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Startseite » Vorsorge » Berufsunfähigkeitsversicherung 2026: Steuerlich absetzbar – wie du deine BU-Prämie clever mit dem Finanzamt teilen kannst

Berufsunfähigkeitsversicherung 2026: Steuerlich absetzbar – wie du deine BU-Prämie clever mit dem Finanzamt teilen kannst

Berufsunfähigkeitsversicherung 2026: Steuerlich absetzbar – wie du deine BU-Prämie clever mit dem Finanzamt teilen kannst

Berufsunfähigkeitsversicherung 2026: Was du steuerlich wirklich absetzen kannst

Die Frage kommt bei mir in fast jedem BU-Gespräch: „Kann ich den Beitrag eigentlich von der Steuer absetzen?“ Die kurze Antwort lautet: grundsätzlich ja – praktisch aber bei vielen Menschen kaum mit Wirkung. Es kommt darauf an, in welcher steuerlichen Schicht dein Vertrag liegt. Und es gibt eine zweite Seite der Medaille, über die selten gesprochen wird: Wo du beim Beitrag sparst, zahlst du im Leistungsfall mehr. In diesem Artikel erkläre ich dir beide Wege, ihre Grenzen und welche Fragen du stellen solltest, bevor du an deinem Vertrag etwas änderst.

Warum das Thema gerade jetzt relevant ist

Im Spätsommer und Herbst sortieren viele ihre Unterlagen für die Steuererklärung – und stolpern dabei über den BU-Beitrag im Kontoauszug. Gleichzeitig ist die BU für die meisten Erwerbstätigen die wichtigste Absicherung überhaupt. Nach Auswertung des Analysehauses Morgen & Morgen sind psychische Erkrankungen mit 32,34 Prozent die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates mit 17,61 Prozent und Krebs mit 16,3 Prozent (Quelle: M&M Marktblick Berufsunfähigkeit 2026). Der GDV beziffert die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig zu werden, für privat Abgesicherte auf durchschnittlich rund 25 Prozent – also etwa jeden Vierten (Quelle: GDV, 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung). Neu versicherte Personen waren 2024 im Schnitt knapp unter 29 Jahre alt und sicherten eine Jahresrente von 14.600 Euro ab (Quelle: GDV). Wer da über Steuern spricht, sollte das Thema Absicherung nicht aus dem Blick verlieren.

Die eigenständige private BU: absetzbar, aber der Topf ist meist schon voll

Eine selbstständige BU-Police gehört steuerlich in die dritte Schicht. Die Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Dafür gibt es einen gedeckelten Höchstbetrag: 2.800 Euro im Jahr, wenn du deine Krankenversicherung vollständig selbst trägst, und 1.900 Euro, wenn du steuerfreie Zuschüsse oder Beihilfe erhältst – das betrifft Angestellte und Beamte (Quelle: § 10 Abs. 4 EStG).

Der Haken: In denselben Topf fließen zuerst deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die Basisabsicherung ist immer in voller Höhe abziehbar, auch über den Höchstbetrag hinaus – sobald sie ihn aber ausschöpft, bleibt für Haftpflicht, Unfall und eben auch die BU steuerlich nichts mehr übrig (Quelle: § 10 EStG, gesetze-im-internet.de). Bei den allermeisten Angestellten ist genau das der Fall. Die private BU ist also formal absetzbar, wirkt sich in der Praxis aber häufig nicht aus.

Die BU als Zusatz zur Rürup-Rente: hier geht deutlich mehr

Anders sieht es aus, wenn die BU als ergänzende Absicherung in einem Basisrentenvertrag – der Rürup-Rente – steckt. Dann zählt der gesamte Beitrag zu den Altersvorsorgeaufwendungen der ersten Schicht und ist seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgabe abziehbar. Der Höchstbetrag entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung; für 2026 liegt die dortige Beitragsbemessungsgrenze bei 124.800 Euro im Jahr, woraus sich rund 30.826 Euro für Alleinstehende und das Doppelte bei Zusammenveranlagung ergeben (Quelle: § 10 Abs. 3 EStG i. V. m. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026).

Zwei Bedingungen musst du kennen. Erstens: Altersvorsorge und BU müssen in einem einheitlichen Vertrag geregelt sein, und mehr als 50 Prozent der Beiträge müssen auf die eigene Altersversorgung entfallen – sonst ist die Förderung futsch (Quelle: BMF, Einkommensteuer-Handbuch, Anhang zur Behandlung von Vorsorgeaufwendungen). Zweitens: Als Angestellter wird dein bereits steuerfreier Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung vom Volumen abgezogen. Dein Spielraum ist also kleiner, als die Zahl zunächst vermuten lässt. Für Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherung ist der Rahmen dagegen oft komplett frei.

Der Haken: Im Leistungsfall dreht sich die Rechnung um

Was du beim Beitrag sparst, holt sich das Finanzamt bei der Rente zurück. Eine Rente aus einer eigenständigen privaten BU gilt als abgekürzte Leibrente – versteuert wird nur der Ertragsanteil, und der richtet sich nach der Restlaufzeit bis zum Vertragsende (Quelle: § 22 Nr. 1 EStG i. V. m. § 55 Abs. 2 EStDV). Bei 20 Jahren Restlaufzeit sind das 21 Prozent, bei 15 Jahren 16 Prozent. Häufig bleibt die Belastung dadurch sehr niedrig.

Bei einer BU aus der Rürup-Welt gilt dagegen die nachgelagerte Besteuerung: Bei Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, und dieser Anteil steigt für spätere Jahrgänge bis 2058 auf 100 Prozent (Quelle: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG). Wer diesen Weg wählt, muss die Rentenhöhe deshalb spürbar höher ansetzen, damit netto das ankommt, was du zum Leben brauchst. Dazu kommt: Eine Rürup-BU ist starr. Du kannst den Vertrag nicht kündigen und dir das Kapital auszahlen lassen, und auch die Vererbbarkeit ist stark eingeschränkt. Das ist der Preis für die Förderung.

Vier Punkte, die du vor einer Entscheidung klären solltest

1. Ist dein Höchstbetrag überhaupt frei? Prüfe im letzten Steuerbescheid, wie viel deiner Vorsorgeaufwendungen tatsächlich angesetzt wurde. Bei Angestellten ist der Topf für sonstige Vorsorgeaufwendungen meist schon durch KV und PV gefüllt.

2. Läuft die BU-Rente lückenlos bis zum Altersrentenbeginn? Bei der Rürup-Variante ist das Voraussetzung für die Anerkennung – endet die Leistungsdauer früher, kippt die Förderung.

3. Stimmt das Beitragsverhältnis? Mehr als die Hälfte des Beitrags muss in die Altersversorgung fließen. Bei riskanteren Berufen mit hohem BU-Beitragsanteil wird das schnell eng.

4. Reicht die Nettorente im Ernstfall? Rechne bei der geförderten Variante mit dem Besteuerungsanteil – nicht mit der Bruttorente.

Die häufigsten Fragen aus der Praxis

Kann ich meine BU komplett von der Steuer absetzen? Nur im Rahmen eines Basisrentenvertrags. Als eigenständige Police ist sie zwar abzugsfähig, aber im begrenzten Topf der sonstigen Vorsorgeaufwendungen – der ist bei den meisten bereits ausgeschöpft.

Lohnt sich die Rürup-BU auch für Angestellte? Selten. Dein Volumen wird um die Beiträge zur gesetzlichen Rente gekürzt, und du bindest dich langfristig. Interessanter ist die Variante für Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Gesellschafter-Geschäftsführer mit hohem Grenzsteuersatz.

Muss ich die BU-Rente versteuern? Ja, aber sehr unterschiedlich – bei der privaten BU nur mit dem Ertragsanteil, bei der geförderten Variante mit dem Besteuerungsanteil von 84 Prozent für den Jahrgang 2026.

Soll ich meinen Vertrag jetzt umstellen? Vorsicht. Eine neue Police bedeutet eine neue Gesundheitsprüfung – und ein paar Jahre älter bist du auch. Der Steuervorteil wiegt einen verlorenen guten Vertrag fast nie auf.

Rhein-Neckar: Warum das Thema hier viele betrifft

In Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen treffe ich zwei Gruppen besonders häufig. Die eine: Berufseinsteiger, die ihre erste BU abschließen und noch keinen Steuerbescheid mit nennenswerten Vorsorgeaufwendungen kennen. Für sie ist die schlichte private BU meist der passende Weg – und ein früher Abschluss sichert den Gesundheitszustand. Die andere: Selbstständige, Ärztinnen und Ärzte, IT-Freelancer und Beraterinnen. Hier ist der Rürup-Rahmen oft weitgehend frei, und die Kombination aus Altersvorsorge und BU kann rechnerisch wirklich etwas bringen.

Mein Tipp

Entscheide zuerst über die Qualität der Absicherung und erst danach über die Steuer. Bedingungen, Berufsgruppeneinstufung, Nachversicherungsgarantien und die Rentenhöhe entscheiden darüber, ob du im Ernstfall Geld bekommst. Die Steuer entscheidet nur darüber, was der Schutz dich netto kostet. Die konkrete Berechnung deines individuellen Höchstbetrags gehört in die Hände deines Steuerberaters; ich liefere dazu die Vertragsseite.

Wenn du wissen willst, welche Variante in deiner Situation passt, schauen wir uns deinen Vertrag, deinen letzten Steuerbescheid und deinen Absicherungsbedarf gemeinsam an. Danach weißt du, wie viel deiner Prämie steuerlich wirkt und ob sich eine Änderung überhaupt lohnt.

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Das Thema als Video

Wenn du das lieber hörst als liest: Hier erkläre ich dir die wichtigsten Punkte in 4 Minuten.

Video: Berufsunfähigkeitsversicherung 2026: Steuerlich absetzbar – wie du deine BU-Prämie clever mit dem Finanzamt teilen kannst Video · 4 Min

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Quellen

  • Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG), § 10 Sonderausgaben. gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG), § 22 Arten der sonstigen Einkünfte. gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium der Justiz: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026. gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium der Finanzen: Amtliches Einkommensteuer-Handbuch, Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen (Basisrente, ergänzende Absicherungen). bundesfinanzministerium.de
  • Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026. bundesregierung.de
  • MORGEN & MORGEN: M&M Marktblick Berufsunfähigkeit 2026, Ursachen für Berufsunfähigkeit (Stand 04/2026). morgenundmorgen.com
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung. gdv.de

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum Thema und ersetzt weder eine individuelle Versicherungsberatung noch eine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Steuerliche Auswirkungen hängen immer von deiner persönlichen Situation ab.

Häufige Fragen

Kann ich meine Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, grundsätzlich kannst du deine Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der dritten Schicht steuerlich geltend machen. Ob das am Ende wirklich zu einer Steuerersparnis führt, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

Wie hoch ist der Höchstbetrag, den ich für solche Vorsorgeaufwendungen absetzen kann?

Der Staat sieht dafür einen Höchstbetrag vor: Wenn du deine Krankenversicherung komplett selbst zahlst, sind es 2.800 Euro im Jahr. Für Angestellte und Beamte, die steuerfreie Zuschüsse bekommen, liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro.

Warum bleiben meine BU-Beiträge oft unberücksichtigt, obwohl ich unter dem Höchstbetrag liege?

Das liegt daran, dass der genannte Höchstbetrag zuerst durch deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gefüllt wird. Die Basisabsicherung dieser Versicherungen ist immer abziehbar und schöpft den Topf oft schon komplett aus, bevor die BU an der Reihe ist.

Gibt es einen Nachteil, wenn ich meine BU-Beiträge steuerlich absetze?

Ja, das ist die wichtige Kehrseite: Wenn du deine BU-Beiträge steuerlich absetzt, musst du im Leistungsfall die spätere Berufsunfähigkeitsrente höher versteuern. Du sparst also eventuell heute beim Beitrag, zahlst aber morgen mehr Steuern auf die Auszahlung.

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