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Startseite » D&O » Verstoßprinzip

Das Verstoßprinzip in der D&O: Wie die zeitliche Zuordnung im Ernstfall funktioniert

Verstoßprinzip

Warum der Zeitpunkt der Pflichtverletzung für deinen Versicherungsschutz zählt

In der D&O-Versicherung ist die zeitliche Zuordnung eines Schadens ein zentraler Punkt. Das Verstoßprinzip legt fest, dass der Versicherungsfall in dem Moment eintritt, in dem dir die eigentliche Pflichtverletzung unterläuft. Es kommt hierbei also nicht darauf an, wann der Schaden tatsächlich bemerkt oder wann eine Forderung gegen dich erhoben wird.

Wie das Verstoßprinzip in der Praxis funktioniert

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Funktionsweise:

Der Verstoß: Als Geschäftsführer triffst du vor einigen Jahren eine folgenschwere Fehlentscheidung bei einer Investition, die deine Pflichten verletzt.

Die Forderung: Erst Jahre später bemerkt das Unternehmen den finanziellen Schaden und fordert Schadenersatz von dir.

Gilt in deinem D&O-Vertrag das Verstoßprinzip, ist die Versicherung aus dem Jahr der Pflichtverletzung für den Schaden zuständig. Es muss also der Vertrag leisten, der zum Zeitpunkt deines Fehlers aktiv war.

Warum die Praxis meist anders aussieht

In der Realität der D&O-Versicherung spielt das Verstoßprinzip heute kaum noch eine Rolle. Die meisten Versicherer verzichten darauf und nutzen stattdessen das sogenannte Claims-Made-Prinzip (Anspruchserhebungsprinzip). Der Grund dafür ist einfach: Beim Verstoßprinzip müsstest du im Ernstfall oft mühsam nachweisen, welche Police vor vielen Jahren aktiv war und ob die Deckungssumme von damals überhaupt noch ausreicht. Das Claims-Made-Prinzip vereinfacht dies, indem es auf den Zeitpunkt abstellt, an dem der Anspruch schriftlich gegen dich erhoben wird.

Mein Tipp: Achte bei deiner D&O-Versicherung genau darauf, wie das Zusammenspiel aus Pflichtverletzung und Anspruchserhebung geregelt ist. Da der Markt fast vollständig auf dem Claims-Made-Prinzip basiert, benötigst du bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen oder bei einer Kündigung des Vertrages unbedingt eine ausreichend lange Nachmeldefrist. Nur so bist du geschützt, wenn alte Fehler erst Jahre später ans Licht kommen.

Im persönlichen Gespräch analysieren wir deine aktuelle D&O-Police und klären, wie deine Haftungsrisiken zeitlich abgesichert sind. Wir prüfen bestehende Nachmeldefristen und stellen sicher, dass keine gefährlichen Deckungslücken für dich entstehen.

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Dieser Artikel stellt eine allgemeine Information dar und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen freien Versicherungsmakler.

Häufige Fragen

Was bedeutet das Verstoßprinzip bei einer Versicherung?

Beim Verstoßprinzip kommt es für den Versicherungsschutz auf den Moment an, in dem du den Fehler oder die Pflichtverletzung begehst. Wann der Schaden tatsächlich bemerkt oder die Forderung gegen dich gestellt wird, spielt für die zeitliche Zuordnung keine Rolle.

Wie funktioniert das Verstoßprinzip in der D&O-Versicherung?

Triffst du als Geschäftsführer vor einigen Jahren eine Fehlentscheidung und das Unternehmen fordert erst Jahre später Schadenersatz, muss die D&O-Police aus dem Jahr der Pflichtverletzung leisten. Da dieses Prinzip in der Praxis kaum noch genutzt wird, arbeiten die meisten Versicherer heute mit dem Claims-Made-Prinzip, das auf den Zeitpunkt der Anspruchstellung abzielt.

Gilt das Verstoßprinzip auch in der Vermögensschadenhaftpflicht?

Ja, in einigen Branchen wie bei Steuerberatern oder Architekten ist das Verstoßprinzip in der Vermögensschadenhaftpflicht üblich. Für dich bedeutet das, dass die Versicherung leisten muss, die zum Zeitpunkt deines beruflichen Versehens aktiv war.

Welche Rolle spielt das Verstoßprinzip in der Rechtsschutzversicherung?

In der Rechtsschutzversicherung ist dieses Prinzip der Standard, um den Rechtsschutzfall zeitlich einzuordnen. Entscheidend ist der Moment, in dem der erste Verstoß begangen wurde – beispielsweise der Tag, an dem dein Vertragspartner eine Rechnung unberechtigt nicht bezahlt hat.

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D&O Infos

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 29.09.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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