Schäden an geliehenen beweglichen Sachen – was die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung leisten muss
Geliehene Sachen beschädigt? Was jetzt?
Mal ehrlich: Wer kennt das nicht? Du leihst dir von Freunden oder Familie eine Bohrmaschine, ein Zelt für den Urlaub am Neckar oder die teure Kamera für den Ausflug in die Pfalz aus. Alles ist super – bis ein Missgeschick passiert und der geliehene Gegenstand plötzlich kaputt ist.
In so einem Moment fragen sich viele: Zahlt das meine private Haftpflichtversicherung? Die Antwort ist oft nicht so einfach, wie man denkt.
Was sind „Schäden an geliehenen beweglichen Sachen“?
Ganz einfach gesagt: Es geht um Gegenstände, die dir nicht gehören, die du aber vorübergehend benutzt hast und die in deiner Obhut beschädigt wurden. „Beweglich“ bedeutet, es sind keine fest verbauten Dinge wie eine Wand oder ein Fenster, sondern alles, was du mitnehmen kannst.
Typische Beispiele sind:
- Das E-Bike, das du dir für eine Tour durch die Weinberge geliehen hast und das umfällt.
- Die teure Spiegelreflexkamera deines Nachbarn, die dir beim Spaziergang am Wasserturm aus der Hand rutscht.
- Das Werkzeug, das du dir für dein Heimwerkerprojekt in Mannheim ausgeliehen hast und das plötzlich nicht mehr funktioniert.
Warum ist das ein besonderes Thema für deine Versicherung?
Deine normale private Haftpflichtversicherung ist super wichtig. Sie springt ein, wenn du Dritten unabsichtlich einen Schaden zufügst – zum Beispiel, wenn du mit deinem Fahrrad jemanden umfährst. Aber bei geliehenen Sachen ist das tricky.
Der Grund: Viele Standardtarife schließen Schäden an Dingen, die du selbst geliehen, gemietet, gepachtet oder geleast hast, vom Versicherungsschutz aus. Die Logik dahinter ist, dass du selbst eine größere Sorgfaltspflicht hast, wenn du fremde Dinge benutzt.
Der Schutz für geliehene Dinge: Darauf kommt es an
Eine gute Nachricht gibt es aber: Viele moderne Privathaftpflichtversicherungen bieten Schutz für Schäden an geliehenen Sachen an. Oft ist das ein fester Bestandteil oder eine optionale Erweiterung deines Tarifs.
Wenn du also auf Nummer sicher gehen möchtest, dass du nicht auf den Kosten sitzen bleibst, falls du mal ein fremdes Fahrrad am Rhein beschädigst, solltest du genau prüfen, ob dieser Baustein in deiner Versicherung enthalten ist.
Wir helfen dir weiter!
Ob du dir Sorgen um die geliehene Drohne deines Kumpels machst oder generell wissen möchtest, wie gut dein Schutz ist: Christian Willmann, dein Versicherungsmakler in Mannheim, hilft dir gerne weiter. Wir schauen uns gemeinsam deine aktuelle Situation an und finden den passenden Schutz.
Lass uns gemeinsam deine Versicherungen durchleuchten und eventuelle Lücken schließen. So bist du entspannt unterwegs – auch mit geliehenen Sachen.
Vereinbare noch heute einen Termin zur Beratung!
Häufige Fragen
Zahlt meine normale private Haftpflichtversicherung, wenn ich etwas Geliehenes kaputt mache?
Deine übliche private Haftpflichtversicherung deckt Schäden an Dingen, die du dir geliehen, gemietet oder geleast hast, oft nicht ab. Das liegt daran, dass du für fremde Gegenstände eine erhöhte Sorgfaltspflicht hast.
Was genau sind "Schäden an geliehenen beweglichen Sachen"?
Damit sind Beschädigungen an Gegenständen gemeint, die dir nicht gehören und die du dir vorübergehend ausgeliehen hast und die in deiner Obhut kaputtgehen. Ein typisches Beispiel wäre, wenn dir die geliehene Bohrmaschine beim Heimwerken in Mannheim herunterfällt.
Gibt es einen Unterschied, ob ich mir etwas geliehen oder gemietet habe?
Für deine private Haftpflichtversicherung macht das meist keinen Unterschied, da sowohl geliehene als auch gemietete Sachen oft vom Standardschutz ausgeschlossen sind. Das kann zum Beispiel ein gemietetes E-Bike für eine Tour durch die Pfalz oder ein Zelt sein.
Kann ich Schäden an geliehenen Gegenständen überhaupt versichern?
Ja, viele moderne Privathaftpflichtversicherungen bieten einen speziellen Baustein an, der Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen abdeckt. Du solltest prüfen, ob dieser Schutz in deinem aktuellen Vertrag enthalten ist oder als Erweiterung zugebucht werden kann.



