Ab März gelten nur noch grüne Versicherungskennzeichen!
Mofas und Mopeds dürfen ab dem 1. März 2019 nur noch mit grünen Kennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die neuen grünen Mofakennzeichen sind direkt hier erhältlich für diese Fahrzeuge:
- Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren;
- Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 bis max. 45 km/h;
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³;
- E-Roller, mit Betriebserlaubnis und max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit;
- Motorisierte Krankenfahrstühle;
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Für alle anderen Fahrzeuge, die hier nicht aufgeführt sind wendest Du Dich bitte direkt an mich.
Häufige Fragen
Welche Farbe hatten die Versicherungskennzeichen für Mofas und Mopeds ab März 2019?
Ab dem 1. März 2019 waren die Versicherungskennzeichen für Mofas und Mopeds grün. Die blauen Kennzeichen des Vorjahres waren ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig.
Was passiert, wenn ich mein altes blaues Kennzeichen nach dem 1. März 2019 noch benutzt habe?
Wenn du ab dem 1. März 2019 noch mit dem alten blauen Kennzeichen unterwegs warst, hattest du keinen Versicherungsschutz mehr. Du hast dich in diesem Fall strafbar gemacht.
Für welche Fahrzeuge war das neue grüne Versicherungskennzeichen 2019 Pflicht?
Es betraf Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds bis 45 km/h und 50 cm³, bestimmte E-Bikes und E-Roller, sowie Quads und Trikes bis 45 km/h. Auch motorisierte Krankenfahrstühle und spezielle DDR-Mofas, die vor dem 01.03.1992 versichert waren, brauchten das neue Kennzeichen.








