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Startseite » THV » Verzicht auf Leistungsfreiheit/-kürzung bei Obliegenheitsverletzung

Verzicht auf Leistungsfreiheit/-kürzung bei Obliegenheitsverletzung – was die Tierhalterhaftpflicht leisten muss

Verzicht auf Leistungsfreiheit/-kürzung bei Obliegenheitsverletzung

Wenn der Schutz auch bei kleinen Fehlern hält: Verzicht auf Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung

Stell dir vor, du hast eine Versicherung für den Ernstfall abgeschlossen. Doch im Schadenfall droht der Versicherer, nicht zu zahlen, weil du eine bestimmte, vielleicht sogar unbewusst übersehene „Spielregel“ nicht eingehalten hast. Solche „Spielregeln“ nennen wir im Versicherungsdeutsch Obliegenheiten.

Was sind Obliegenheiten überhaupt?

Eine Obliegenheit ist keine einklagbare Pflicht wie ein Beitragszahlungstermin. Vielmehr ist es eine Verhaltensvorschrift, die du als Versicherungsnehmer beachten solltest. Hältst du dich nicht daran, hat das in der Regel Rechtsnachteile für dich – im schlimmsten Fall verlierst du deinen Versicherungsschutz. Ein klassisches Beispiel ist die Pflicht, dem Versicherer Änderungen wie einen Umzug oder eine neue E-Mail-Adresse mitzuteilen. Oder bei der Tierhalterhaftpflicht, wenn dein Hund eine neue Rasse hinzubekommt, die du nicht gemeldet hast.

Warum der „Verzicht auf Leistungsfreiheit“ so wichtig ist

Hier kommt eine extrem wichtige Klausel ins Spiel: Der Verzicht auf Leistungsfreiheit oder Leistungskürzung bei Obliegenheitsverletzung. Das bedeutet für dich: Auch wenn du mal unbewusst oder aus leichter Fahrlässigkeit eine solche Obliegenheit verletzt hast, verzichtet dein Versicherer darauf, deswegen die Leistung zu verweigern oder zu kürzen. Dein Schutz bleibt bestehen!

Ein Beispiel aus der Praxis: Dein gutmütiger Golden Retriever, den du bei deiner Tierhalterhaftpflicht gemeldet hast, erschreckt sich beim Spaziergang am Neckar und rennt auf die Straße, wo er einen Schaden verursacht. Du hattest allerdings vergessen, eine Adressänderung bei deiner Versicherung einzureichen, weil du kürzlich von Heidelberg nach Mannheim gezogen bist. Ohne diese Verzichtsklausel könnte der Versicherer argumentieren, dass du eine Obliegenheit verletzt hast und die Regulierung ablehnen. Mit der Klausel wird er trotzdem zahlen, da die Adressänderung keine Auswirkung auf den Schadenfall an sich hatte.

Wichtig ist dabei: Diese Klausel schützt dich vor den Folgen leichter Fahrlässigkeit. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insbesondere wenn die Verletzung kausal für den Schaden war (z.B. du verschweigst bewusst eine aggressive Veranlagung deines Hundes und dieser beißt dann zu), greift der Schutz in der Regel nicht (Quelle: § 28 Abs. 2 VVG). Dieser Verzicht ist ein echtes Qualitätsmerkmal moderner Versicherungsverträge und gibt dir zusätzliche Sicherheit.

Dein Schutz in Mannheim und der Rhein-Neckar-Region

Ob du mit deinem Hund durch den Mannheimer Luisenpark spazierst, in den Heidelberger Neckarwiesen unterwegs bist oder im Ludwigshafener Stadtpark – kleine Unachtsamkeiten passieren. Ein Hundebiss, ein umgestoßener Passant, ein Flurschaden im Feld nahe Ladenburg – die Folgen können teuer werden. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung mit dem „Verzicht auf Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung“ schützt dich hier zusätzlich und ist in unserer Region mit vielen Tierhaltern und Auslaufgebieten eine besonders wertvolle Absicherung.

Mein Tipp:

Auch wenn die Klausel dir eine gute Rückendeckung gibt: Sei immer ehrlich und sorgfältig bei deinen Angaben und melde wichtige Änderungen zeitnah. Das erspart dir und dem Versicherer im Ernstfall unnötigen Ärger. Aber sei beruhigt, dass du durch diese Klausel nicht für jede kleine Unachtsamkeit sofort deinen Schutz verlierst.

Du möchtest wissen, ob diese wichtige Klausel in deinem aktuellen Vertrag enthalten ist oder suchst nach einer Tierhalterhaftpflicht, die dich optimal schützt? Als dein freier Versicherungsmakler in Mannheim stehe ich dir gerne zur Seite. Lass uns gemeinsam schauen, welche Lösung am besten zu dir und deinem Vierbeiner passt.

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Quellen

  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 28

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die konkreten Vertragsbedingungen deines Versicherers sind stets maßgeblich.

Häufige Fragen

Was bedeutet eine „Obliegenheitsverletzung“ genau?

Eine Obliegenheit ist eine Verhaltensregel, die in deinem Versicherungsvertrag festgelegt ist. Wenn du diese Regel nicht beachtest, zum Beispiel einen Umzug nicht meldest, spricht man von einer Obliegenheitsverletzung. Das kann im Schadenfall zu Problemen führen.

Wozu brauche ich den „Verzicht auf Leistungsfreiheit“ in meiner Versicherung?

Diese Klausel schützt dich, falls du aus leichter Fahrlässigkeit oder unabsichtlich eine vertragliche Regel nicht eingehalten hast. Dein Versicherer verzichtet dann darauf, die Leistung zu kürzen oder ganz zu verweigern, selbst wenn du einen kleinen Fehler gemacht hast.

Schützt mich diese Klausel auch, wenn ich grob fahrlässig gehandelt habe?

Nein, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz greift der Verzicht auf Leistungsfreiheit in der Regel nicht. Die Klausel ist für unbewusste oder leicht fahrlässige Fehler gedacht und nicht für bewusst risikoreiches Verhalten (Quelle: § 28 Abs. 2 VVG).

Kannst du mir ein konkretes Beispiel nennen, wo diese Klausel hilfreich ist?

Stell dir vor, du hast vergessen, deinem Versicherer deine neue E-Mail-Adresse mitzuteilen. Wenn dann ein Schaden passiert, den dein ‚Fehler‘ nicht verursacht hat, zahlt dein Versicherer mit dieser Klausel trotzdem. Ohne sie könnte er die Leistung verweigern.

Ist der „Verzicht auf Leistungsfreiheit“ in jeder Versicherungspolice automatisch enthalten?

Leider nein. Der Verzicht auf Leistungsfreiheit ist ein Zeichen für einen qualitativ hochwertigen Versicherungsvertrag und oft kein Standard. Es ist wichtig, dass du darauf achtest, ob diese Absicherung in deinen Bedingungen aufgeführt ist.

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Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Zuletzt aktualisiert am 04.09.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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