Verzicht auf Leistungsfreiheit/-kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Verzicht auf Leistungsfreiheit/-kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung: Dein starker Schutz
Stell dir vor, dir passiert ein Missgeschick, das eigentlich versichert wäre. Aber du hast dabei aus Versehen oder unachtsam etwas vergessen oder nicht ganz richtig gemacht. Im Versicherungsdeutsch spricht man dann von einer „Obliegenheitsverletzung“. Wird diese sogar als „grob fahrlässig“ eingestuft, könnte das für dich teuer werden. Doch keine Sorge, hier kommt eine wichtige Klausel ins Spiel: der Verzicht auf Leistungsfreiheit/-kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung.
Was sind Obliegenheiten in der Versicherung?
Was sind überhaupt Obliegenheiten? Ganz einfach: Das sind bestimmte Pflichten, die du als Versicherter hast. Denk zum Beispiel daran, einen Schaden sofort zu melden oder deine Wohnung sorgfältig zu sichern. Diese „Spielregeln“ stehen in deinem Versicherungsvertrag und sind dazu da, unnötige Schäden zu vermeiden.
Grobe Fahrlässigkeit – Was bedeutet das?
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass du die notwendige Sorgfalt in einem besonders hohen Maße missachtet hast. Es ist mehr als ein kleines Versehen. Ein klassisches Beispiel ist, wenn du das Fenster auf Kipp lässt, während du in den Urlaub fährst, und dann eingebrochen wird. Oder du vergisst, die Haustür abzuschließen.
Warum ist der Verzicht so wichtig für dich?
Normalerweise könnte dein Versicherer in solchen Fällen die Leistung kürzen oder sogar komplett verweigern. Das ist natürlich keine schöne Vorstellung. Genau hier setzt der Verzicht auf Leistungsfreiheit/-kürzung an. Mit dieser Klausel sagt dein Versicherer zu: „Selbst wenn du mal grob fahrlässig warst, stehen wir zu unserem Wort und zahlen trotzdem.“
Das gibt dir ein super Gefühl der Sicherheit. Dein Versicherungsschutz bleibt bestehen, auch wenn dir mal ein wirklich dummer Fehler unterläuft.
Ein praktisches Beispiel
Stell dir vor: Du eilst morgens aus dem Haus und vergisst im Stress, die Haustür abzuschließen. Am Abend stellst du fest, dass in deiner Abwesenheit eingebrochen wurde. Ohne die Klausel könnte dein Versicherer dir vorwerfen, grob fahrlässig gehandelt zu haben, und die Zahlung verweigern oder stark kürzen. Mit dem Verzicht auf Leistungsfreiheit stehst du nicht im Regen und der Schaden wird trotzdem übernommen.
Diese Zusatzvereinbarung ist ein echter Mehrwert für deinen Schutz. Sie sorgt dafür, dass kleine menschliche Fehler nicht sofort zu großen finanziellen Problemen führen. Es lohnt sich also immer, genau auf diese Details in deinem Vertrag zu achten.
Du möchtest wissen, ob diese wichtige Klausel auch in deinen aktuellen Versicherungen enthalten ist oder wie du dich optimal absichern kannst? Dann sprich mich an! Als dein Versicherungsmakler in Mannheim berate ich dich gerne persönlich und verständlich.




