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Startseite » D&O » Fremdmandate

Fremdmandate in der D&O: Schutz bei externen Mandaten

Fremdmandate

Warum dieses Leistungsmerkmal für Führungskräfte zählt

Wenn dein Unternehmen wächst, Partnerschaften eingeht oder sich an anderen Firmen beteiligt, übernehmen deine Führungskräfte oft Aufgaben außerhalb der eigenen Firma. Sobald du einen Geschäftsführer, Prokuristen oder leitenden Angestellten in das Kontroll- oder Leitungsorgan einer anderen Gesellschaft entsendest, sprechen wir in der D&O-Versicherung von einem Fremdmandat.

Das persönliche Haftungsrisiko deiner Mitarbeiter

Wer im Auftrag des eigenen Arbeitgebers ein Mandat in einem fremden Unternehmen übernimmt, steht rechtlich schnell zwischen den Stühlen. In diesem Moment haftet der entsandte Mitarbeiter persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen gegenüber der fremden Gesellschaft. Wenn dort durch eine Fehlentscheidung ein reiner Vermögensschaden entsteht, schützt die normale D&O-Police deines eigenen Unternehmens diesen Mitarbeiter nicht automatisch.

Ein konkretes Praxisbeispiel

Wenn du beispielsweise als Unternehmer in Mannheim einen deiner Manager in den Beirat eines lokalen Start-ups entsendest, an dem du eine Minderheitsbeteiligung hältst, wird das Risiko schnell konkret. Stimmt dein Manager dort einer riskanten Investition zu, die später scheitert und das Start-up in die Insolvenz treibt, kann der dortige Insolvenzverwalter ihn persönlich auf Schadenersatz verklagen. Ohne die passende vertragliche Regelung steht dein Mitarbeiter in diesem Moment ohne Versicherungsschutz da.

Wie der Schutz richtig geregelt wird

1. Beteiligungen abgrenzen. Bei echten Tochtergesellschaften, an denen dein Unternehmen die Mehrheit hält, sind die entsandten Personen oft über die bestehende Konzern-D&O mitversichert. Das muss jedoch im Bedingungswerk genau definiert sein.

2. Die ODL-Klausel nutzen. Für Mandate bei Firmen, an denen du keine oder nur eine Minderheitsbeteiligung hältst, benötigst du eine sogenannte Outside-Directorship-Liability-Klausel (ODL). Diese erweitert den Schutz deiner Firmen-D&O gezielt auf diese externen Tätigkeiten.

3. Das Prinzip der Subsidiarität. Deine eigene D&O-Versicherung leistet bei Fremdmandaten fast immer nur subsidiär. Das bedeutet: Im Schadenfall muss zuerst die D&O-Versicherung des fremden Unternehmens einspringen. Erst wenn diese Summe nicht ausreicht oder dort überhaupt keine Absicherung existiert, zahlt deine eigene Police.

Mein Tipp:

Schicke deine Mitarbeiter niemals ohne schriftliche Freistellungsvereinbarung und ohne Prüfung der dortigen Versicherungsverhältnisse in ein fremdes Gremium. Kläre vorab genau, ob das Zielunternehmen eine eigene, ausreichend hohe D&O-Versicherung besitzt. Deine eigene D&O-Police sollte bei Fremdmandaten immer nur das doppelte Sicherheitsnetz sein, nicht die erste Verteidigungslinie.

Wenn du Mitarbeiter in Beiräte, Aufsichtsräte oder andere Gremien entsendest, sollten wir deine bestehenden D&O-Verträge genau analysieren. Im gemeinsamen Gespräch klären wir, welche Mandate aktuell laufen und wie wir diese sicher in deinen Versicherungsschutz integrieren.

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Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Was genau versteht man unter einem Fremdmandat in der D&O-Versicherung?

Ein Fremdmandat liegt vor, wenn du als Geschäftsführer oder leitender Angestellter im Auftrag deines Arbeitgebers eine Aufgabe in einem anderen, rechtlich selbstständigen Unternehmen übernimmst. Das passiert zum Beispiel, wenn sich dein Unternehmen an einem lokalen Start-up beteiligt und du dort einen Sitz im Beirat oder Aufsichtsrat besetzt.

Hafte ich bei einem Fremdmandat persönlich mit meinem Privatvermögen?

Ja, bei Fehlentscheidungen im Fremdmandat haftest du gegenüber dem fremden Unternehmen grundsätzlich persönlich und unbeschränkt mit deinem privaten Vermögen. Da sich dieser Job auf eine rechtlich eigenständige Firma bezieht, schützt dich die normale D&O-Police deines Arbeitgebers in diesem Fall ohne spezielle Zusatzregelung nicht.

Wie lässt sich dieses Risiko für meine Mitarbeiter und mich vernünftig absichern?

Für Tätigkeiten bei Firmen, an denen dein Unternehmen keine Mehrheit hält, benötigst du eine sogenannte ODL-Klausel (Outside Directorship Liability) in deiner Firmen-D&O. Wichtig zu wissen: Deine eigene Versicherung leistet hier fast immer nur subsidiär, greift also erst, wenn die D&O-Versicherung des fremden Unternehmens nicht ausreicht oder fehlt.

Gilt der Schutz der normalen D&O-Versicherung bei echten Tochtergesellschaften?

Bei echten Tochtergesellschaften, an denen dein Unternehmen die Mehrheitsbeteiligung hält, sind deine entsandten Mitarbeiter häufig über die Konzern-D&O mitversichert. Das ist allerdings kein Selbstläufer und wir müssen vorab gemeinsam prüfen, ob das Bedingungswerk deines aktuellen Tarifs diese Absicherung wirklich lückenlos hergibt.

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Fachlich geprüft am 29.09.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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