Mietsachschäden an gemieteten Praxisräumen durch sonstige Ursachen in der Berufshaftpflicht Heilnebenberufe
Welche Schäden im Praxisalltag unter diese Leistung fallen
Wenn du eine Praxis für Heilnebenberufe, wie Physiotherapie oder Osteopathie, betreibst, mietest du in den meisten Fällen deine Arbeitsräume an. Passiert dort ein Schaden am Gebäude oder an fest eingebauten Elementen, musst du als Mieter dafür geradestehen. In der Berufshaftpflichtversicherung wird hierbei oft zwischen Schäden durch Feuer oder Explosion und Schäden durch sogenannte sonstige Ursachen unterschieden.
Was genau sind sonstige Ursachen?
Unter diesen Begriff fällt im Grunde alles, was im alltäglichen Praxisbetrieb ohne Feuer oder Explosion beschädigt wird. Es geht um die klassischen Missgeschicke, die dir, deinen Angestellten oder sogar deinen Patienten passieren können. Wenn du beispielsweise eine Praxis in Mannheim anmietest, gehören die Wände, Böden, Decken und fest installierten Sanitäreinrichtungen dem Vermieter. Beschädigst du diese, liegt ein Mietsachschaden vor.
Hier sind zwei typische Beispiele aus dem Praxisalltag:
1. Der beschädigte Fußboden. Deiner Mitarbeiterin rutscht beim Umstellen ein schweres Therapiegerät aus der Hand. Es schlägt ungebremst auf dem teuren Echtholzparkett auf. Zurück bleibt eine tiefe, unschöne Schramme. Da das Parkett fest mit dem Gebäude verbunden ist, fordert der Vermieter beim Auszug den Austausch oder eine fachgerechte Reparatur.
2. Das gesprungene Waschbecken. Ein Patient verliert im Behandlungsraum das Gleichgewicht, versucht sich am Waschbecken abzufangen und reißt es dabei teilweise aus der Verankerung. Das Becken zerspringt und die Fliesen an der Wand werden beschädigt.
Wo liegen die Grenzen der Versicherung?
Ehrlichkeit ist hier wichtig: Eine Berufshaftpflicht übernimmt solche Schäden nur, wenn sie plötzlich und unvorhergesehen eintreffen. Reine Abnutzung ist niemals versichert. Wenn der Teppichboden im Flur nach einigen Jahren intensiver Nutzung durch hunderte Patienten abgetreten und schmutzig ist, ist das normaler Verschleiß. Dafür musst du selbst aufkommen. Zudem gelten für sonstige Mietsachschäden in vielen Tarifen spezielle Selbstbeteiligungen oder begrenzte Versicherungssummen, die deutlich unter der eigentlichen Deckungssumme liegen.
Mein Tipp:
Schau ganz genau in die Details deiner Police. Viele Standardtarife decken zwar Mietsachschäden durch Brand, sparen aber die sonstigen Ursachen aus oder setzen die Summe dafür extrem niedrig an. Gerade bei gemieteten Praxisräumen mit hochwertiger Ausstattung oder Sanitäranlagen kann ein Missgeschick schnell hohe Kosten verursachen. Achte darauf, dass Schäden durch sonstige Ursachen mit einer ausreichend hohen Summe mitversichert sind, die zum Standard deiner Räume passt.
In einem gemeinsamen Gespräch können wir deine aktuelle Versicherungssituation genau analysieren. Wir prüfen, welche Risiken deine gemieteten Räume bergen, welche Summen sinnvoll sind und wo eventuell Lücken in deinem bestehenden Vertrag lauern.
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Dieser Artikel dient als allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung auf deine konkrete Situation hin.
Häufige Fragen
Was bedeutet der Begriff "sonstige Ursachen" bei Schäden an meiner gemieteten Praxis?
Das sind alle Schäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen, sondern durch alltägliche Missgeschicke. Ein klassisches Beispiel ist ein schweres Gerät, das deiner Mitarbeiterin ausrutscht und eine tiefe Schramme im Parkett des Vermieters hinterlässt.
Ist die normale Abnutzung der Praxisräume über die Berufshaftpflicht versichert?
Nein, normale Abnutzung und Verschleiß sind niemals versichert. Wenn der Teppichboden im Flur nach Jahren durch die vielen Patienten abgetreten und schmutzig ist, musst du den Austausch beim Auszug selbst bezahlen.
Gelten für sonstige Mietsachschäden dieselben Versicherungssummen wie für Personenschäden?
Meistens nicht, denn viele Versicherer begrenzen die Summe für sonstige Mietsachschäden auf einen deutlich niedrigeren Betrag, beispielsweise 300.000 Euro. Zudem vereinbaren die Gesellschaften hierfür oft eine feste Selbstbeteiligung, die du im Schadenfall selbst tragen musst.
Was passiert, wenn ein Patient ein Waschbecken in meiner Praxis beschädigt?
Wenn sich ein Patient am Waschbecken festhält, dieses aus der Wand reißt und dabei auch die Fliesen beschädigt, ist das ein klassischer Mietsachschaden. Da das Waschbecken fest mit dem Gebäude verbunden ist und dem Vermieter gehört, übernimmt deine Berufshaftpflicht diesen Schaden.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Berufshaftpflicht Heilnebenberufe von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert