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Startseite » Werkverkehrversicherung » Höhere Gewalt

Höhere Gewalt in der Werkverkehrversicherung: Was zahlt der Versicherer?

Höhere Gewalt

Wann extreme Naturereignisse als höhere Gewalt gelten

Ein schweres Unwetter zieht auf, Hagelkörner so groß wie Tischtennisbälle prasseln herab, oder eine plötzliche Sturzflut überschwemmt die Straße. Wenn deine transportierten Werkzeuge, Maschinen oder Baumaterialien im Firmenfahrzeug durch solche extremen Naturereignisse beschädigt werden, sprechen Versicherer von höherer Gewalt. Es handelt sich um ein unvorhersehbares, von außen einwirkendes Ereignis, das du selbst mit äußerster Sorgfalt und Vorsicht nicht hättest verhindern können.

Was genau gilt als höhere Gewalt?

Typische Beispiele für höhere Gewalt im Werkverkehr sind Naturkatastrophen wie Orkane, Erdbeben, Erdrutsche oder schwere Überschwemmungen. Auch Handlungen unbeteiligter Dritter können in manchen Fällen darunter fallen. Wichtig ist: Das Ereignis muss von außen kommen und darf keinen betrieblichen Ursprung haben. Wenn dein Mitarbeiter auf nasser Fahrbahn ins Schleudern gerät, ist das kein Fall von höherer Gewalt. Reißt jedoch ein plötzlicher Sturm einen Baum um, der genau auf die Ladefläche deines Transporters stürzt und die Ausrüstung zertrümmert, sieht die Sache anders aus.

Auf die Details im Kleingedruckten achten

In den meisten Tarifen der Werkverkehrsversicherung sind Schäden durch Naturkatastrophen mitversichert. Allerdings gibt es große Unterschiede, sobald die Ladung das Fahrzeug verlässt. Wenn du deine Werkzeuge und Materialien auf einer Baustelle zwischenlagerst, greift der Schutz bei höherer Gewalt oft nicht automatisch. Hier musst du genau prüfen, ob das sogenannte Baustellenrisiko in deinem Vertrag eingeschlossen ist. Manche Tarife schließen Schäden durch Sturm oder Überschwemmung auf offenen Baustellen komplett aus oder verlangen erhebliche Selbstbeteiligungen.

Mein Tipp:

Schau dir die Bedingungen deiner Werkverkehrsversicherung genau an, besonders wenn du häufig teure Materialien auf Baustellen lagerst oder in Regionen unterwegs bist, die anfällig für Hochwasser oder schwere Stürme sind. Höhere Gewalt lässt sich nicht verhindern, aber das finanzielle Risiko kannst du absichern. Achte darauf, dass elementare Naturereignisse ohne strenge Einschränkungen bezüglich des Schadensortes mitversichert sind, damit du im Ernstfall nicht auf den Kosten für neues Werkzeug sitzenbleibst.

In einem gemeinsamen Gespräch können wir deine aktuellen Transportrisiken analysieren und prüfen, ob deine Werkverkehrsversicherung auch bei extremen Wetterereignissen greift oder ob gefährliche Deckungslücken bestehen.

Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

Quellen

  • Beaufortskala – MeteoArchiv
  • Wetter und Klima – Deutscher Wetterdienst – Glossar – Beaufort-Skala

Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Was ist höhere Gewalt und was zählt konkret dazu?

Höhere Gewalt ist ein unvorhersehbares Ereignis von außen, das du auch durch extreme Vorsicht nicht verhindern kannst. Dazu gehören Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdrutsche, schwere Überschwemmungen oder Orkane. Ein Unfall wegen einer nassen Fahrbahn zählt dagegen nicht dazu, da er einen betrieblichen Ursprung hat.

Ab welcher Windstärke sprechen Versicherungen von höherer Gewalt?

Bei Sturmschäden gilt in der Regel Windstärke 8 als Grenze, was einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde entspricht. Erst ab dieser Stärke übernehmen die meisten Versicherer die Schäden an deinen transportierten Waren oder deinem Fahrzeug.

Wer haftet bei Schäden durch höhere Gewalt und wer trägt die Kosten?

Bei echter höherer Gewalt haftet in der Regel niemand, da kein menschliches Verschulden vorliegt. Die Kosten für beschädigte Werkzeuge oder Materialien musst du selbst tragen, es sei denn, du hast eine passende Werkverkehrsversicherung abgeschlossen, die diese Naturrisiken explizit abdeckt.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung bei höherer Gewalt nicht zahlt?

Prüfe zuerst das Kleingedruckte in deinen Bedingungen, denn oft sind Schäden außerhalb des Fahrzeugs – wie beim Zwischenlagern auf offenen Baustellen – ausgeschlossen. Wenn eine solche Deckungslücke vorliegt, bleibt der Schaden an dir hängen; deshalb solltest du den genauen Schadensort vorab vertraglich absichern.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 10.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

Werkverkehrversicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis

Bilder sind KI-generiert

Werkverkehr Info

  • Genereller Selbstbehalt
  • Be- und Entladeschäden
  • Transportmittelunfall
  • Schäden durch Ausweichmanöver/Notbremsung
  • Raub / räuberische Erpressung
  • Diebstahlschäden (Nachtzeitklausel)
  • Entfall Einzelfahrzeugaufstellung
  • Baustellenrisiko
  • Fremde Fahrzeuge (z. B. private Mitarbeiterfahrzeuge)
  • Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Vandalismus
  • Besserstellungsklausel zur Vorversicherung
  • Verzicht auf Kürzung bei Obliegenheitsverletzung
  • Bergungs-/Beseitigungs-/Aufräumkosten, Bewegungs- u. Schutzkosten
  • Güterfolgeschäden
  • Werkzeuge (Erstattungswert)
  • Höhere Gewalt
  • Persönliches Eigentum der Fahrer
  • Selbstbehalt bei Diebstahlschäden
Persönliche Beratung

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