Altbauten gegen Einsturz (TK 5155) – was die Bauleistungsversicherung leisten muss
Altbauten gegen Einsturz absichern: Die Klausel TK 5155 erklärt
Warum ein Altbau beim Umbau zum Risiko werden kann
Du planst einen Anbau, eine Sanierung oder einen umfangreichen Umbau an deinem bestehenden Gebäude? Das ist oft eine gute Idee, um neuen Wohnraum zu schaffen oder den Wert deines Eigentums zu steigern. Doch gerade bei solchen Bauvorhaben, die in direkter Nähe zu oder direkt an einem Altbau stattfinden, entsteht ein besonderes Risiko: die Gefahr eines Einsturzes des Altbaus.
Dieses Risiko entsteht nicht selten durch die Bauarbeiten selbst. Ausschachtungen für neue Fundamente können die Bodenbeschaffenheit verändern und die Statik des Altbaus beeinflussen. Auch Betonarbeiten oder das Entfernen tragender Wände, die vielleicht doch wichtiger waren als angenommen, können unerwartete Spannungen oder Schwachstellen verursachen. Eine fehlerhafte Einschätzung der Statik oder unerwartete geologische Gegebenheiten können dein Bauvorhaben schnell in eine finanzielle Katastrophe verwandeln.
So schützt dich die Klausel TK 5155 in der Bauleistungsversicherung
Genau hier setzt die Klausel TK 5155 in deiner Bauleistungsversicherung an. Sie erweitert den Schutz deiner Versicherung speziell auf das Einsturzrisiko deines Altbaus, der durch dein aktuelles Bauvorhaben gefährdet ist. Während die Bauleistungsversicherung primär den Neubau oder die umzubauenden Teile absichert, deckt diese spezielle Klausel den Bestandsschutz ab. Tritt ein solcher Schaden ein – also droht dein Altbau aufgrund der Baumaßnahmen einzustürzen oder stürzt gar ein – dann springt die Versicherung ein.
Das bedeutet für dich: Du bist vor der zusätzlichen finanziellen Belastung geschützt, die durch unvorhergesehene Reparaturen, Sicherungsmaßnahmen oder gar einen kompletten Wiederaufbau des Altbaus entstehen würde. Stell dir vor, bei einer Ausschachtung für einen Anbau in einem Mannheimer Altstadt-Gebäude reißt eine Wand im Bestandsgebäude. Mit TK 5155 wäre der Schaden am Altbau versichert.
Dein Bauvorhaben in der Rhein-Neckar-Region: Altbau-Risiken im Blick
Gerade in Städten wie Mannheim, Heidelberg oder Ludwigshafen gibt es viele Bestandsimmobilien – oft mit langer Geschichte und teilweise nicht dokumentierter Bausubstanz. Umbau- und Anbauprojekte sind hier an der Tagesordnung, um Wohnraum zu modernisieren oder zu erweitern. Dabei treffen moderne Bautechniken auf ältere Bauweisen, was das Risiko für statische Probleme erhöhen kann. Als dein freier Versicherungsmakler kenne ich die Gegebenheiten in unserer Region und helfe dir, die richtigen Absicherungen für dein Bauvorhaben zu finden.
Mein Tipp:
Auch wenn du denkst, dein Altbau sei „bombenfest“ – die Dynamik auf einer Baustelle ist unberechenbar. Sprich offen mit deinem Statiker und Architekten über mögliche Risiken für den Bestand. Und dann lass uns gemeinsam prüfen, ob die Klausel TK 5155 für dein Bauvorhaben sinnvoll ist. Es geht hier nicht nur um das neue, sondern auch um das alte, bewährte Gemäuer, das du erhalten möchtest.
Dein Bauvorhaben ist einzigartig, und deine Absicherung sollte es auch sein. Lass uns in einem persönlichen Gespräch klären, welche Aspekte für dich besonders wichtig sind und wie du dein Bauprojekt optimal schützen kannst. Ich berate dich gerne.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Was genau bedeutet die Klausel TK 5155?
Die Klausel TK 5155 erweitert deine Bauleistungsversicherung. Sie schützt dich speziell vor Schäden an deinem bestehenden Altbau, die durch Bauarbeiten am oder in der Nähe deines Gebäudes verursacht werden und zu einem Einsturz führen könnten.
Wann ist die Klausel TK 5155 für mein Bauvorhaben besonders wichtig?
Sie ist immer dann wichtig, wenn du an einem Altbau umfassende Umbauten, Sanierungen oder Anbauten planst. Besonders kritisch wird es bei Erdarbeiten nahe am Fundament oder bei Eingriffen in die Statik des Bestandsgebäudes.
Welche Schäden deckt die Klausel TK 5155 ab und welche nicht?
TK 5155 deckt die Kosten für die Sicherung und Reparatur deines Altbaus ab, wenn dieser durch deine Baumaßnahmen vom Einsturz bedroht ist oder tatsächlich einstürzt. Schäden am Neubau oder Anbau selbst sind davon nicht betroffen; diese deckt die normale Bauleistungsversicherung ab.
Ist die Klausel TK 5155 automatisch in jeder Bauleistungsversicherung enthalten?
Nein, die Klausel TK 5155 ist eine spezielle Erweiterung. Du musst sie in der Regel aktiv zu deiner Bauleistungsversicherung hinzubuchen oder darauf achten, dass sie explizit in deinem Vertrag genannt wird.
Kannst du mir ein Beispiel für einen Schaden nennen, der durch TK 5155 abgedeckt wäre?
Stell dir vor, du lässt für einen Anbau in einem Mannheimer Altbau neue Fundamente ausschachten. Dabei verschiebt sich unerwartet der Boden und ein tragender Teil deines Bestandsgebäudes droht einzustürzen. Die Kosten für die notwendigen Sicherungsmaßnahmen und Reparaturen am Altbau wären dann über TK 5155 versichert.
Bauleistungsversicherung Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert




