• Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu LinkedIn
  • simplr-Login
  • Termin vereinbaren
  • Kontakt
Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim
  • Start
    • Warum Versicherungsmakler?
    • Leistungen
    • Maklervertrag und Maklervollmacht
  • Ratgeber
  • Versicherungen
    • Private Haftpflichtrisiken
      • Privathaftpflichtversicherung
      • Tierhalterhaftpflicht
        • Hundehalterhaftpflicht Vergleichsrechner
        • Pferdehalterhaftpflicht
      • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
        • Haus- und Grundstückshaftpflicht
        • Gewässerschadenhaftpflicht
      • Bauherrenhaftpflicht
      • Veranstaltungshaftpflicht
        • Veranstaltungshaftpflicht
      • Bootsversicherung Mannheim
    • Private Sachversicherungen
      • Bauleistungsversicherung
        • Bauleistungsversicherung
      • Glas
      • Hausratversicherung
        • Hausratversicherung Vergleich
      • Photovoltaik
      • Rechtsschutzversicherung
        • Rechtsschutz Vergleich
      • Reiseversicherung Vergleich
      • Hundeversicherung
        • Tier-OP-Versicherung
      • Unfallversicherung
        • Unfall Rechner
      • Wohngebäudeversicherung
        • Datenerhebung Wohngebäude
      • Fahrradversicherung
        • Fahrrad Rechner
      • Smartphone & Tablet
      • Notebook / Laptop
      • Wintersportversicherung
        • Wintersportversicherung Vergleich
    • KFZ
      • KFZ-Versicherung
        • KFZ Vergleichsrechner
      • Wohnmobilversicherung Mannheim
        • Anfrage Wohnmobilversicherung
      • KFZ Schutzbrief
        • KFZ-Schutzbrief Antrag BAVC
      • Mofa
        • Mofa Vergleich
        • Alte Fahrer – Junge Fahrer
        • Elektrokleinstfahrzeuge
        • Fahrzeuge
        • Teilkasko Moped
    • Krankenversicherung
      • Auslands-Reisekrankenversicherung
        • Auslands-Reisekrankenversicherung Vergleich
        • Care Concept Übersicht
          • Care Concept Care Holiday
          • Care Concept Care Au-Pair
          • Care Concept Care Austria
          • Care Concept Care College
          • Care Concept Care College USA
          • Care Concept Care Amerika / Care Travel NAFTA
          • Care Concept Care Economy
          • Care Concept Care Expatriate
          • Care Concept Care Global
          • Care Concept Care Protector
          • Care Concept Care Student
          • Care Concept Care Travel
          • Care Concept Care Visa Protect
        • Tarifvarianten Reisekranken
        • Rücktransport – medizinisch sinnvoll oder notwendig?
        • Private Krankenversicherung im Ausland
        • Senioren
        • Beihilfe
        • Reisehaftpflicht
      • Ambulante Zusatzversicherung
      • Krankentagegeld
      • Krankenzusatzversicherung stationär
        • Stationäre Zusatzversicherung
      • Zahnzusatzversicherung
        • Zahnzusatzversicherung Verleichsrechner
      • GKV Vergleich
        • GKV Antrag
      • PKV Vergleich
    • Lebensversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Gewerbeversicherungen
      • Betriebs- und Produkthaftpflicht
      • Cyberversicherung
        • Anfrage Cyberversicherung
      • Geschäftsinhaltsversicherung
      • D&O-Versicherung
      • Vereinshaftpflicht
  • Branchen & Berufe
    • Cannabis Social Clubs
    • Alle Branchen im Überblick
  • simplr
  • Rückruf
  • Termin vereinbaren
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Startseite » THV » Zurverfügungstellung zu Vereinszwecken/Veranstaltungen

Zurverfügungstellung zu Vereinszwecken/Veranstaltungen – was die Tierhalterhaftpflicht leisten muss

Zurverfügungstellung zu Vereinszwecken/Veranstaltungen

Wenn dein Verein oder deine Gruppe etwas auf die Beine stellt: Was du über Versicherungsschutz wissen musst

Ob das Sommerfest deines Vereins, ein Stadtteilfest mit Freunden oder ein kleiner Basar – sobald du als Organisator auftrittst, trägst du Verantwortung. Die Frage ist dann: Wer zahlt, wenn bei deiner Veranstaltung etwas schiefläuft und Dritte zu Schaden kommen?

Die entscheidende Frage: Wann greift mein Schutz?

Oft denken wir, die Privathaftpflicht oder die Vereinshaftpflicht deckt alle Schäden ab. Doch genau hier lauern oft Lücken, die Veranstalter teuer zu stehen kommen können. Der Teufel steckt im Detail der Versicherungsbedingungen.

