Tätigkeitsschäden an fremden Hilfsmitteln in der Berufshaftpflicht Heilnebenberufe
Warum herkömmliche Tarife bei geliehenen Geräten oft eine Lücke haben
Als selbstständiger Therapeut im Heilnebenberuf arbeitest du selten völlig isoliert. Oft nutzt du Räume, Geräte oder Einrichtungsgegenstände, die dir nicht selbst gehören. Wenn bei der täglichen Arbeit an oder mit diesen Gegenständen ein Schaden entsteht, spricht man in der Versicherungswelt von einem Tätigkeitsschaden an fremden Hilfsmitteln. Für solche Schäden haftest du im Berufsalltag mit deinem eigenen Betriebsvermögen.
Warum herkömmliche Tarife hier oft eine Lücke haben
In vielen klassischen Haftpflichtpolicen sind Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen standardmäßig ausgeschlossen. Noch komplizierter wird es bei sogenannten Tätigkeitsschäden. Das sind Schäden, die genau in dem Moment entstehen, in dem du eine Sache aktiv benutzt oder bearbeitest. Ohne eine gezielte Erweiterung in deiner Berufshaftpflicht für Heilnebenberufe bleibst du im Ernstfall auf diesen Kosten sitzen.
Ein konkretes Beispiel aus dem Praxisalltag
Stell dir vor, du arbeitest als freiberuflicher Physiotherapeut in einer Partnerpraxis in Mannheim. Für eine Behandlung nutzt du das teure Ultraschalltherapiegerät der Praxis. Beim Einstellen des Geräts rutscht dir der Schallkopf aus der Hand, prallt unglücklich auf den Fliesenboden und zersplittert. Da es sich um ein fremdes Hilfsmittel handelt, das du gerade aktiv im Rahmen deiner Arbeit benutzt hast, verlangt der Praxisinhaber den Schadenersatz für die Reparatur von dir. Ein einfacher Basistarif würde diesen Schaden ablehnen.
Worauf du bei deiner Berufshaftpflicht achten solltest
Eine Absicherung für Heilnebenberufe sollte Tätigkeitsschäden und die Beschädigung von fremden Hilfsmitteln explizit einschließen. Dabei solltest du genau auf die vereinbarte Versicherungssumme für diesen Bereich blicken. Oft gelten hier deutlich geringere Summengrenzen als für allgemeine Sachschäden. Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung im Schadensfall kann das Budget belasten, wenn sie zu hoch angesetzt ist.
Mein Tipp:
Schau dir deine bestehende Police oder neue Angebote ganz genau an. Viele Anbieter begrenzen die Deckung für geliehene Geräte auf einen sehr kleinen Betrag, der bei modernen medizinischen Geräten im Ernstfall kaum ausreicht. Achte darauf, dass fremde Hilfsmittel, die du regelmäßig in anderen Praxen oder Kliniken nutzt, im Versicherungsschein klar miterfasst sind. Das spart viel Ärger mit Kollegen und Kooperationspartnern.
In einem gemeinsamen Gespräch können wir deine aktuelle berufliche Situation analysieren und prüfen, welche Geräte und Hilfsmittel du im Alltag nutzt. So finden wir heraus, welche Absicherung zu deiner Arbeitsweise passt, und decken eventuelle Versicherungslücken rechtzeitig auf.
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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Er stellt keine Rechts- oder Versicherungsberatung dar und kann eine persönliche, auf deine individuelle Situation abgestimmte Beratung nicht ersetzen.
Häufige Fragen
Was genau ist ein Tätigkeitsschaden an fremden Hilfsmitteln?
Das ist ein Schaden, der genau in dem Moment entsteht, in dem du ein geliehenes oder gemietetes Gerät aktiv benutzt. Wenn dir zum Beispiel in einer Partnerpraxis der Schallkopf eines Ultraschallgeräts beim Einstellen aus der Hand rutscht und zerspringt, handelt es sich um einen solchen Schaden.
Zahlt meine normale Berufshaftpflicht diesen Schaden nicht automatisch?
Nein, meistens nicht. In vielen klassischen Policen sind Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen standardmäßig ausgeschlossen. Du brauchst eine gezielte Erweiterung in deiner Berufshaftpflicht für Heilnebenberufe, damit diese Lücke geschlossen ist.
Gibt es bei Tätigkeitsschäden eine finanzielle Obergrenze?
Ja, und das ist ein wunder Punkt bei vielen Tarifen. Die Versicherungssumme für Tätigkeitsschäden ist oft deutlich niedriger als die eigentliche Summe für Sachschäden. Du solltest prüfen, ob das Limit im Vertrag ausreicht, um teure medizinische Geräte im Ernstfall komplett zu ersetzen.
Muss ich im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst übernehmen?
Das hängt von deinem gewählten Tarif ab. Viele Versicherer vereinbaren bei Tätigkeitsschäden eine Selbstbeteiligung von beispielsweise 150 oder 250 Euro pro Schadenfall. Das reduziert zwar deinen laufenden Beitrag, aber diesen Teil der Reparatur zahlst du dann selbst.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Berufshaftpflicht Heilnebenberufe von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert