle ist fast immer sinnvoll, während eine Vollkasko meist nur bei neuen oder sehr wertvollen Maschinen wirklich ratsam ist.

Eine Vollkasko ist besonders bei neuen, teuren Motorrädern sinnvoll, da sie auch selbstverschuldete Schäden und Vandalismus abdeckt. Bei älteren Maschinen, deren Wiederbeschaffungswert niedrig ist, kann eine Teilkasko oft ausreichen.

Nutze schadenfreie Jahre, um in eine bessere Schadenfreiheitsklasse zu kommen. Auch ein Wechsel des Versicherers zum Jahresende kann sich lohnen, besonders nach einem Schadenfall, um eine ungünstige Rückstufung zu vermeiden.

Bei vorsätzlichem Handeln wird keine Versicherung zahlen. Auch bei grober Fahrlässigkeit, zum Beispiel Fahren unter starkem Alkoholeinfluss, kann der Schutz eingeschränkt sein oder der Versicherer die Leistung verweigern.

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