Besitz und Verwendung von Sonnenbänken, Kneippständen und Saunabädern in der Berufshaftpflicht Heilnebenberufe
Warum diese Praxiseinrichtungen versichert sein müssen
Was bedeutet dieser Baustein für deine Praxis?
Wenn du als Therapeut oder Wellnessanbieter in deiner Praxis zusätzliche Entspannungsangebote bereitstellst, haftest du für die Sicherheit dieser Einrichtungen. Zu diesen Angeboten gehören beispielsweise klassische Saunen, Kneippbecken für Wechselbäder oder auch Solarien. Der Baustein sorgt dafür, dass Sach- und Personenschäden versichert sind, die direkt durch die Nutzung dieser Anlagen in deinen Praxisräumen entstehen.
Ein konkretes Schadenbeispiel aus dem Praxisalltag
Stell dir vor, eine Patientin nutzt nach einer physiotherapeutischen Behandlung die Sauna in deiner Praxis. Beim Verlassen der Kabine löst sich durch einen unentdeckten Materialfehler die Glastür aus der Verankerung und zersplittert auf dem Boden. Die Patientin erleidet tiefe Schnittwunden an den Füßen. Sie fordert den Ersatz der ärztlichen Behandlungskosten und ein Schmerzensgeld. Ohne die passende Klausel in deiner Berufshaftpflicht für Heilnebenberufe musst du diese Kosten selbst tragen, da die Saunanutzung nicht zum eigentlichen medizinischen Heilverfahren gehört.
Warum die genaue Prüfung deiner Police wichtig ist
Viele Tarife in der Berufshaftpflicht für Heilnebenberufe decken standardmäßig nur die klassische Behandlung auf der Therapieliege ab. Sobald du deinen Patienten erlaubst, technische Geräte oder Nassbereiche eigenständig zu nutzen, verändert sich das Risiko für deine Praxis erheblich. Das gilt besonders bei Hitze- oder Kälteanwendungen, bei denen Kreislaufprobleme oder Verbrennungen auftreten können. Jede einzelne Anlage muss daher korrekt in deiner Police erfasst sein.
Mein Tipp:
Prüfe deinen aktuellen Versicherungsschein ganz genau. Häufig sind Zusatzangebote wie Saunen oder Kneippbecken nicht automatisch mitversichert. Besonders wenn du diese Anlagen erst nachträglich für deine Praxis angeschafft hast, musst du das deinem Versicherer mitteilen. Ansonsten entsteht eine teure Deckungslücke, die dich im Schadensfall viel Geld kosten kann.
In einem gemeinsamen Gespräch können wir prüfen, welche Wellness- und Therapieeinrichtungen in deiner Praxis aktiv sind und ob dein aktueller Vertrag diesen Schutz bereits enthält. Wir passen deinen Schutz so an, dass alle genutzten Geräte sauber erfasst sind.
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Dieser Artikel dient als allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung für deine spezifische Situation.
Häufige Fragen
Sind Sauna und Kneippbecken automatisch in meiner Berufshaftpflicht mitversichert?
Nein, meistens nicht. Die klassische Berufshaftpflicht für Heilberufe deckt in der Regel nur die direkte Behandlung auf der Therapieliege ab. Sobald du deinen Patienten Wellness-Angebote oder Nassbereiche zur eigenständigen Nutzung anbietest, musst du diesen Zusatzbaustein explizit vereinbaren.
Wer zahlt, wenn sich ein Patient in meiner Praxissauna verletzt?
Wenn sich beispielsweise eine Glastür wegen eines Materialfehlers löst und einen Patienten verletzt, haftest du für die Heilungskosten und das Schmerzensgeld. Ohne den passenden Zusatzbaustein für Saunabäder in deiner Haftpflichtversicherung musst du diese Kosten komplett selbst tragen.
Muss ich ein neu angeschafftes Solarium nachträglich meiner Versicherung melden?
Ja, unbedingt. Jede neue Anschaffung von Sonnenbänken, Saunen oder Kneippanlagen verändert das Risiko deiner Praxis und ist meldepflichtig. Wenn du die Geräte nicht anmeldest, besteht für diesen Bereich kein Versicherungsschutz und du riskierst eine teure Deckungslücke.
Greift der Schutz auch, wenn ein Patient Kreislaufprobleme in der Sauna bekommt?
Ja, die Versicherung prüft im Schadensfall zuerst, ob dir als Betreiber ein Vorwurf gemacht werden kann – zum Beispiel wegen unzureichender Einweisung oder fehlender Warnhinweise. Berechtigte Forderungen der Krankenkasse oder des Patienten werden bezahlt, unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer ab.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Berufshaftpflicht Heilnebenberufe von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert