Altbauten gegen Sachschäden (TK 5180) – was die Bauleistungsversicherung leisten muss
Schutz für deinen Altbau: Die Klausel TK 5180 in der Bauleistungsversicherung
Wenn du dein bestehendes Gebäude erweiterst, umbaust oder sanierst, konzentriert sich die klassische Bauleistungsversicherung vor allem auf den Schutz des neuen Gebäudeteils oder der Baustelle selbst. Doch was passiert, wenn dein Altbau während der Bauarbeiten beschädigt wird? Genau hier setzt die Klausel TK 5180 an.
Sie erweitert den Versicherungsschutz der Bauleistungsversicherung auf deinen Altbau. Das ist besonders wichtig, denn bei Bauprojekten am oder direkt neben bestehenden Gebäuden können unerwartete Schäden schnell entstehen.
Was genau deckt die Klausel TK 5180 ab?
Die Klausel TK 5180 schützt deinen Altbau vor Sachschäden, die durch folgende Ursachen entstehen:
1. Folgeschäden durch einen Schaden an der Neubauleistung. Wenn beispielsweise ein Teil deines neuen Anbaus Schaden nimmt und dieser Schaden wiederum deinen Altbau beeinträchtigt.
2. Schäden durch Leitungswasser. Dazu gehören zum Beispiel Rohrbruch oder Frostschäden, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auftreten.
3. Schäden durch Sturm oder Hagel. Auch wenn der Altbau direkt von Sturm oder Hagel getroffen wird und dies im Kontext des Bauvorhabens steht.
Ohne diese spezielle Klausel wäre der Altbau oft nicht ausreichend über die Bauleistungsversicherung abgesichert, da ihr Fokus auf der neuen Baumaßnahme liegt.
Ein konkretes Beispiel aus deiner Region
Stell dir vor, du baust in einem der vielen schönen Altbauten in der Mannheimer Oststadt oder in einer der historischen Gassen Heidelbergs einen modernen Wintergarten an. Beim Verlegen der Leitungen für den neuen Anbau platzt ein Wasserrohr. Das austretende Wasser flutet nicht nur den Rohbau des Wintergartens, sondern dringt auch in den angrenzenden Keller deines Altbaus ein und beschädigt dort eingelagerte Gegenstände und die alte Bausubstanz.
Die Bauleistungsversicherung würde den Schaden am Wintergarten decken. Doch der Folgeschaden im Altbaukeller? Die Klausel TK 5180 sorgt dafür, dass auch diese Schäden am Bestandsgebäude reguliert werden. Sie bietet dir die notwendige Sicherheit, wenn die alte Bausubstanz auf neue Bautechniken trifft.
Regionaler Bezug: Warum die Rhein-Neckar-Region besonders betroffen ist
In Städten wie Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen gibt es viele ältere Gebäude, die saniert, umgebaut oder mit Anbauten versehen werden. Die Kombination aus oft über 100 Jahre alter Bausubstanz und modernen Bauprozessen birgt besondere Risiken. Die Statik kann empfindlich sein, alte Leitungen sind anfälliger für Beschädigungen und die Wetterextreme der letzten Jahre (Sturm, Starkregen) setzen auch den solidesten Gebäuden zu. Ein umfassender Schutz für den Altbau während der Bauphase ist hier besonders ratsam.
Mein Tipp:
Denk bei jedem Bauvorhaben an deinem Bestand nicht nur an das Neue, sondern auch an das Alte. Überlege, wie die Arbeiten den bestehenden Teil deines Hauses beeinflussen könnten. Sprich mit deinem Bauleiter und danach mit mir, um sicherzustellen, dass keine Lücken im Schutz bleiben. Eine gute Planung spart dir im Ernstfall viel Ärger und Geld.
Gerne besprechen wir dein Bauvorhaben persönlich und finden den passenden Schutz für dich und dein Eigentum. Vereinbare einfach einen Termin.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die konkreten Leistungen und Bedingungen hängen immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Häufige Fragen
Was genau ist die Klausel TK 5180 bei meiner Bauleistungsversicherung?
Die Klausel TK 5180 erweitert deine Bauleistungsversicherung. Sie schützt deinen bereits bestehenden Altbau vor Sachschäden, die während Bauarbeiten wie Umbau, Sanierung oder Erweiterung am Gebäude entstehen können. Ohne diese spezielle Klausel wäre dein Altbau in vielen Fällen nicht über die Bauleistungsversicherung abgesichert.
Wann brauche ich die Klausel TK 5180 für meinen Altbau?
Du brauchst TK 5180 immer dann, wenn du größere Umbau- oder Sanierungsarbeiten an deinem Altbau vornimmst oder ihn erweiterst. Die klassische Bauleistungsversicherung deckt primär den neuen Gebäudeteil oder die Baustelle ab, nicht aber mögliche Schäden an der bestehenden alten Bausubstanz.
Welche Schäden am Altbau sind durch TK 5180 konkret abgedeckt?
TK 5180 schützt deinen Altbau vor Folgeschäden, die durch einen Schaden am Neubau entstehen. Dazu gehören auch Leitungswasserschäden, zum Beispiel durch Rohrbruch während der Bauphase, sowie Sturm- und Hagelschäden, sofern sie im direkten Zusammenhang mit den Bauarbeiten auftreten.
Gibt es auch Schäden, die durch TK 5180 nicht versichert sind?
Ja, nicht alles ist abgedeckt. Die Klausel versichert keine Schäden, die nicht direkt im Zusammenhang mit den Bauarbeiten stehen, wie etwa normale Abnutzung oder Alterserscheinungen. Auch Schäden durch Planungsfehler oder mangelhafte Ausführung der neuen Bauarbeiten fallen nicht unter diese Klausel.
Ist die Klausel TK 5180 automatisch Teil jeder Bauleistungsversicherung?
Nein, die Klausel TK 5180 ist keine Standardleistung. Sie muss in der Regel als Zusatzbaustein explizit in deine Bauleistungsversicherung aufgenommen werden. Prüfe daher genau, ob diese wichtige Erweiterung in deinem Vertrag enthalten ist.
Bauleistungsversicherung Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert




