Vertrauensschadenversicherung 2026: Wenn der Fake-President per Deepfake anruft – so schützen sich KMU in der Rhein-Neckar-Region
Fake-President-Betrug: Warum deine Cyberpolice bei überwiesenem Geld oft nicht zahlt
Es ist der Klassiker, der immer noch funktioniert: Eine Mail vom „Geschäftsführer“, dringend, vertraulich, eine Firmenübernahme steht an, die Überweisung muss heute raus – bitte ohne Rückfrage an die Buchhaltungskollegen. Oder ein Anruf, bei dem die Stimme am anderen Ende täuschend echt klingt, weil sie mit wenigen Sekunden Audiomaterial nachgebaut wurde. Am Ende steht ein Zahlungsausgang, der freiwillig ausgelöst wurde – und genau das ist der Punkt, an dem viele Unternehmer zum ersten Mal wirklich in ihre Versicherungsbedingungen schauen.
Allianz Trade hat für den Jahresbeginn 2026 gemeldet, dass die Schäden durch Fake-President-Betrug deutlich zulegen. Das passt zum Bild der Bitkom-Studie „Wirtschaftsschutz 2025“, die den Gesamtschaden der deutschen Wirtschaft durch Spionage, Sabotage und Datendiebstahl im dreistelligen Milliardenbereich verortet. Und der GDV betont, dass rund 80 Prozent der Cyberangriffe kleine und mittlere Unternehmen treffen – also nicht den Konzern mit eigener Sicherheitsabteilung, sondern den Betrieb mit 15, 40 oder 120 Mitarbeitern.
Was beim Fake-President-Betrug technisch – und menschlich – passiert
Der Angriff braucht keine Sicherheitslücke im Server. Er braucht Informationen: Wer ist Geschäftsführer, wer zeichnet Zahlungen, wer ist gerade im Urlaub, welche Formulierungen sind intern üblich. Das steht zu einem großen Teil öffentlich im Netz – Impressum, LinkedIn, Pressemitteilungen, Handelsregister. Dazu kommt oft eine E-Mail-Adresse, die sich nur um einen Buchstaben von der echten unterscheidet, oder eine Antwort, die in einen bestehenden Mailverlauf eingeschoben wird.
Die zweite Variante ist der Lieferantenwechsel: Ein Stammlieferant „informiert“ dich über eine neue Bankverbindung, freundlich, mit korrektem Briefkopf. Die nächste Rechnung wird ganz normal bezahlt – nur eben auf das falsche Konto. Auffällig wird das häufig erst Wochen später, wenn der echte Lieferant mahnt. Bis dahin ist das Geld über mehrere Konten weitergeleitet und praktisch nicht mehr zurückzuholen.
Wichtig für die versicherungsrechtliche Bewertung: In beiden Fällen wurde kein System gehackt. Es wurde ein Mensch getäuscht, der daraufhin eine gültige, autorisierte Überweisung ausgelöst hat.
Warum die Cyberversicherung an dieser Stelle häufig aussteigt
Cyberpolicen sind auf IT-Ereignisse gebaut. Sie leisten stark bei Betriebsunterbrechung nach einem Verschlüsselungstrojaner, bei Datenwiederherstellung, IT-Forensik, Krisenkommunikation, Benachrichtigungspflichten nach DSGVO und bei Haftungsansprüchen Dritter wegen verlorener Daten. Der Vermögensschaden durch eine getäuschte Überweisung ist davon aber sachlich weit entfernt – es fehlt der Datenschutz- oder Systemschaden.
In der Praxis findest du in vielen Bedingungswerken deshalb entweder einen ausdrücklichen Ausschluss für Vermögensschäden durch Betrug und Täuschung oder – etwas freundlicher – einen kleinen Zusatzbaustein mit einem eng begrenzten Sublimit. Ein Beispiel: Deckungssumme der Cyberpolice eine Million Euro, Baustein „Cyberbetrug“ oder „Payment Diversion“ aber nur 25.000 oder 50.000 Euro. Wenn der reale Fake-President-Fall dann bei 180.000 Euro liegt, hilft dir die große Zahl auf dem Deckblatt nicht weiter. Auch die Fachliteratur zur Abgrenzung zwischen Cyber- und Vertrauensschadenversicherung – etwa mit Bezug auf die GDV-Musterbedingungen AVB Cyber – zeigt, dass hier bewusst getrennte Produktwelten bestehen.
Was du also prüfen musst, sind drei Dinge: Ist Betrug überhaupt genannt? Wenn ja, mit welchem Sublimit? Und ist der Fall auch gedeckt, wenn kein technischer Angriff vorlag, sondern „nur“ eine gefälschte Mail von außen?
Was die Vertrauensschadenversicherung leistet
Die Vertrauensschadenversicherung kommt historisch aus einer anderen Ecke: Sie war ursprünglich der Schutz gegen Unterschlagung und Untreue eigener Mitarbeiter – also gegen Vertrauenspersonen, die Geld oder Waren abzweigen. Genau dieser Kern ist immer noch relevant, weil Innentäter im Mittelstand nach wie vor ein reales Thema sind und solche Schäden oft über Jahre laufen.
Moderne Bedingungen erweitern diesen Kern um externe Täter – und damit landet Fake-President-Betrug in der Regel dort, wo er hingehört. Typische Bausteine, wie sie etwa in Leistungsübersichten großer Anbieter zu finden sind:
Erstens die Deckung für vorsätzliche unerlaubte Handlungen eigener Mitarbeiter, zweitens die Ausweitung auf Dritte und damit auf Betrugsmaschen von außen, drittens die Kosten der Schadenermittlung – also Wirtschaftsprüfer und Forensik, um überhaupt festzustellen, wie viel weg ist. Dazu kommen Rechtsverfolgungskosten, wenn du gegen Täter oder gegen die Bank vorgehen willst, und in vielen Verträgen eine Rückwärtsdeckung für Taten, die vor Vertragsbeginn begangen, aber erst danach entdeckt wurden. Letzteres ist bei Innentätern der eigentliche Wert, weil Unterschlagungen selten am Tag ihrer Entstehung auffallen.
Worauf du bei den Bedingungen genau schauen solltest
Erstens der Selbstbehalt. Bei Vertrauensschadenpolicen ist er häufig höher, als man erwartet – 5.000 oder 10.000 Euro sind keine Seltenheit. Das ist in Ordnung, solange du weißt, dass Kleinschäden damit faktisch dein Problem bleiben.
Zweitens die Entdeckungsfrist: Wie lange nach Vertragsende darf ein Schaden noch entdeckt werden, damit er gemeldet werden kann? Bei einem Wechsel des Versicherers entsteht hier die klassische Lücke.
Drittens die Obliegenheiten. Viele Verträge setzen ein Vier-Augen-Prinzip ab einer bestimmten Betragsgrenze voraus oder verlangen einen dokumentierten Rückrufprozess bei Änderungen von Bankverbindungen. Wer diese Pflichten im Antrag bestätigt und im Alltag nicht einhält, riskiert im Ernstfall Diskussionen über Leistungsfreiheit. Das gilt übrigens genauso für Cyberpolicen mit ihren IT-Mindeststandards.
Viertens die Frage, ob eine Kryptowährungszahlung oder eine Zahlung ins Ausland ausgeschlossen ist – ein Detail, das bei Lieferantenbetrug schnell relevant wird.
Prävention wirkt hier stärker als jede Deckungssumme
Der GDV weist seit Jahren darauf hin, dass Prävention und Versicherbarkeit zusammengehören. Beim Fake-President-Betrug ist das besonders eindeutig, weil die wirksamen Maßnahmen nichts kosten außer Disziplin.
Eine feste Regel: Jede Änderung einer Bankverbindung wird über eine bereits bekannte Telefonnummer verifiziert – nie über die Kontaktdaten aus der neuen Mail. Ab einer definierten Betragsgrenze zeichnen zwei Personen. Und – das ist der kulturelle Teil – jeder in der Buchhaltung darf beim Chef nachfragen, auch wenn die Mail „streng vertraulich“ und „extrem dringend“ ist. Genau dieser Druck ist das Werkzeug der Täter. Wenn du deinem Team ausdrücklich sagst, dass eine Rückfrage niemals ein Fehler ist, nimmst du der Masche ihre Grundlage. Sprich das Thema Deepfake-Stimmen dabei offen an, damit „Ich habe die Stimme doch erkannt“ nicht als Beweis gilt.
Mein Tipp
Fang nicht mit dem Angebot an, sondern mit deinen eigenen Bedingungen. Nimm dir 20 Minuten, lies nach, was in deiner Cyber-Police zum Thema Betrug steht, und rechne dann durch, welcher Einzelbetrag dich wirklich treffen würde. Danach ist das Gespräch über eine Vertrauensschadenversicherung schnell und sachlich – oft ist die Prämie niedriger, als Unternehmer vermuten, weil hier keine IT-Prüfung, sondern deine Prozesse im Vordergrund stehen. Und die Prozesse kannst du parallel ohne Versicherer verbessern.
Wenn du wissen willst, ob bei dir eine Lücke klafft, schau ich mir deine bestehenden Verträge gerne an und sage dir offen, wo Deckung besteht und wo nicht. Kein Termindruck, kein Angebot, wenn es nicht nötig ist.
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Quellen
- AssCompact: „Fake-President-Betrug“ sorgt für mehr Schäden in Unternehmen (Allianz Trade Schadenstatistik), Januar 2026. asscompact.de
- Versicherungsbote: Allianz Trade – Schäden durch Fake-President-Betrug steigen rasant, Januar 2026. versicherungsbote.de
- Bitkom e. V.: Studie „Wirtschaftsschutz 2025“. bitkom.org
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Vorstellung der Bitkom-Studie „Wirtschaftsschutz 2025“, September 2025. verfassungsschutz.de
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 80 Prozent der Cyberangriffe treffen KMU – Versicherer fordern mehr Prävention, 2026. gdv.de
- GDV: Mehr Cyberschäden – Prävention wichtiger denn je, Medieninformation vom 05.09.2024. gdv.de
- Haufe / Deutsches Anwalt Office: § 19 Vertrauensschadenversicherung – V. Abgrenzungsfragen (mit Bezug auf die GDV-Musterbedingungen AVB Cyber). haufe.de
- Zurich: Leistungsübersicht Vertrauensschadenversicherung (Deckungsbausteine externe Täter, Rechtsverfolgung, Rückwärtsdeckung). zurich.de
- Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn: Unternehmensbestand – KMU und Großunternehmen. ifm-bonn.org
- IHK Rhein-Neckar: Mitgliederstruktur der IHK Rhein-Neckar. ihk.de
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum Thema Vertrauensschaden- und Cyberversicherung und ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Deckung in deinem Fall greift, hängt immer von den konkreten Versicherungsbedingungen deines Vertrages ab. Für eine Einschätzung deiner persönlichen Situation sprich mich gerne direkt an.
Häufige Fragen
Warum leistet meine Cyberversicherung oft nicht, wenn ich durch einen Fake-President-Betrug Geld überweise?
Cyberversicherungen decken meist Schäden durch IT-Angriffe oder Systemausfälle ab. Beim Fake-President-Betrug wird jedoch kein System gehackt, sondern ein Mensch durch Täuschung dazu gebracht, eine freiwillige Überweisung auszulösen.
Was genau ist der sogenannte Fake-President-Betrug?
Beim Fake-President-Betrug geben sich Kriminelle als Geschäftsführer, wichtige Mitarbeiter oder Lieferanten aus, um dich oder deine Belegschaft zu täuschen. Ihr Ziel ist es, unter falschem Vorwand eine Überweisung auf ihre Konten zu veranlassen.
Wie gehen Betrüger beim Fake-President-Betrug vor und welche Rolle spielen Deepfakes dabei?
Die Betrüger sammeln öffentlich verfügbare Informationen und nutzen oft täuschend ähnliche E-Mails oder Deepfake-Technologien, um Stimmen zu imitieren. So überzeugen sie Mitarbeiter, eine an sich autorisierte, aber betrügerische Zahlung zu tätigen.
Schützt mich eine Vertrauensschadenversicherung auch vor solchen Betrugsmaschen?
Ja, eine Vertrauensschadenversicherung ist genau dafür ausgelegt, dich vor Vermögensschäden durch solche Betrugsfälle zu schützen. Sie kommt für finanzielle Verluste auf, die durch die betrügerische Täuschung deiner Mitarbeiter entstehen.
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