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Startseite » D&O » Erweiterter Vermögensschadenbegriff

Erweiterter Vermögensschadenbegriff in der D&O-Versicherung

Erweiterter Vermögensschadenbegriff

Warum diese Unterscheidung im Ernstfall über Kosten entscheidet

In der D&O-Versicherung dreht sich fast alles um das Thema Vermögensschäden. Doch um die Feinheiten im Ernstfall zu verstehen, musst du den Unterschied zwischen einem echten und einem erweiterten Vermögensschaden kennen. Diese Unterscheidung entscheidet oft darüber, ob du bei einer Fehlentscheidung auf den Kosten sitzenbleibst oder nicht.

Der Unterschied zwischen echtem und erweitertem Vermögensschaden

Ein echter oder reiner Vermögensschaden ist ein rein finanzieller Verlust. Er entsteht, ohne dass vorher ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Triffst du als Geschäftsführer eine Fehlentscheidung beim Kauf einer neuen Software, die sich am Ende als unbrauchbar erweist, erleidet dein Unternehmen einen reinen Vermögensschaden.

Der erweiterte Vermögensschadenbegriff greift dagegen bei finanziellen Folgeschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren – in der Fachsprache auch als unechte Vermögensschäden bezeichnet. Da die D&O-Versicherung Personen- und Sachschäden an sich standardmäßig nicht reguliert, entsteht hier ohne die passende Klausel eine gefährliche Deckungslücke. Der erweiterte Begriff schließt diese Lücke, indem er die finanziellen Konsequenzen solcher Schäden absichert.

Ein konkretes Praxisbeispiel

Als Geschäftsführer eines Logistikunternehmens triffst du die Entscheidung, aus Kostengründen auf die jährliche Wartung der Brandschutzanlagen in einer Lagerhalle zu verzichten. Es kommt zu einem Brand, bei dem die Halle komplett zerstört wird. Durch den Brand können die Kunden nicht mehr beliefert werden. Es entstehen hohe finanzielle Schäden durch Betriebsunterbrechungen und Vertragsstrafen bei deinen Kunden.

Diese Vertragsstrafen und Ertragsausfälle sind finanzielle Folgeschäden des Sachschadens. Greift in deiner D&O-Versicherung der erweiterte Vermögensschadenbegriff, schützt dich diese Klausel vor den Regressforderungen deines eigenen Unternehmens für diese finanziellen Folgeschäden. Ohne diese Erweiterung würde der Versicherer die Regulierung ablehnen, weil der Ursprung des Schadens ein Sachschaden war.

Mein Tipp:

Achte bei der Auswahl deines D&O-Tarifs penibel darauf, dass der erweiterte Vermögensschadenbegriff klar in den Bedingungen verankert ist. Viele standardmäßige Basis-Tarife sparen an dieser Stelle. Das führt im Ernstfall dazu, dass du trotz D&O-Schutz persönlich für finanzielle Folgeschäden haftest, nur weil die Ursache ein physischer Schaden war. Eine gute D&O-Deckung muss diesen Baustein enthalten.

In einem gemeinsamen Gespräch analysieren wir deine genaue Funktion im Unternehmen und prüfen bestehende Verträge auf solche Deckungslücken. So stellen wir sicher, dass deine Absicherung im Ernstfall auch tatsächlich funktioniert.

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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem echten und einem erweiterten Vermögensschaden?

Ein echter Vermögensschaden ist ein reiner Geldverlust ohne vorherigen Sach- oder Personenschaden, wie der Fehlkauf einer unbrauchbaren Software. Ein erweiterter Vermögensschaden ist dagegen ein finanzieller Folgeschaden, der erst durch einen physischen Schaden ausgelöst wird – in der Fachsprache auch unechter Vermögensschaden genannt.

Warum brauche ich diese Erweiterung in meiner D&O-Versicherung?

Standardmäßige D&O-Tarife regulieren Personen- und Sachschäden grundsätzlich nicht. Ohne diese Klausel stehst du ohne Schutz da, wenn dein Unternehmen dich für finanzielle Folgeschäden eines Sachschadens – wie etwa Ertragsausfälle nach einem Brand – haftbar macht.

Ist der erweiterte Vermögensschadenbegriff in jedem Tarif enthalten?

Nein, das ist leider eine häufige Deckungslücke bei vielen günstigen Basis-Tarifen am Markt. Viele Versicherer sparen an dieser wichtigen Klausel, weshalb wir deine Vertragsbedingungen im Vorfeld genau analysieren müssen.

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Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 29.09.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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