Abwehrkosten bei Sach- und Personenschäden in der D&O
Warum du trotz reiner Vermögensschäden ins Visier gerätst
Eine D&O-Versicherung schützt dich als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat vor den finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen. Sie ist im Kern eine Versicherung für reine Vermögensschäden. Das bedeutet: Wenn in deinem Unternehmen ein schwerer Unfall passiert oder Sachwerte beschädigt werden, bezahlt die D&O-Versicherung nicht den eigentlichen Schaden. Dennoch kann dieser Vorfall für dich persönlich gefährlich werden.
Der Unterschied zwischen Schadenersatz und Abwehr
Wenn ein schwerer Sach- oder Personenschaden im Unternehmen auftritt, wird oft nach den Verantwortlichen gesucht. Als Entscheider gerätst du schnell ins Visier. Man wirft dir beispielsweise vor, dass du deine Aufsichtspflicht verletzt, Sicherheitsvorschriften nicht korrekt organisiert oder bei der Auswahl von Dienstleistern geschlampt hast. In diesem Moment greift die sogenannte passive Rechtsschutzfunktion deiner D&O-Versicherung.
Die Versicherung prüft und trägt die Kosten der Abwehr im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Vorwürfe gegen dich berechtigt sind oder nicht. Ist das nicht der Fall, wehrt sie die Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich für dich ab. Zu diesen Abwehrkosten gehören unter anderem Anwaltshonorare, Gerichtskosten sowie die Kosten für Sachverständige und Gutachter.
Die Grenzen der Deckung
Sollte sich im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass du tatsächlich persönlich für den Schaden haftest, zeigt sich eine harte Grenze der D&O-Versicherung. Den eigentlichen Schadenersatz – also das Geld für die Reparatur einer Halle oder die Schmerzensgeldzahlungen an eine verletzte Person – übernimmt sie nicht. Das Risiko für den tatsächlichen Schadensausgleich bleibt bei dir persönlich hängen, falls keine andere Absicherung im Hintergrund greift.
Manche Tarife bieten über den erweiterten Vermögensschadenbegriff zumindest Schutz für Folgeschäden. Wenn durch einen Sachschaden an einer Produktionsmaschine ein Betriebsstillstand entsteht, ist dieser Ertragsausfall ein Vermögensfolgeschaden. Je nach Bedingungswerk kann dieser Teilbereich über die D&O-Versicherung abgedeckt sein.
Mein Tipp:
Verlasse dich nicht blind darauf, dass jede D&O-Versicherung alle Abwehrkosten in unbegrenzter Höhe übernimmt. Viele Tarife haben für die Abwehr von Sach- und Personenschäden spezielle Sublimits vereinbart. Das bedeutet, dass für diese Fälle nur ein Teil der eigentlichen Versicherungssumme zur Verfügung steht. Ein langwieriger Haftungsprozess mit mehreren Gutachtern kann diese Summe schnell aufzehren. Ein freier Versicherungsmakler hilft dir, diese Klauseln im Vorfeld genau zu analysieren.
Im persönlichen Gespräch klären wir deine individuellen Haftungsrisiken als Entscheider. Wir prüfen bestehende Verträge auf gefährliche Deckungslücken bei den Abwehrkosten und finden Tarife, die dir im Ernstfall den Rücken freihalten.
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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Warum brauche ich eine D&O-Versicherung, wenn es um Sach- oder Personenschäden geht?
Als Geschäftsführer haftest du persönlich, wenn dir Organisationsfehler bei einem schweren Unfall oder Brandschaden vorgeworfen werden. Die D&O-Versicherung bezahlt in diesem Fall deine Verteidigung, also Anwälte, Gerichte und Gutachter, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Bezahlt die D&O-Versicherung auch den eigentlichen Schaden an einer kaputten Halle?
Nein, den Sachschaden selbst übernimmt die D&O-Versicherung nicht. Das ist die Aufgabe einer Betriebshaftpflichtversicherung. Die D&O-Versicherung schützt dich nur vor den Kosten des Rechtsstreits, falls man dich persönlich für den Vorfall verantwortlich machen will.
Übernimmt die Versicherung die Verteidigungskosten in unbegrenzter Höhe?
Leider nein. Viele Versicherer vereinbaren für die Abwehr von Sach- und Personenschäden sogenannte Sublimits, also reduzierte Versicherungssummen. Wenn ein Prozess durch mehrere Instanzen geht und teure Gutachten nötig sind, kann dieses Limit schnell aufgebraucht sein.
Was passiert mit den finanziellen Folgeschäden eines Sachschadens?
Wenn eine beschädigte Maschine zu einem Betriebsstillstand führt, entsteht ein Vermögensfolgeschaden. Manche Tarife decken diese finanziellen Folgen über einen erweiterten Vermögensschadenbegriff ab, das müssen wir uns aber im Bedingungswerk genau ansehen.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
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