Rürup oder ETF – was passt 2026 wirklich zu deiner Altersvorsorge?
Kaum eine Frage taucht in Beratungsgesprächen so häufig auf wie diese: Soll ich in einen Rürup-Vertrag einzahlen oder lieber selbst in ETFs investieren? Die Diskussion ist emotional aufgeladen, weil beide Lager sehr laut sind. Die einen schwören auf die Steuerersparnis der Basisrente, die anderen auf die Renditechancen und die Flexibilität eines ETF-Sparplans. Die Wahrheit ist deutlich weniger schwarz-weiß – und seit der Reform der privaten Altersvorsorge und dem geplanten Altersvorsorgedepot ab 2027 noch einmal differenzierter zu betrachten.
In diesem Artikel bekommst du einen sachlichen Überblick, wie sich Rürup und ETF im Jahr 2026 wirklich unterscheiden, wo die Steuervorteile liegen, welche Risiken oft übersehen werden und warum die ehrliche Antwort fast immer „beides – mit unterschiedlichem Anteil“ lautet.
Wie funktioniert die Rürup-Rente 2026?
Die Basisrente, oft Rürup-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die steuerlich wie die gesetzliche Rente behandelt wird. Du kannst Beiträge bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzen – 2026 sind das laut BMF bis zu 29.344 Euro für Alleinstehende, bei Verheirateten das Doppelte. Beiträge in dieser Höhe sind zu 100 Prozent abzugsfähig, was vor allem für Selbstständige mit hohem Grenzsteuersatz spürbar ist.
Im Gegenzug ist die spätere Auszahlung voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung), eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich, und die Rente ist nicht vererbbar – außer über Zusatzbausteine wie Hinterbliebenenschutz. Auch eine Kündigung ist faktisch nicht vorgesehen, das angesparte Kapital ist bis zur Rente gebunden. Für jemanden mit unsteten Einkünften kann das ein echtes Problem werden.
ETF-Sparplan: Flexibilität gegen Steuerlast
Ein klassischer ETF-Sparplan im Depot funktioniert grundsätzlich anders: Du investierst mit bereits versteuertem Geld, hast aber jederzeit Zugriff, kannst Sparraten ändern, pausieren oder die ETFs verkaufen. Erträge werden mit der Abgeltungsteuer (25 % plus Soli, ggf. Kirchensteuer) belastet, bei Aktien-ETFs greift die Teilfreistellung von 30 Prozent.
Der große Vorteil ist die Flexibilität: Du bestimmst Anlagestrategie, Auszahlung und Erbfolge selbst. Der Nachteil: In der Ansparphase gibt es keinerlei steuerliche Förderung, und gerade bei höheren Einkommen ist das Renditedelta zu einer geförderten Lösung über lange Zeiträume nicht zu unterschätzen. Auch der oft zitierte Vorsorgefreibetrag von 1.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro bei Verheirateten) ist schnell ausgeschöpft, wenn dein Depot über die Jahre wächst.
Altersvorsorgedepot ab 2027 – der neue Mittelweg?
Der Bundestag hat im März 2026 das Altersvorsorgedepot beschlossen. Damit kommt eine neue, geförderte Form der Aktienvorsorge, die ETF-Sparen und staatliche Zulagen kombiniert. Beiträge sollen bis zu einer bestimmten Grenze steuerlich begünstigt sein, Auszahlung ist als lebenslange Rente oder als Auszahlplan möglich. Für jüngere Sparer kann das eine echte Alternative werden – besonders, wenn die Bindung der Rürup-Rente zu starr ist und das klassische Depot zu wenig Förderung bietet.
Wichtig zu wissen: Bestehende Verträge laufen unverändert weiter, und es gibt keinen Zwang, alte Riester- oder Rürup-Verträge zu kündigen, nur weil es nun eine neue Förderform gibt. Eine Kündigung ist oft die teuerste Variante, weil bereits genutzte Steuervorteile rückwirkend wirken können.
Versicherungsmantel: die unterschätzte 12/62-Regel
Eine fondsgebundene Rentenversicherung – also ETF-Anlage im Versicherungsmantel – wird oft pauschal als „zu teuer“ abgetan. Was dabei häufig übersehen wird: Nach §20 Abs. 1 Nr. 6 EStG greift bei Verträgen mit mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr das Halbeinkünfteverfahren. Nur die Hälfte des Gewinns wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert, zusätzlich gilt die Teilfreistellung. Über lange Laufzeiten kann das die höheren Kosten mehr als kompensieren – muss es aber nicht. Hier kommt es auf einen ehrlichen, durchgerechneten Vergleich an.
Ein weiterer Punkt, den viele übersehen: Innerhalb des Versicherungsmantels kannst du in der Regel ohne steuerliche Auswirkungen zwischen Fonds umschichten. Im Depot löst jeder Verkauf dagegen einen steuerpflichtigen Vorgang aus. Wer also langfristig sein Portfolio regelmäßig anpasst, kann hier echte Stundungseffekte mitnehmen.
Für wen lohnt sich was?
Eine grobe Orientierung: Wer als Selbstständiger oder Gutverdiener primär Steuern in der Ansparphase sparen will und eine lebenslange Rente schätzt, profitiert von Rürup. Wer jung ist, Flexibilität braucht und Vermögen aufbauen will, startet sinnvoll mit ETF-Sparplan oder ab 2027 mit dem Altersvorsorgedepot. Wer langfristig denkt und beides möchte – Steuerstundung plus geringere Endbesteuerung – schaut sich den Versicherungsmantel an. In der Praxis ist es selten eine Entweder-oder-Entscheidung, sondern eine Frage der Gewichtung.
Mein Tipp
Lass dich nicht von der Frage „Rürup oder ETF?“ in eine Schublade zwingen. Die ehrliche Antwort lautet fast immer: Beides, mit unterschiedlichem Anteil je nach Lebensphase. Wenn du selbstständig bist, viel verdienst und Steuern sparen willst, ist Rürup oft der größte Hebel. Wenn du jung bist und Flexibilität brauchst, fang mit dem ETF-Sparplan an und nutze ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot. Wer beides intelligent kombiniert und im Versicherungsmantel zusätzlich die 12/62-Regel mitnimmt, hat eine Vorsorge, die sowohl heute Steuern spart als auch im Alter flexibel bleibt.
Wichtig ist außerdem, dass du regelmäßig prüfst, ob deine Vorsorge noch zu deiner Lebenssituation passt. Eine Heirat, ein Kind, der Schritt in die Selbstständigkeit oder ein deutlich gestiegenes Einkommen ändern die Gewichtung schnell. Vorsorge ist kein „einmal abschließen und vergessen“, sondern ein Thema, das alle paar Jahre einen ehrlichen Check verdient.
Wenn du dir nicht sicher bist, welche Kombination zu deiner Situation passt, schauen wir uns das gemeinsam an – ohne Verkaufsdruck und ohne vorgefertigte Lösung. Ich rechne dir die Varianten konkret durch und sage dir auch ehrlich, wenn ein bestehender Vertrag besser bleibt, als ersetzt zu werden.
Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. bundesfinanzministerium.de
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): Neustart für die private Altersvorsorge, Monatsbericht Januar 2026. bundesfinanzministerium.de
- BMF, Amtliches Einkommensteuer-Handbuch: Besteuerung von Versicherungserträgen nach §20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. bundesfinanzministerium.de
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot, 27.03.2026. bundestag.de
- R+V Versicherung: Basisrente und Sonderausgabenabzug – Höchstbeträge 2026. ruv.de
- LV 1871: Wie wird die Basisrente (Rürup-Rente) versteuert? Höchstbetrag und Besteuerungsanteil 2026. lv1871.de
- Handelsblatt-Vergleich: Rürup Rente und Steuervorteile, Höchstbetrag 2026. handelsblatt.com
- Verbraucherzentrale Hamburg: Steuervorteile von Rentenversicherungen – Halbeinkünfteverfahren und Teilfreistellung. vzhh.de
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche Aussagen beziehen sich auf den Rechtsstand 2026 und können sich durch Gesetzesänderungen ändern. Für eine konkrete Empfehlung zu deiner persönlichen Situation lass uns gerne sprechen.




