Unentgeltlicher Verleih/Fremdreiterrisiko – was die Tierhalterhaftpflicht leisten muss
Unentgeltlicher Verleih und Fremdreiterrisiko: Was passiert, wenn andere dein Pferd nutzen?
Als Pferdehalter kennst du das sicher: Eine Freundin reitet dein Pferd, ein Bekannter hilft beim Ausritt oder dein Nachbar versorgt es im Urlaub. All das fällt unter den Begriff „unentgeltlicher Verleih“. Damit verbunden ist das sogenannte Fremdreiterrisiko. Es beschreibt die Gefahr, dass dein Pferd einen Schaden verursacht, während es nicht von dir selbst, sondern von einer anderen Person, einem sogenannten Fremdreiter, genutzt wird. Und das, ohne dass dafür Geld fließt.
Warum dieses Risiko so wichtig ist
Im deutschen Recht gibt es die sogenannte Gefährdungshaftung für Tierhalter. Das bedeutet: Wenn dein Pferd einen Schaden verursacht, haftest du als Halter dafür – und zwar unabhängig davon, ob dich ein Verschulden trifft oder nicht (§ 833 BGB). Selbst wenn ein Fremdreiter dein Pferd reitet und es dabei zu einem Unfall kommt, kann es sein, dass du als Eigentümer in die Pflicht genommen wirst. Die Haftungshöhe ist dabei unbegrenzt, gerade Personenschäden können schnell in die Millionen gehen.
Was genau ist abgedeckt?
Dein Pferd erschreckt sich beim Ausritt mit einer Freundin und tritt unabsichtlich einen Passanten, der daraufhin stürzt und sich verletzt. Oder es reißt sich los, rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. In solchen Situationen greift der Zusatzbaustein „unentgeltlicher Verleih“ oder „Fremdreiterrisiko“ in deiner Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Er sorgt dafür, dass Personenschäden, Sachschäden oder daraus entstehende Vermögensschäden, die dein Pferd während der Nutzung durch einen Fremdreiter verursacht, abgesichert sind. Wichtig ist, dass es sich wirklich um eine unentgeltliche Nutzung handelt. Sobald Geld im Spiel ist, zum Beispiel bei Reitunterricht oder der gewerblichen Nutzung, ist eine andere Absicherung nötig.
Regionaler Bezug: Dein Pferd in der Rhein-Neckar-Region
Rund um Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen gibt es zahlreiche Reitvereine, Pensionsställe und idyllische Ausreitwege. Hier ist es keine Seltenheit, dass Pferde auch von Freunden oder Reitbeteiligungen genutzt werden. Ob im Odenwald, entlang des Rheins oder in den Feldern der Kurpfalz – überall lauern Situationen, in denen dein Pferd unerwartet reagieren und Schäden verursachen kann. Eine umfassende Absicherung ist daher in unserer reitbegeisterten Region besonders sinnvoll.
Mein Tipp:
Überlege genau, wer dein Pferd wann reitet oder versorgt. Wenn du dein Pferd an Dritte gibst, auch nur ab und zu und ohne Bezahlung, sollte der unentgeltliche Verleih fest in deiner Pferdehalterhaftpflichtversicherung integriert sein. Schau dir deine aktuellen Versicherungsbedingungen genau an oder frag einfach direkt nach. Das gibt dir und den Reitern deines Pferdes die nötige Sicherheit.
Die Welt der Versicherungen kann komplex sein, aber du musst sie nicht alleine navigieren. Lass uns in einem persönlichen Gespräch herausfinden, welche Lösung wirklich zu dir und deinem Pferd passt.
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Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 833 – Haftung des Tierhalters
- Christian Willmann – Internes Produktwissen Tierhalterhaftpflichtversicherung (Stand: 2024)
Bitte beachte: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die genauen Leistungen deiner Versicherung hängen von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.
Häufige Fragen
Was bedeutet "Fremdreiterrisiko" eigentlich?
Das Fremdreiterrisiko beschreibt die Gefahr, dass dein Pferd einen Schaden verursacht, während es von einer anderen Person geritten oder versorgt wird. Wichtig ist, dass dafür kein Geld fließt, also eine unentgeltliche Nutzung vorliegt.
Warum brauche ich diesen Schutz, wenn ich doch schon eine Pferdehaftpflicht habe?
Als Pferdehalter haftest du in Deutschland immer, wenn dein Tier einen Schaden verursacht, selbst wenn ein Fremdreiter im Sattel sitzt. Dieser spezielle Baustein in deiner Pferdehalterhaftpflicht schließt die Lücke für Schäden, die dein Pferd unter der Obhut einer dritten, unbezahlten Person verursacht.
Welche Schäden sind durch das Fremdreiterrisiko abgedeckt?
Der Schutz greift, wenn dein Pferd während der unentgeltlichen Nutzung durch einen Fremdreiter Personen verletzt, Sachen beschädigt oder dadurch Vermögensschäden entstehen. Denk an einen unabsichtlich getretenen Passanten oder einen verursachten Verkehrsunfall.
Gilt der Schutz auch, wenn ich mein Pferd gegen Bezahlung für Reitunterricht zur Verfügung stelle?
Nein, der Zusatzbaustein „unentgeltlicher Verleih“ deckt ausschließlich die Nutzung ohne Bezahlung ab. Sobald du Geld erhältst, zum Beispiel für Reitstunden oder gewerbliche Nutzung, benötigst du eine andere Form der Absicherung.
Tierhalterhaftpflicht Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert




