Vollständigkeit der Betriebsbeschreibung in der Berufshaftpflicht Heilnebenberufe
Warum eine exakte Tätigkeitsbeschreibung Ihren Versicherungsschutz sichert
In der Berufshaftpflicht für Heilnebenberufe gilt eine einfache Regel: Versichert ist nur das, was auch im Versicherungsschein steht. Jede Tätigkeit, die du in deiner Praxis oder in deinen Kursen ausübst, muss sich in der sogenannten Betriebsbeschreibung deines Vertrages wiederfinden. Passt diese Beschreibung nicht mehr zu deiner tatsächlichen Arbeit, stehst du im Schadensfall unter Umständen ganz ohne Versicherungsschutz da.
Das Risiko: Ästhetische Behandlungen beim Heilpraktiker
Viele Heilpraktiker erweitern ihr Angebot im Laufe der Zeit. Ein typisches Beispiel ist die Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure. Was viele nicht wissen: In herkömmlichen Standardtarifen ist diese ästhetische Behandlung oft nicht automatisch abgedeckt. Wer solche Behandlungen anbietet, benötigt eine ausdrückliche Erweiterung in der Police. Kommt es nach einer Unterspritzung zu Komplikationen wie Gewebeschäden oder Entstellungen, verweigert der Versicherer sonst die Regulierung, weil das Risiko in der ursprünglichen Betriebsbeschreibung fehlte.
Vom Online-Yoga bis zur neuen Blankoverordnung
Auch bei anderen Heilnebenberufen führen neue Arbeitsweisen schnell zu Deckungslücken. Wenn du als Yogalehrer in Mannheim deine Kurse zusätzlich als aufgezeichnete Online-Videos anbietest, verändert sich dein Risiko grundlegend. Verletzt sich ein Teilnehmer zu Hause beim Nachturnen, greift eine normale Studio-Haftpflicht meist nicht, da deine direkte Aufsicht vor Ort fehlt. Ähnlich verhält es sich bei Physiotherapeuten durch die Einführung der Blankoverordnung, mit der du bei bestimmten Schultererkrankungen die Therapieform selbst bestimmst. Da du hier die Therapieform selbst bestimmst, haftest du auch für diese Entscheidung. Deine Betriebsbeschreibung muss diese eigenverantwortliche Tätigkeit exakt abbilden.
Mein Tipp
Gehe einmal im Jahr deine angebotenen Leistungen durch. Sobald du eine neue Methode anwendest, Online-Kurse startest oder sich rechtliche Rahmenbedingungen deines Berufsfeldes ändern, solltest du das deinem Versicherer melden. Eine kurze schriftliche Ergänzung deiner Betriebsbeschreibung schützt dich vor bösen Überraschungen im Schadensfall. Als freier Versicherungsmakler helfe ich dir dabei, deine Police aktuell zu halten.
In einem persönlichen Gespräch prüfen wir gemeinsam deine aktuelle Betriebsbeschreibung und gleichen sie mit deinen tatsächlichen Angeboten in der Praxis ab, um eventuelle Lücken im Versicherungsschutz direkt zu schließen.
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Quellen
Dieser Artikel dient als allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung für deine spezifische Situation.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine neue Behandlungsmethode anbiete, die nicht in meiner Betriebsbeschreibung steht?
Wenn eine neue Tätigkeit nicht in deinem Versicherungsschein aufgeführt ist, hast du für diesen Bereich schlicht keinen Versicherungsschutz. Kommt es dabei zu einem Schaden, verweigert der Versicherer die Regulierung und du haftest mit deinem privaten und geschäftlichen Vermögen.
Ich bin Heilpraktiker und biete jetzt auch Faltenunterspritzungen an. Reicht meine normale Berufshaftpflicht dafür aus?
In der Regel nicht, da ästhetische Behandlungen wie die Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure in Standardtarifen oft ausgeschlossen sind. Du benötigst hierfür eine ausdrückliche Erweiterung deiner Betriebsbeschreibung, da der Versicherer im Schadensfall sonst nicht für Gewebeschäden oder Entstellungen zahlt.
Ich gebe als Yogalehrer jetzt auch Online-Kurse per Video. Muss ich das meiner Versicherung melden?
Ja, das ist dringend notwendig. Da bei Online-Kursen deine direkte Aufsicht vor Ort fehlt, verändert sich das Haftungsrisiko für Verletzungen deiner Teilnehmer grundlegend. Eine normale Studio-Haftpflicht deckt dieses Risiko meist nicht automatisch ab.
Ändert sich durch die neue Blankoverordnung etwas an meiner Haftung als Physiotherapeut?
Ja, denn durch die Blankoverordnung bestimmst du bei bestimmten Schultererkrankungen die Therapieform und Frequenz selbst und trägst dafür auch die volle Verantwortung. Diese eigenverantwortliche Tätigkeit muss exakt in deiner Betriebsbeschreibung hinterlegt sein, damit du bei Fehlentscheidungen abgesichert bist.
Wie oft sollte ich meine Betriebsbeschreibung überprüfen lassen?
Am besten gehst du deine angebotenen Leistungen einmal im Jahr systematisch durch. Sobald du eine neue Behandlungsmethode anwendest, Online-Angebote startest oder sich rechtliche Rahmenbedingungen ändern, solltest du deine Betriebsbeschreibung umgehend anpassen lassen.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Berufshaftpflicht Heilnebenberufe von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert