Diskriminierung oder Belästigung (AGG) in der Berufshaftpflicht Heilnebenberufe
Warum die AGG-Haftung für deine Praxis wichtig ist
Was bedeutet AGG-Haftung im Heilnebengewerbe?
Als selbstständiger Therapeut, Logopäde oder Inhaber einer kleinen Praxis im Bereich der Heilnebenberufe stellst du früher oder später Personal ein. Ob Festangestellte, Minijobber oder freie Mitarbeiter – sobald du Stellen ausschreibst und Bewerbungsgespräche führst, greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Schutzbereich bei Diskriminierung oder Belästigung in der Berufshaftpflicht sichert dich ab, wenn dir ein Verstoß gegen dieses Gesetz vorgeworfen wird.
Ein konkretes Praxisbeispiel
Du suchst für deine Praxis eine neue Fachkraft und lehnst einen Bewerber ab, weil seine fachlichen Qualifikationen nicht optimal passen. Der abgelehnte Bewerber vermutet jedoch ein anderes Motiv und wirft dir vor, ihn aufgrund seines Alters, seines Geschlechts oder seiner ethnischen Herkunft benachteiligt zu haben. Er fordert Schadenersatz und ein Schmerzensgeld in Höhe von drei Monatsgehältern.
Ohne die entsprechende Klausel in deiner Berufshaftpflicht trägst du die Kosten für den Rechtsstreit und eine eventuelle Entschädigung komplett selbst. Der Baustein leistet in solchen Fällen zweierlei: Er prüft, ob die Ansprüche überhaupt berechtigt sind, wehrt unbegründete Forderungen ab und zahlt, falls du tatsächlich zu Schadenersatz verurteilt wirst.
Wichtig zu wissen. Der Schutz greift nur bei fahrlässigen Verstößen. Wenn du nachweislich vorsätzlich diskriminierst, schützt dich keine Versicherung in deiner Berufshaftpflicht.
Mein Tipp:
Achte bei der Auswahl deiner Berufshaftpflicht genau auf die Details im Kleingedruckten. Viele Standardtarife für Heilnebenberufe decken AGG-Ansprüche standardmäßig gar nicht ab oder verlangen einen Aufpreis. Stell am besten schon vor der nächsten Stellenausschreibung sicher, dass dieser Baustein aktiv ist. Selbst unberechtigte Vorwürfe kosten eine Menge Nerven und hohe Anwaltsgebühren, die deine Versicherung im Ernstfall übernimmt.
Welche Klauseln für deine Praxis und dein Team wirklich sinnvoll sind und wo teure Lücken lauern, klären wir am besten direkt. Als dein freier Versicherungsmakler in Mannheim helfe ich dir, deine Absicherung verständlich aufzubauen und an die Realität deines Praxisalltags anzupassen.
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Quellen
- AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Senatsverwaltung Berlin
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Beratung dar.
Häufige Fragen
Schützt mich die Berufshaftpflicht auch, wenn mir ein abgelehnter Bewerber fälschlicherweise Diskriminierung unterstellt?
Ja, genau für diesen Fall ist der AGG-Baustein da. Die Versicherung übernimmt im Rahmen des passiven Rechtsschutzes die Prüfung des Falls, wehrt unberechtigte Ansprüche für dich ab und trägt die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.
Zahlt die Versicherung auch, wenn ich jemanden bewusst wegen seines Alters oder Geschlechts ablehne?
Nein, bei nachweislich vorsätzlichem Handeln gibt es keinen Versicherungsschutz. Die Haftpflicht greift nur bei fahrlässigen Verstößen, wie etwa einer ungeschickten Formulierung in deiner Stellenausschreibung.
Ist das AGG-Risiko in jeder normalen Berufshaftpflicht für Therapeuten automatisch enthalten?
Nein, das ist ein teurer Irrtum. Viele Standardtarife für Heilnebenberufe schließen Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz komplett aus oder verlangen einen Zusatzbeitrag, weshalb du deine Police vor der nächsten Stellenausschreibung prüfen solltest.
Gilt der Schutz auch bei Vorwürfen von Minijobbern oder freien Mitarbeitern?
Ja, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt nicht nur Vollzeitkräfte. Sobald du Personal suchst oder beschäftigst – egal ob Minijobber, Aushilfen oder freie Mitarbeiter –, bist du als Praxisinhaber für die Einhaltung des AGG verantwortlich.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Berufshaftpflicht Heilnebenberufe von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
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