Ansprüche gegenüber WEG, Teileigentümer (auch aus Vermietung) und Verwalter ebenso Ansprüche dieser untereinander in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Wenn Versicherte sich untereinander streiten: Was zahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Deine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt dich als Eigentümer vor vielen Risiken. Sie springt ein, wenn Dritte auf deinem Grundstück zu Schaden kommen oder wenn dein Eigentum anderen Schaden zufügt. Doch was passiert, wenn nicht ein externer Dritter, sondern jemand innerhalb deiner Eigentümergemeinschaft (WEG) oder ein Mieter einen Anspruch stellt? Das ist eine häufige Frage, die wir hier für dich beleuchten.
Der Knackpunkt: Ansprüche zwischen Versicherten
Im Grunde sind Haftpflichtversicherungen dafür da, dich vor Ansprüchen von außen zu schützen. Oft sind aber in einer einzigen Police mehrere Personen versichert – zum Beispiel die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die einzelnen Teileigentümer (insbesondere, wenn sie vermieten) und manchmal sogar der Verwalter. Der Haken dabei ist: Ansprüche dieser versicherten Personen untereinander sind in vielen Tarifen nicht automatisch mitversichert.
Das bedeutet, wenn ein Versicherter einen Schaden bei einem anderen Versicherten verursacht, der über dieselbe Police abgesichert ist, lehnt die Versicherung die Zahlung oft ab. Es handelt sich quasi um einen „internen“ Schaden.
Ein Beispiel aus der Praxis
Stell dir vor, du bist Eigentümer einer Wohnung in einer WEG. Beim Renovieren in deiner Wohnung beschädigst du unabsichtlich ein gemeinschaftliches Versorgungsrohr, das sich in der Wand befindet. Dadurch entsteht ein Wasserschaden im Keller, der zum Gemeinschaftseigentum gehört.
Die WEG fordert nun von dir als Verursacher Schadensersatz für die Reparatur des Kellers. Sind aber sowohl du als Teileigentümer als auch die WEG über dieselbe Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert, kann es passieren, dass die Versicherung nicht für diesen Schaden aufkommt. Sie würde argumentieren, dass ein Versicherter einen Schaden bei einem anderen (mit)versicherten verursacht hat.
Was solltest du tun?
Diese Lücke im Versicherungsschutz ist ein wichtiges Detail, das oft übersehen wird. Es gibt zwar Tarife, die solche internen Ansprüche (oft unter bestimmten Bedingungen) einschließen, aber das ist keine Standardleistung.
- Prüfe deine Bedingungen: Schau genau in deinen Versicherungsunterlagen nach, ob Ansprüche zwischen den versicherten Parteien explizit abgedeckt sind.
- Spreche mit Experten: Gerade bei komplexen Konstellationen wie einer WEG ist es wichtig, den genauen Umfang deines Schutzes zu kennen.
Dein Schutz in Mannheim und der Rhein-Neckar-Region
Um solche Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden, ist eine individuelle Beratung Gold wert. Als dein freier Versicherungsmakler in Mannheim helfe ich dir gerne dabei, den passenden Schutz zu finden, der auch diese besonderen Konstellationen berücksichtigt.
Lass uns sprechen und deine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht optimal auf deine Situation abstimmen. Vereinbare noch heute einen Termin für ein unverbindliches Gespräch!