1. Der Personenkreis. Ist die Veranstaltung nicht nur für einen festen, geschlossenen Personenkreis wie deine Familie, Kollegen oder Vereinsmitglieder gedacht, greifen viele Standardpolicen nicht mehr. Sobald du die Türen für die breitere Öffentlichkeit öffnest – sei es durch Einladung oder weil du zum Beispiel mit einem Stand auf einem Fest stehst – ändert sich die Lage. Dann ist meist eine separate Absicherung notwendig.

2. Der Zweckbezug bei Vereinen. Bei Vereinen ist das besonders wichtig: Eine Vereinshaftpflicht sichert Schäden ab, die im Rahmen des eigentlichen Vereinszwecks entstehen. Organisiert dein Sportverein zum Beispiel einen Faschingsball, hat das oft keinen direkten Bezug zum Sport. Hier wäre die reguläre Vereinshaftpflicht dann nicht zuständig.

3. Die Teilnehmerzahl. Auch bei privaten Feiern kann der Schutz deiner Privathaftpflicht erlöschen, wenn eine bestimmte Gästezahl überschritten wird. Die genaue Grenze dafür findest du in deinen Versicherungsbedingungen. Eine Prüfung im Vorfeld ist hier dringend ratsam.

Konkrete Gefahren: Was kann passieren?

Die Risiken bei Veranstaltungen sind vielfältig und oft unscheinbar:

1. Ein Sturz. Ein Gast stolpert über ein schlecht verlegtes Kabel auf dem Festgelände oder rutscht auf einer nassen Stelle aus und bricht sich das Bein. Als Veranstalter bist du für die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Das heißt, du musst dafür sorgen, dass von deinem Event keine unnötigen Gefahren ausgehen. (Quelle: § 823 BGB)

2. Sachschäden. Stell dir vor, beim Auf- oder Abbau reißt ein Helfer den Außenspiegel eines geparkten Autos ab. Oder eine nicht ausgeschaltete Kaffeemaschine im gemieteten Vereinsheim verursacht einen Brand.

3. Lebensmittel. Beim Ausschank gerät eine Glasscherbe ins Getränk, ein Gast verletzt sich. Oder bei einem Stadtteilfest kommt es zu gesundheitlichen Problemen durch unsachgemäß gelagerte Speisen. Hier haftest du als Veranstalter vollumfänglich für Gesundheitsschäden. (Quelle: § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz)

Was ist mit Mietsachschäden?

Ein wichtiger Punkt, der oft vergessen wird: Schäden an gemieteten Räumen oder Gegenständen sind in vielen Haftpflichtpolicen nicht abgedeckt. Wenn du eine Halle, ein Festzelt oder technische Ausrüstung für dein Event mietest und dort ein Schaden entsteht, stehst du ohne zusätzlichen Schutz schnell vor hohen Kosten. Manche Policen lassen sich hier aber erweitern.

Dein Schutz in der Rhein-Neckar-Region

Gerade hier in Mannheim, Heidelberg oder Ludwigshafen, wo das Vereinsleben und kulturelle Veranstaltungen großgeschrieben werden, ist die richtige Absicherung Gold wert. Ob das Stadtfest am Wasserturm, das Kerwe-Fest in Edingen-Neckarhausen oder die Weihnachtsfeier eines Sportvereins in Ludwigshafen – die lokalen Gegebenheiten, von historischen Gebäuden bis zu frequentierten öffentlichen Plätzen, bergen spezifische Haftungsrisiken. Eine genaue Prüfung vorab ist hier unerlässlich, damit dein Engagement nicht zum finanziellen Albtraum wird.

Mein Tipp:

Überprüfe vor jeder Veranstaltung genau, welcher Versicherungsschutz greift. Ruf mich lieber einmal zu viel als einmal zu wenig an. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung muss nicht teuer sein und kann dir viel Kopfzerbrechen ersparen. Oft lässt sich diese auch als feste Leistungserweiterung deiner Vereinshaftpflicht organisieren, wenn du regelmäßig Events hast.

Du möchtest wissen, wie du dein nächstes Event oder die Aktivitäten deines Vereins optimal absichern kannst? Lass uns das gemeinsam durchgehen. Ich erkläre dir verständlich, welche Lücken bestehen könnten und welche Möglichkeiten es gibt, diese zu schließen – ganz ohne Fachchinesisch.

Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

Quellen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823
  • Gaststättengesetz (GastG) § 12

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die genauen Leistungen hängen stets von den konkreten Versicherungsbedingungen ab.

Häufige Fragen

Welche Haftung trage ich als Organisator einer Veranstaltung für Dritte?

