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Startseite » Berufshaftpflicht Heilnebenberufe » Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung um max. 20 % (Berufshaftpflicht Heilnebenberufe)

Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung um max. 20 % in der Berufshaftpflicht Heilnebenberufe

Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung um max. 20 %

Warum eine begrenzte Leistungskürzung deine Praxis absichert

Was ist eine Obliegenheitsverletzung im Heilnebenberuf?

Als Therapeut, Heilpraktiker oder Yogalehrer hast du Pflichten gegenüber deinem Versicherer, die bereits vor einem Schaden gelten. Das sind die sogenannten Obliegenheiten. Dazu gehört beispielsweise, dass du bekannte Mängel an deinen Therapiegeräten oder Praxisräumen sofort behebst und die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften einhältst.

Verletzt du diese Pflichten grob fahrlässig, darf der Versicherer die Leistung im Schadenfall kürzen, und zwar in einem Verhältnis, das der Schwere deines Verschuldens entspricht – im Extremfall sogar bis auf null Prozent. Das bedeutet, dass du auf den Kosten für Schmerzensgeld, Rettungseinsätze oder Arztkosten komplett allein sitzen bleibst.

Die Rettung: Begrenzung der Kürzung auf maximal 20 Prozent

Gute Tarife für die Berufshaftpflicht im Bereich der Heilnebenberufe enthalten eine wichtige Sicherheitsklausel: Bei einer grob fahrlässigen Verletzung dieser Pflichten wird die Kürzung der Leistung vertraglich auf maximal 20 Prozent begrenzt. Selbst wenn dir also ein schwerer Fehler bei der Instandhaltung unterläuft, zahlt der Versicherer in einem solchen Tarif immer noch mindestens 80 Prozent des entstandenen Schadens.

Ein konkretes Beispiel aus der Praxis

Du betreibst in deiner Praxis für Ergotherapie ein eigenes Bewegungsbecken. Seit Wochen fehlt das Schutzgitter an der Ansaugöffnung im Becken. Du weißt um diesen Mangel, schiebst die Reparatur aus Zeitgründen jedoch immer wieder auf. Während einer Therapiestunde gerät ein Patient mit dem Bein an die offene Ansaugöffnung. Er erleidet schwere Prellungen, einen Schock und muss im Krankenhaus behandelt werden.

Da du den Mangel bewusst ignoriert hast, liegt eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung vor. Ohne die schützende Klausel könnte der Versicherer die Zahlung stark kürzen oder im Extremfall ganz verweigern. Mit der 20-Prozent-Regelung übernimmt die Versicherung mindestens 80 Prozent der Arztkosten und des Schmerzensgeldes, sodass du nur einen überschaubaren Teil aus eigener Tasche zahlen musst.

Mein Tipp:

Achte beim Vergleich von Tarifen für deine Berufshaftpflicht genau auf das Kleingedruckte bei den Sicherheits- und Instandhaltungspflichten. Eine Begrenzung der Kürzung auf maximal 20 Prozent ist ein solider Schutz, aber einige leistungsstarke Tarife verzichten bei bestimmten Pflichtverletzungen sogar komplett auf eine Kürzung. Lass uns gemeinsam prüfen, wie deine aktuelle Police in diesem Punkt aufgestellt ist, damit du im Ernstfall keine bösen Überraschungen erlebst.

In einem persönlichen Gespräch analysieren wir deine bestehende Absicherung und klären, ob deine Praxis optimal gegen die finanziellen Folgen solcher Versäumnisse geschützt ist.

Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

Quellen

  • „Grobe Fahrlässigkeit kann den Versicherungsschutz beeinträchtigen" – Pfefferminzia
  • § 81 VVG – Herbeiführung des Versicherungsfalles – dejure.org

Der Inhalt dieses Artikels dient ausschließlich der allgemeinen Information über Versicherungsthemen. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung, die auf deine konkrete Situation abgestimmt ist.

Häufige Fragen

Was genau ist eine Obliegenheitsverletzung in meiner Praxis?

Das sind Pflichten, die du bereits vor einem Schaden erfüllen musst. Dazu gehört zum Beispiel, dass du bekannte Mängel an deinen Therapiegeräten oder in deinen Praxisräumen sofort beheben lässt und gesetzliche Sicherheitsvorschriften einhältst.

Was passiert, wenn ich eine solche Pflicht grob fahrlässig verletze?

Ohne eine rettende Klausel darf der Versicherer die Zahlung im Schadenfall stark kürzen oder im Extremfall ganz verweigern, sodass du auf allen oder einem großen Teil der Kosten allein sitzen bleibst. Ist die Kürzung vertraglich auf maximal 20 Prozent begrenzt, übernimmt die Versicherung selbst bei einem schweren Versäumnis noch mindestens 80 Prozent des Schadens.

Gilt die Begrenzung der Kürzung auf 20 Prozent für jeden Schaden?

Nein, diese vertragliche Grenze greift nur bei grob fahrlässigen Verstößen gegen deine Sicherheits- und Instandhaltungspflichten. Wenn du einen Schaden vorsätzlich herbeiführst oder den Versicherer bewusst täuschst, verlierst du deinen Anspruch auf Leistungen immer komplett.

Gibt es Tarife, die bei einer Pflichtverletzung komplett auf eine Kürzung verzichten?

Ja, einige leistungsstarke Tarife verzichten bei bestimmten Obliegenheitsverletzungen vollständig auf ihr Kürzungsrecht. Ob sich ein solcher Tarif für dein konkretes Risiko im Bereich der Heilnebenberufe anbietet, klären wir am besten im gemeinsamen Gespräch.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 16.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

Berufshaftpflicht Heilnebenberufe von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis

Bilder sind KI-generiert

Berufshaftpflicht Heilnebenberufe Info

  • Behandlungs- oder Heilmethoden
  • Schulungsveranstaltungen (in eigenen und fremden Räumlichkeiten)
  • Kleintiere für den therapeutischen Einsatz einschließlich Tierhüterrisiko
  • Besitz und Verwendung von Sonnenbänken, Kneippständen und Saunabädern
  • Dozententätigkeit im Inland
  • Besitz und Verwendung von Tauch-, Bewegungs- und Schwimmbecken
  • Folgeschäden Schlüssel- und Codekartenverlust
  • Erweiterter Strafrechtsschutz
  • Schlüssel- und Codekartenverlust
  • Nachhaftung nach vollständiger Betriebsaufgabe
  • Strahlenschäden
  • Diskriminierung oder Belästigung (AGG)
  • Gutachter- und Beratertätigkeit
  • Verletzungen von Datenschutzgesetzen
  • Sonstige Tätigkeitsschäden
  • Tätigkeitsschäden an fremden Hilfsmitteln
  • Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters (subsidiär)
  • Vertretung eines vorübergehend verhinderten Berufskollegen
  • Abhandenkommen von Sachen der Patienten, Begleiter und Besucher
  • Mietsachschäden an gemieteten Praxisräumen durch sonstige Ursachen
  • Mietsachschäden an Gebäuden „untereinander“
  • Mietsachschäden aus Anlass von Dienst- und Geschäftsreisen
  • Erste-Hilfe-Leistungen
  • Versicherungsfälle im Ausland durch berufliche Tätigkeit im Inland
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • Auslandsschäden bei Geschäftsreisen und Veranstaltungen
  • Gelegentliche Dozententätigkeit im Ausland
  • Gelegentliche berufliche Tätigkeit im Ausland ohne Praxisbetrieb
  • Umwelthaftpflichtversicherung für Kleingebinde
  • Umwelthaftpflicht für Benzin-, Fett- und Ölabscheider
  • Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung
  • Einleitung von Sanitärabwasser in das öffentliche Netz
  • Verstöße gegen Persönlichkeits- und Namensrechte
  • Vollständigkeit der Betriebsbeschreibung
  • Beitragsermittlung
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
  • Bedingungsweiterentwicklung (Innovationsklausel)
  • Versehensklausel
  • Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung um max. 20 %
  • Verzicht auf Rücktritt bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
  • Regressverzicht
  • Rückwärtsversicherung bei unklarem Schadenzeitpunkt
  • Privat- und/oder Tierhalterhaftpflicht
  • Neuwertentschädigung
  • Abhandenkommen von Wertsachen der Patienten, Begleiter und Besucher
Persönliche Beratung

Fragen zum Thema Berufshaftpflicht Heilnebenberufe?

Wir klären deinen Bedarf in einem kurzen Gespräch — ehrlich und verständlich.

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