Faute non separable des fonctions und die Absicherung in der D&O
Warum dieses Haftungsrisiko für Manager in Frankreich relevant ist
Wenn dein Unternehmen geschäftlich in Frankreich aktiv ist oder dort eine Tochtergesellschaft betreibt, stößt du schnell auf französische Rechtsbegriffe. Einer der wichtigsten für Geschäftsführer und Vorstände ist die sogenannte „Faute non séparable des fonctions“. Übersetzt bedeutet das: eine Pflichtverletzung, die sich nicht von deiner offiziellen Funktion als Entscheider trennen lässt.
Das französische Haftungsrecht unterscheidet streng zwischen persönlichen Fehlern und Fehlern im Dienst. Wenn du in Frankreich als Manager handelst, haftest du Dritten gegenüber grundsätzlich nur dann persönlich mit deinem Privatvermögen, wenn dir eine vorsätzliche Pflichtverletzung von besonderer Schwere vorgeworfen wird, die mit der normalen Ausübung deiner Leitungsfunktion unvereinbar ist. Das nennt sich „Faute séparable“. Liegt dagegen eine „Faute non séparable“ vor, haftet eigentlich nur das Unternehmen selbst für den entstandenen Vermögensschaden.
Warum die Klausel in deiner D&O-Versicherung wichtig ist
Die Praxis zeigt jedoch, dass die Grenzen in Frankreich fließend sind. Kläger oder französische Behörden versuchen im Schadenfall häufig, den handelnden Manager doch persönlich in die Pflicht zu nehmen. Das passiert besonders schnell, wenn die französische Tochtergesellschaft in finanzielle Schieflage gerät oder Insolvenz anmelden muss. In solchen Situationen greifen Kläger nach jedem Strohhalm.
Gerade für Unternehmen aus der Region Mannheim, die durch die geografische Nähe oft enge Wirtschaftsbeziehungen nach Frankreich pflegen, ist dieser Baustein in der D&O-Versicherung entscheidend. Deine Police muss über eine entsprechende Klausel verfügen, die klarstellt, dass der Versicherungsschutz auch bei Haftungsansprüchen nach französischem Recht voll greift. Sie sichert dir die Übernahme der Abwehrkosten und eventueller Schadenersatzforderungen im Nachbarland.
Mein Tipp:
Schau dir die Details deiner D&O-Police genau an, wenn du eine französische Tochtergesellschaft gründest oder als Geschäftsführer in Frankreich tätig wirst. Verlasse dich nicht blind darauf, dass der weltweite Schutz im Kleingedruckten automatisch jede französische Besonderheit abdeckt. Die Klausel zur „Faute non séparable des fonctions“ sollte explizit im Bedingungswerk stehen, damit du bei Streitigkeiten auf französischem Boden nicht auf den enormen Anwaltskosten sitzenbleibst.
Ob deine bestehende D&O-Versicherung fit für den französischen Markt ist oder wo eventuell Deckungslücken lauern, klären wir am besten in einem persönlichen Gespräch. Wir prüfen deine aktuelle Police und passen den Schutz an deine tatsächlichen Haftungsrisiken an.
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Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Was bedeutet „Faute non séparable des fonctions" für meine Haftung in Frankreich?
Das ist französisch für eine Pflichtverletzung, die untrennbar mit deiner offiziellen Rolle als Geschäftsführer verbunden ist. Im Regelfall haftet bei solchen Fehlern die Gesellschaft und du bist vor dem direkten Zugriff auf dein Privatvermögen geschützt.
Warum brauche ich dafür überhaupt Schutz, wenn eigentlich das Unternehmen haftet?
In der Praxis, besonders bei einer Insolvenz deiner französischen Tochtergesellschaft, versuchen Gläubiger oft, dich persönlich in die Pflicht zu nehmen. Deine D&O-Versicherung muss diese Besonderheit abdecken, damit sie die teuren Abwehr- und Anwaltskosten vor französischen Gerichten übernimmt.
Was unterscheidet eine „Faute séparable" von einer „Faute non séparable des fonctions de dirigeant"?
Eine „Faute séparable“ ist eine vorsätzliche Pflichtverletzung des Managers von besonderer Schwere, die mit der normalen Ausübung seiner Leitungsfunktion unvereinbar ist – erst dann haftet er persönlich mit seinem Privatvermögen. Bei der „Faute non séparable“ geht es um reguläre Fehler im Rahmen deiner Geschäftsführung, für die primär das Unternehmen geradesteht.
Reicht der weltweite Schutz meiner normalen D&O-Versicherung für Frankreich aus?
Nein, darauf solltest du dich nicht blind verlassen. Ohne eine explizite Klausel im Bedingungswerk, die das französische Haftungsrecht berücksichtigt, drohen im Ernstfall erhebliche Deckungslücken bei den Rechtsverteidigungskosten.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
D&O von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
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