Kleintiere für den therapeutischen Einsatz einschließlich Tierhüterrisiko in der Berufshaftpflicht Heilnebenberufe
Warum deine Berufung tierische Helfer und das richtige Risiko absichert
Wenn tierische Helfer bei der Behandlung unterstützen
In vielen Heilnebenberufen gehören Tiere heute fest zum Konzept. Ob Meerschweinchen in der Ergotherapie oder Therapieschnecken in der Pädagogik: Tiere bauen Brücken zu Patienten. Doch wo Tiere im Spiel sind, passieren unvorhergesehene Dinge. Ein Kaninchen erschrickt und beißt ein Kind in den Finger. Es folgt eine schwere Entzündung, die aufwendig ärztlich behandelt werden muss. Für solche Schäden, die deine eigenen Therapietiere verursachen, brauchst du eine passende Regelung in deiner Berufshaftpflicht für Heilnebenberufe.
Das Tierhüterrisiko bei fremden Tieren
Vom eigentlichen Therapietier abzugrenzen ist das sogenannte Tierhüterrisiko. Dieses greift, wenn du fremde Tiere während der Behandlung beaufsichtigst oder in deine Obhut nimmst. Ein klassisches Beispiel aus der Praxis: Ein Patient bringt seinen eigenen Hund mit zur Therapie, damit du das Verhalten des Tieres direkt in die Behandlung einbeziehen kannst. Während der Stunde läuft der Hund durch eine unverschlossene Tür weg und verursacht auf der Straße einen Unfall. Als Tierhüter haftest du nach § 834 BGB, weil dir ein Verschulden gesetzlich vermutet wird – zum Beispiel, dass du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Entlasten kannst du dich nur, wenn du nachweist, dass du die erforderliche Sorgfalt beachtet hast.
Wie die Berufshaftpflicht für Heilnebenberufe schützt
In einer leistungsstarken Berufshaftpflicht für Heilnebenberufe sind diese Risiken versichert. Die Versicherung prüft im Schadenfall zuerst, ob berechtigte Ansprüche gegen dich vorliegen. Ist das der Fall, übernimmt sie die Kosten für Heilbehandlungen, Schmerzensgeld oder Sachschäden. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie für dich ab. Das schützt dich vor den finanziellen Folgen von Fehlern, die im therapeutischen Alltag mit Tieren passieren können.
Mein Tipp:
Achte beim Blick in das Kleingedruckte genau darauf, welche Tierarten unter den Begriff „Kleintiere“ fallen. Kaninchen, Meerschweinchen und Vögel sind meist unproblematisch. Bei Therapiehunden oder größeren Tieren verlangen viele Versicherer jedoch eine namentliche Nennung oder erheben einen Beitragszuschlag. Melde mir am besten jedes Tier, das du geschäftlich nutzt, damit wir böse Überraschungen im Schadenfall vermeiden.
Im gemeinsamen Gespräch analysieren wir deine therapeutische Arbeit und prüfen, ob deine aktuelle Absicherung alle deine tierischen Helfer abdeckt. Wir passen deinen Schutz so an, dass du dich ganz auf deine Patienten konzentrieren kannst.
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Quellen
- Tiergestützte Therapie in der Berufshaftpflichtversicherung
- § 834 BGB – Einzelnorm – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de
Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen meinen eigenen Therapietieren und den Tieren meiner Patienten?
Eigene Kleintiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen, die du aktiv in der Therapie einsetzt, müssen über deine Berufshaftpflicht für Heilnebenberufe abgesichert sein. Bringt ein Patient sein eigenes Tier mit und du beaufsichtigst es während der Behandlung, greift dafür das sogenannte Tierhüterrisiko.
Gelten Therapiehunde in der Berufshaftpflichtversicherung auch als Kleintiere?
Nein, Hunde und größere Tiere fallen in der Regel nicht unter den Begriff Kleintiere. Während Vögel oder Nagetiere meist beitragsfrei mitversichert sind, musst du Therapiehunde fast immer namentlich im Vertrag anmelden, was oft einen Beitragszuschlag kostet.
Wer zahlt, wenn mein Therapiekaninchen einen Patienten während der Behandlung beißt?
Wenn sich der Biss entzündet und der Patient ärztlich behandelt werden muss, übernimmt deine Berufshaftpflicht die Kosten für die Heilbehandlung und eventuelles Schmerzensgeld. Die Versicherung prüft vorab auch, ob die Ansprüche berechtigt sind, und wehrt unberechtigte Forderungen für dich ab.
Wann genau greift das Tierhüterrisiko in meiner Praxis?
Dieses Risiko greift, sobald du ein fremdes Tier während der Therapie in deine Obhut nimmst. Läuft beispielsweise der Hund eines Patienten durch eine unverschlossene Tür weg und verursacht auf der Straße einen Unfall, haftest du, da dir ein Verschulden gesetzlich vermutet wird – es sei denn, du kannst nachweisen, dass du die erforderliche Sorgfalt beachtet hast.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Berufshaftpflicht Heilnebenberufe von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert