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Startseite » D&O » Wiederauffüllung der Versicherungssumme

Wiederauffüllung der Versicherungssumme in der D&O-Versicherung

Wiederauffüllung der Versicherungssumme

So funktioniert die Wiederauffüllung im Schadenfall

Ein schwerer Managementfehler kann teuer werden. Wenn ein Schadenersatzanspruch die vereinbarte Versicherungssumme deiner D&O-Versicherung komplett aufzehrt, stehst du für den Rest des Versicherungsjahres ohne Schutz da. Tritt danach ein weiterer Schaden auf, haftest du wieder mit deinem privaten Vermögen. Hier setzt die Wiederauffüllung der Versicherungssumme an.

So funktioniert die Wiederauffüllung im Schadenfall

Die Wiederauffüllung ist eine Option, die dir einige Versicherer im Ernstfall anbieten. Wenn deine Deckungssumme durch einen Schadensfall verbraucht ist, kannst du die Summe gegen Zahlung einer zusätzlichen Einmalprämie für das laufende Jahr wieder auf den ursprünglichen Wert hochsetzen lassen. Für nachfolgende, neue Schadenfälle steht dir dann wieder die volle Summe zur Verfügung.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht das Prinzip. Du hast eine D&O-Versicherung mit einer Versicherungssumme von zwei Millionen Euro. Durch eine Fehlentscheidung bei einer Großinvestition entsteht dem Unternehmen ein Schaden von genau diesen zwei Millionen Euro. Der Versicherer zahlt, aber deine Versicherungssumme für dieses Jahr ist damit auf null gesunken. Entscheidest du dich nun für die Wiederauffüllung und zahlst den Zusatzbeitrag, hast du für den nächsten, neuen Schaden im selben Jahr wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Die wichtigen Grenzen der Wiederauffüllung

Dieses Instrument hat zwei entscheidende Einschränkungen, die du kennen musst. Erstens kostet die Wiederauffüllung zusätzliches Geld in Form einer Einmalprämie. Zweitens gilt die wiederaufgefüllte Summe niemals rückwirkend für den Schaden, der die ursprüngliche Summe bereits verbraucht hat. Wenn der erste Schaden also die Versicherungssumme übersteigt, kannst du den überschüssigen Teil nicht über die Wiederauffüllung absichern. Diese Differenz musst du selbst tragen.

Abzugrenzen ist die Wiederauffüllung vom sogenannten Abwehrkostenzusatzlimit. Letzteres steht bei vielen Tarifen ohne Mehrbeitrag zur Verfügung, ist jedoch zweckgebunden. Es darf ausschließlich für die Abwehr von Ansprüchen, also für Anwalts- und Gerichtskosten genutzt werden, nicht aber für die eigentliche Schadenersatzzahlung.

Mein Tipp:

Verlasse dich im Schadenfall nicht blind darauf, dass jeder Versicherer dir diese Option anbietet. Die genauen Bedingungen und Fristen für die Wiederauffüllung unterscheiden sich stark. Achte beim Abschluss deiner D&O-Versicherung genau darauf, ob diese Klausel überhaupt vereinbart ist und wie hoch die zusätzliche Prämie im Ernstfall ausfällt. Manchmal ist es wirtschaftlich sinnvoller, von vornherein eine höhere Versicherungssumme zu wählen, statt im Nachhinein teuer nachzukaufen.

Als freier Versicherungsmakler in Mannheim helfe ich dir dabei, die Bedingungen der verschiedenen D&O-Tarife genau zu analysieren. Wir prüfen gemeinsam, welche Versicherungssumme für deine Tätigkeit angemessen ist und ob eine Wiederauffüllungsoption für dich sinnvoll ist.

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Der Inhalt dieses Artikels dient ausschließlich der allgemeinen Information und Information über Versicherungsthemen. Er stellt keine Rechts- oder Versicherungsberatung dar und kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn meine Versicherungssumme im laufenden Jahr durch einen Schaden komplett aufgebraucht ist?

In diesem Fall stehst du für den Rest des Versicherungsjahres ohne Schutz da und haftest bei weiteren Fehlern wieder mit deinem Privatvermögen. Mit der Wiederauffüllung kannst du die Deckungssumme gegen eine Einmalprämie für zukünftige Schäden wieder auf den vollen Betrag hochsetzen.

Kann ich mit der Wiederauffüllung auch einen Schaden bezahlen, der meine Versicherungssumme übersteigt?

Nein, das ist ausgeschlossen. Die wiederaufgefüllte Summe gilt niemals rückwirkend für den Schaden, der die ursprüngliche Summe verbraucht hat. Den übersteigenden Teil des Schadens musst du selbst aus eigener Tasche zahlen.

Fällt für die Wiederauffüllung der Versicherungssumme ein zusätzlicher Beitrag an?

Ja, die Versicherer bieten diese Option nicht ohne Gegenleistung an. Wenn du die Summe nach einem Schadenfall wieder aktivieren willst, musst du eine zusätzliche Einmalprämie zahlen.

Reicht das Abwehrkostenzusatzlimit nicht aus, um den Schutz aufrechtzuerhalten?

Nein, denn dieses Limit ist zweckgebunden und deckt nur deine Anwalts- und Gerichtskosten ab. Für eigentliche Schadenersatzzahlungen an Geschädigte kannst du dieses Geld nicht nutzen, weshalb die Wiederauffüllung trotzdem wichtig bleibt.

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Fachlich geprüft am 29.09.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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