Sonder- und Teileigentum (auch aus Vermietung) bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – was die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung leisten muss
Sonder- und Teileigentum in der WEG: Wer ist für was versichert?
Besitzt du eine Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), kennst du das sicher: Es gibt Bereiche, die der ganzen Gemeinschaft gehören, und andere, die nur dir gehören. Aber welche Versicherung zahlt eigentlich, wenn in diesen unterschiedlichen Bereichen etwas passiert?
Was ist Sonder- und Teileigentum?
Ganz einfach gesagt, ist Sondereigentum alles, was innerhalb deiner vier Wände liegt und du allein nutzen kannst. Das ist zum Beispiel deine eigentliche Wohnung, dein Balkon, der Kellerraum, der nur dir zugeteilt ist, oder deine Garage. Teileigentum ist im Grunde dasselbe, nur für nicht-wohnwirtschaftliche Zwecke, zum Beispiel ein Ladenlokal oder eine Bürofläche in einem gemischten Gebäude.
Wenn du deine Wohnung vermietest, bist du als Eigentümer und Vermieter für dieses Sonder- oder Teileigentum verantwortlich. Dazu gehören auch die Schäden, die eventuell durch deine Mieter entstehen können.
Die WEG-Versicherung und das Gemeinschaftseigentum
Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat in der Regel eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (HuG). Diese deckt Schäden ab, die vom sogenannten Gemeinschaftseigentum ausgehen. Darunter fallen Bereiche wie das Treppenhaus, das Dach, die Fassade, der Garten oder auch gemeinschaftlich genutzte Leitungen bis zu deiner Wohnungstür.
Ein Beispiel: Stolpert ein Besucher im schlecht beleuchteten Treppenhaus und verletzt sich, springt hierfür die HuG der WEG ein.
Deine Verantwortung: Das Sonder- und Teileigentum
Hier kommt der wichtige Punkt: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der WEG deckt normalerweise keine Schäden ab, die von deinem persönlichen Sonder- oder Teileigentum ausgehen. Das Risiko für deine Eigentumswohnung oder deine vermietete Fläche liegt allein bei dir als Eigentümer. Stell dir vor, ein Wasserrohrbruch in deinem Badezimmer verursacht einen Schaden in der darunterliegenden Wohnung. Oder eine lose Balkonplatte von deiner Wohnung fällt herab und verletzt jemanden. In solchen Fällen ist die WEG-Versicherung oft außen vor.
Manchmal gibt es zwar Versicherer, die auch das Sondereigentum in die WEG-Versicherung mit aufnehmen – aber darauf solltest du dich nicht blind verlassen. Meistens ist das eher die Ausnahme oder nur eine Ergänzung, wenn kein anderer Schutz besteht.
Was solltest du tun?
Gerade als Vermieter ist es super wichtig, dass du dein Sonder- und Teileigentum ausreichend absicherst. Eine private Haftpflichtversicherung deckt oft schon viel ab, aber für Vermieter gibt es spezielle Lösungen wie die Vermieterhaftpflichtversicherung, die genau diese Lücke schließen kann.
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Häufige Fragen
Was versteht man unter Sonder- und Teileigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?
Sondereigentum ist der Teil der Immobilie, der dir allein gehört und den du allein nutzt, zum Beispiel deine Wohnung, dein Kellerabteil oder dein Balkon. Teileigentum ist im Grunde dasselbe, wird aber für nicht-wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt, wie eine Praxis oder ein Ladenlokal.
Wer ist für Schäden am Gemeinschaftseigentum in einer WEG verantwortlich?
Für Schäden, die vom sogenannten Gemeinschaftseigentum ausgehen – wie zum Beispiel am Treppenhaus, dem Dach oder der Fassade – ist die Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig. Hierfür tritt normalerweise die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der WEG ein.
Wer haftet, wenn ein Schaden von meinem Sondereigentum ausgeht, zum Beispiel ein Wasserschaden in meiner Wohnung?
Schäden, die von deinem persönlichen Sonder- oder Teileigentum ausgehen, liegen in deiner eigenen Verantwortung als Eigentümer. Die WEG-Versicherung deckt solche Schäden in der Regel nicht ab, selbst wenn sie andere Wohnungen betreffen.
Welche Versicherungen brauche ich als Eigentümer, um mein Sonder- oder Teileigentum ausreichend zu schützen?
Als Eigentümer benötigst du eine eigene Absicherung für dein Sonder- oder Teileigentum. Eine private Haftpflichtversicherung ist hier essenziell, um dich vor finanziellen Folgen bei Schäden an Dritten zu schützen, die von deiner Einheit ausgehen.
Was passiert, wenn mein Mieter einen Schaden an meinem vermieteten Sonder- oder Teileigentum verursacht?
Wenn dein Mieter einen Schaden verursacht, bleibst du als Eigentümer und Vermieter grundsätzlich in der Verantwortung. Du solltest prüfen, inwiefern deine private Haftpflichtversicherung oder eine spezielle Vermieterhaftpflicht hier Schutz bietet.




