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Startseite » Haftpflicht » Privathaftpflicht » Abhandenkommen bzw. Verlust geliehener oder gemieteter Sachen

Abhandenkommen bzw. Verlust geliehener oder gemieteter Sachen – was die Privathaftpflichtversicherung leisten muss

Abhandenkommen bzw. Verlust geliehener oder gemieteter Sachen

Wenn Geliehenes verschwindet: Was deine Haftpflichtversicherung leisten kann

Du leihst dir von einem Freund die Bohrmaschine, mietest ein E-Bike für das Wochenende oder nutzt die Kamera deines Nachbarn für den Urlaub. Was passiert, wenn diese Dinge plötzlich weg sind – gestohlen, verloren oder einfach nicht wiederzufinden? Viele denken, ihre private Haftpflichtversicherung (PHV) deckt das automatisch. Doch der Teufel steckt im Detail.

Schutz für geliehene oder gemietete Sachen

Deine PHV zahlt prinzipiell für Schäden, die du Dritten zufügst. Wenn es um Gegenstände geht, die du dir nur geliehen oder gemietet hast, ist der Verlust (Abhandenkommen) oder die Beschädigung im Grundschutz vieler PHV-Tarife oft ausgeschlossen. Viele moderne Tarife bieten jedoch eine wichtige Erweiterung an, die genau diese Fälle absichert. Achte darauf, dass nicht nur die Beschädigung, sondern explizit auch das „Abhandenkommen“ – also der Verlust durch Diebstahl oder Verlegen – mitversichert ist. Diese Deckung ist meist auf eine feste Höchstsumme begrenzt, beispielsweise 50.000 Euro.

Wann die Versicherung zahlt: Dein Verschulden

Die Versicherung zahlt, wenn dir ein Schaden durch Fahrlässigkeit passiert. Bei einfacher Fahrlässigkeit – einem unabsichtlichen Missgeschick – springt deine PHV in der Regel ein. Bei grober Fahrlässigkeit, also wenn du die notwendige Sorgfalt deutlich missachtet hast, kann der Versicherer seine Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen. Vorsatz, das heißt absichtliches Verlieren oder Beschädigen, ist niemals versichert. Deine Versicherung deckt unabsichtliche, nicht vorsätzliche Schäden ab.

Ein konkretes Beispiel aus der Rhein-Neckar-Region

Stell dir vor, du hast dir für ein Event in Mannheim ein hochwertiges Objektiv von einem Fotografenfreund ausgeliehen. Du vergisst es kurz an einem Essensstand, und es ist später spurlos verschwunden. Das kann als einfache Fahrlässigkeit gelten. Ohne die passende Erweiterung in deiner PHV müsstest du deinem Freund den hohen Wert aus eigener Tasche ersetzen. Mit der richtigen Klausel übernimmt dein Versicherer diesen Schaden für dich.

Mein Tipp:

Kontrolliere genau die Bedingungen deiner Privathaftpflichtversicherung. Viele ältere oder Basis-Tarife decken das Abhandenkommen von geliehenen oder gemieteten Sachen nicht ausreichend ab oder haben sehr niedrige Deckungssummen. Frage gezielt nach dieser Klausel. Eine kleine Anpassung des Beitrags kann dir im Ernstfall viel Ärger und hohe Kosten ersparen.

Damit du genau weißt, wo du stehst und ob dein aktueller Schutz ausreicht, biete ich dir gerne ein persönliches Gespräch an. Wir schauen uns gemeinsam deine Situation an und finden heraus, was für dich am besten passt.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die konkreten Leistungen hängen immer von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Häufige Fragen

Zahlt meine Privathaftpflicht, wenn ich mir eine Kamera leihe und diese verliere?

Im Standardtarif leider oft nicht. Viele ältere oder sehr günstige Verträge decken zwar Schäden an geliehenen Dingen ab, schließen den kompletten Verlust durch Diebstahl oder Liegenlassen aber aus. Du brauchst dafür einen Tarif, der das sogenannte Abhandenkommen explizit mitversichert.

Was passiert, wenn mir ein gemietetes E-Bike gestohlen wird?

Wenn du das Rad unverschlossen stehen lässt, kann das als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, und die Versicherung kann die Zahlung entsprechend kürzen. Bei einfachem Diebstahl trotz Schloss zahlt die Haftpflichtversicherung nur dann, wenn die Klausel für den Verlust gemieteter oder geliehener Sachen in deinem Vertrag aktiv ist.

Gibt es eine Grenze, bis zu welchem Wert die Versicherung den Verlust übernimmt?

Ja, die meisten Tarife begrenzen die Erstattung beim Verlust geliehener Sachen auf eine bestimmte Höchstsumme, beispielsweise 10.000 oder 50.000 Euro. Teure Mietgeräte oder Profi-Ausrüstung können diesen Rahmen schnell sprengen, weshalb du die genaue Summe vorab prüfen solltest.

Greift die Versicherung auch, wenn ich etwas aus Versehen verliere, das ich beruflich ausgeliehen habe?

Nein, die Privathaftpflichtversicherung leistet ausschließlich bei Schäden im privaten Bereich. Wenn du Gegenstände für deinen Beruf, dein Gewerbe oder einen Nebenjob ausleihst und verlierst, ist das über die private Police nicht geschützt.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 18.09.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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