Als Organisator bist du für die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Das bedeutet, du musst dafür sorgen, dass von deinem Event keine unnötigen Gefahren ausgehen. Entsteht einem Dritten ein Schaden, weil du deine Pflicht verletzt hast, kannst du dafür haftbar gemacht werden.

Gilt meine Privathaftpflichtversicherung auch, wenn ich ein Event für die breitere Öffentlichkeit organisiere?

Deine Privathaftpflicht greift in der Regel nur für Veranstaltungen im privaten Rahmen, also für einen geschlossenen Personenkreis wie Familie oder Freunde. Sobald du die Veranstaltung für die breitere Öffentlichkeit öffnest, ist meist eine separate Absicherung notwendig, da der Schutz deiner Privathaftpflicht erlöschen kann.

Reicht die Vereinshaftpflicht meines Vereins für alle Veranstaltungen aus?

Eine Vereinshaftpflicht schützt primär bei Schäden, die im Rahmen des eigentlichen Vereinszwecks entstehen. Organisiert dein Sportverein beispielsweise einen Faschingsball, der keinen direkten Bezug zum Sport hat, kann es sein, dass deine reguläre Vereinshaftpflicht hier nicht zuständig ist.

Kann die Anzahl der Teilnehmer den Versicherungsschutz beeinflussen?

Ja, auch bei privaten Feiern kann der Schutz deiner Privathaftpflicht erlöschen, wenn eine bestimmte Gästezahl überschritten wird. Die genaue Grenze findest du in deinen Versicherungsbedingungen und sollte unbedingt im Vorfeld geprüft werden.

Beratungstermin Tierhalterhaftpflicht Mannheim
Tierhalterhaftpflicht Mannheim Infos

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Zuletzt aktualisiert am 04.09.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

Tierhalterhaftpflicht Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis

Bilder sind KI-generiert

  • Gefährdungshaftung
  • Deckschäden
  • Figuranten (Scheinverbrechen)
  • Flurschäden
  • Gewerbliche Nebentätigkeit
  • Kampfhunde
  • Kautionsleistung
  • Leinen- und Maulkorbzwang
  • Neuwertentschädigung über die ges. Haftpflicht hinaus
  • Rechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung
  • Schäden an gemieteten beweglichen Sachen
  • Schäden an gemieteten Immobilien
  • Teilnahme an einer Hundeschule
  • Teilnahme an Hunde-/Hundeschlittenrennen und deren Training/Vorbereitung
  • Teilnahme an Turnieren und Schauen sowie deren Training/Vorbereitung
  • Tierhüterrisiko
  • Tierische Ausscheidungen
  • Verzicht auf Leistungsfreiheit/-kürzung bei Obliegenheitsverletzung
  • Welpen
  • Zurverfügungstellung zu Vereinszwecken/Veranstaltungen
  • Fohlen
  • Kutschfahrten
  • Unentgeltlicher Verleih/Fremdreiterrisiko
  • Reitbeteiligung
  • Turniere/Pferderennen
  • Teilnahme am Reitunterricht
Persönliche Beratung

Fragen dazu?

Wir klären deinen Bedarf in einem kurzen Gespräch — ehrlich und verständlich.

Beratung buchen
Christian Willmann Versicherungsmakler

Versicherungsmakler für die Rhein-Neckar-Region. Ich arbeite nach dem Verhaltenskodex des IGVM e.V. — ausschließlich in deinem Interesse, persönlich und digital.

Impressum · Datenschutz · Erstinformation · Widerruf · Redaktionelle Grundsätze

  • Kfz-Versicherung
  • Privathaftpflicht
  • Berufsunfähigkeit
  • Gewerbe & Betrieb
  • simplr-Login
  • Termin buchen
  • Rückruf anfordern
  • Ratgeber

Partnerschaften

VEMA-Logo

Christian Willmann
Versicherungsmakler
Haßlocher Str. 63
68219 Mannheim

  • 0621 44589103
  • 0170 5802440
  • [email protected]
© Copyright - Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim - powered by Enfold WordPress Theme . Christian Willmann Versicherungsmakler 228 Bewertungen auf ProvenExpert.com
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu LinkedIn
Link to: Fohlen Link to: Fohlen Fohlen Fohlen Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim Link to: Welpen Link to: Welpen Welpen Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim Welpen
Nach oben scrollen

Ich verwende Cookies auf diesen Seiten. Wenn Du hier weitersurfst bist Du damit einverstanden.

OK - Notwendige CookiesOK - Alle CookiesNein! - Keine Cookies

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Andere Cookies

Die folgenden Cookies werden ebenfalls gebraucht - Sie können auswählen, ob Sie diesen zustimmen möchten:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Alle Cookiesdie oben eingestellten Cookies
Nachrichtenleiste öffnen Nachrichtenleiste öffnen Nachrichtenleiste öffnen