• Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu LinkedIn
  • simplr-Login
  • Termin vereinbaren
  • Kontakt
Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim
  • Start
    • Warum Versicherungsmakler?
    • Leistungen
    • Maklervertrag und Maklervollmacht
  • Ratgeber
  • Versicherungen
    • Private Haftpflichtrisiken
      • Privathaftpflichtversicherung
      • Tierhalterhaftpflicht
        • Hundehalterhaftpflicht Vergleichsrechner
        • Pferdehalterhaftpflicht
      • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
        • Haus- und Grundstückshaftpflicht
        • Gewässerschadenhaftpflicht
      • Bauherrenhaftpflicht
      • Veranstaltungshaftpflicht
        • Veranstaltungshaftpflicht
      • Bootsversicherung Mannheim
    • Private Sachversicherungen
      • Bauleistungsversicherung
        • Bauleistungsversicherung
      • Glas
      • Hausratversicherung
        • Hausratversicherung Vergleich
      • Photovoltaik
      • Rechtsschutzversicherung
        • Rechtsschutz Vergleich
      • Reiseversicherung Vergleich
      • Hundeversicherung
        • Tier-OP-Versicherung
      • Unfallversicherung
        • Unfall Rechner
      • Wohngebäudeversicherung
        • Datenerhebung Wohngebäude
      • Fahrradversicherung
        • Fahrrad Rechner
      • Smartphone & Tablet
      • Notebook / Laptop
      • Wintersportversicherung
        • Wintersportversicherung Vergleich
    • KFZ
      • KFZ-Versicherung
        • KFZ Vergleichsrechner
      • Wohnmobilversicherung Mannheim
        • Anfrage Wohnmobilversicherung
      • KFZ Schutzbrief
        • KFZ-Schutzbrief Antrag BAVC
      • Mofa
        • Mofa Vergleich
        • Alte Fahrer – Junge Fahrer
        • Elektrokleinstfahrzeuge
        • Fahrzeuge
        • Teilkasko Moped
    • Krankenversicherung
      • Auslands-Reisekrankenversicherung
        • Auslands-Reisekrankenversicherung Vergleich
        • Care Concept Übersicht
          • Care Concept Care Holiday
          • Care Concept Care Au-Pair
          • Care Concept Care Austria
          • Care Concept Care College
          • Care Concept Care College USA
          • Care Concept Care Amerika / Care Travel NAFTA
          • Care Concept Care Economy
          • Care Concept Care Expatriate
          • Care Concept Care Global
          • Care Concept Care Protector
          • Care Concept Care Student
          • Care Concept Care Travel
          • Care Concept Care Visa Protect
        • Tarifvarianten Reisekranken
        • Rücktransport – medizinisch sinnvoll oder notwendig?
        • Private Krankenversicherung im Ausland
        • Senioren
        • Beihilfe
        • Reisehaftpflicht
      • Ambulante Zusatzversicherung
      • Krankentagegeld
      • Krankenzusatzversicherung stationär
        • Stationäre Zusatzversicherung
      • Zahnzusatzversicherung
        • Zahnzusatzversicherung Verleichsrechner
      • GKV Vergleich
        • GKV Antrag
      • PKV Vergleich
    • Lebensversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Gewerbeversicherungen
      • Betriebs- und Produkthaftpflicht
      • Cyberversicherung
        • Anfrage Cyberversicherung
      • Geschäftsinhaltsversicherung
      • D&O-Versicherung
      • Vereinshaftpflicht
  • Branchen & Berufe
    • Cannabis Social Clubs
    • Alle Branchen im Überblick
  • simplr
  • Rückruf
  • Termin vereinbaren
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Startseite » Haftpflicht » Privathaftpflicht » Versicherte Personen (nicht bei Singletarifen)

Versicherte Personen (nicht bei Singletarifen) – was die Privathaftpflichtversicherung leisten muss

Versicherte Personen (nicht bei Singletarifen)

Wer ist in deiner Familienhaftpflicht mitversichert?

Eine gute Privathaftpflichtversicherung schützt nicht nur dich als Versicherungsnehmer, sondern oft deine gesamte Familie. Doch wer genau zählt dazu und ist im Schadenfall über deine Police abgesichert? Das schauen wir uns hier genauer an, denn die genaue Definition der „versicherten Personen“ ist entscheidend.

Familienmitglieder im Schutz deines Tarifs

Grundsätzlich sind in einer Familienhaftpflicht – anders als bei einem Singletarif – meist mehrere Personen automatisch mitversichert. Dazu gehören in der Regel:

1. Dein Ehe- oder Lebenspartner. Ob verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend, dein Partner genießt denselben Haftpflichtschutz wie du selbst.

2. Eure minderjährigen Kinder. Solange deine Kinder unter 18 Jahre alt sind, sind sie über deine Familienhaftpflicht mitversichert. Das gilt auch für sogenannte „deliktunfähige Kinder“, bei denen du als Elternteil keine Aufsichtspflicht verletzt hast. Sollte dein siebenjähriger Sohn zum Beispiel beim Spielen unabsichtlich das Handy des Nachbarn beschädigen, kann der Versicherer in bestimmten Tarifen auch dann leisten, wenn keine gesetzliche Haftpflichtpflicht vorliegt. Das nennt man „Leistung bei deliktunfähigen Kindern“ (Quelle: GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft).

3. Deine volljährigen Kinder in Ausbildung. Auch wenn deine Kinder volljährig sind, sind sie oft noch mitversichert, solange sie sich in der Schulausbildung, im Studium oder in einer unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung befinden. Hier gibt es je nach Versicherer Altersgrenzen oder spezifische Bedingungen, die man beachten sollte. Ein Blick in deine Versicherungsbedingungen gibt dir hier Klarheit.

Weitere Personen im Haushalt und wichtige Ausnahmen

Manche Privathaftpflichtversicherungen gehen noch weiter und schließen zusätzlich andere Personen ein, die mit dir in häuslicher Gemeinschaft leben. Dazu können deine Eltern oder Großeltern zählen, aber auch Haushaltskräfte, die bei dir beschäftigt sind. Die genaue Abdeckung variiert hier stark zwischen den einzelnen Anbietern. Was du immer wissen solltest: Schäden, die du als Versicherungsnehmer einer mitversicherten Person zufügst (oder umgekehrt), sind in den meisten Standardtarifen ausgeschlossen. Das betrifft sowohl Sach- als auch Personenschäden untereinander.

Dein Schutz in der Rhein-Neckar-Region: Ein Beispiel

Stell dir vor, deine Tochter studiert an der Universität Mannheim und wohnt noch zu Hause in Heidelberg. Beim Ausparken mit dem Carsharing-Wagen streift sie leicht ein anderes Fahrzeug. Wenn sie in deiner Familienhaftpflicht noch als volljähriges Kind in Ausbildung mitversichert ist, deckt dein Tarif diesen Schaden ab. Das gibt dir und deiner Familie auch im quirligen Stadtleben der Rhein-Neckar-Region ein gutes Gefühl.

Mein Tipp:

Die Regeln, wer genau wann mitversichert ist, klingen auf den ersten Blick manchmal kompliziert. Aber gerade bei Familien ist das Thema unglaublich wichtig. Schau dir genau an, was in deinem Vertrag steht, und überlege, ob deine aktuelle Lebenssituation – zum Beispiel ein Kind, das auszieht oder die Ausbildung beendet – noch dazu passt. Nur so bist du sicher, dass auch wirklich alle geschützt sind, die du schützen möchtest.

Du bist unsicher, ob deine Familie optimal abgesichert ist oder ob es Besonderheiten in deinem Vertrag gibt, die du beachten musst? Sprich mich gerne an. Gemeinsam finden wir heraus, welche Lösung für dich und deine Lieben in Mannheim und Umgebung die richtige ist.

Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

Quellen

  • GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft – Privathaftpflichtversicherung

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die genauen Leistungen deiner Versicherungspolice richten sich immer nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Häufige Fragen

Wer genau ist in meiner Familienhaftpflichtversicherung abgesichert, außer mir selbst?

Deine Familienhaftpflicht schützt neben dir in der Regel auch deinen Ehe- oder Lebenspartner sowie eure minderjährigen Kinder. Manche Tarife decken sogar volljährige Kinder ab, solange sie sich in Ausbildung befinden.

Werden meine volljährigen Kinder auch von der Familienhaftpflicht geschützt, wenn sie studieren oder in Ausbildung sind?

Ja, in vielen Tarifen sind deine volljährigen Kinder mitversichert, solange sie in Ausbildung (Schule, Studium, Berufsausbildung) sind. Achte hier auf mögliche Altersgrenzen oder spezifische Bedingungen in deinem Vertrag.

Was passiert, wenn mein kleines Kind einen Schaden verursacht, aber noch nicht schuldfähig ist?

Sollte dein Kind noch ‚deliktunfähig‘ sein (meist unter 7 Jahren) und einen Schaden verursachen, springt deine Familienhaftpflicht oft trotzdem ein, wenn der Tarif dies beinhaltet. Das ist eine wichtige Leistung, da du als Elternteil nicht immer haftbar gemacht werden kannst.

Können auch andere Personen in meinem Haushalt, wie meine Eltern oder eine Haushaltshilfe, mitversichert werden?

Das ist möglich, hängt aber stark von deinem konkreten Tarif ab. Einige Policen schließen auch Eltern, Großeltern oder angestellte Haushaltshilfen ein, die in deinem Haushalt leben. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Bedingungen.

Ist ein Schaden abgesichert, wenn ich einer Person in meinem Haushalt, die mitversichert ist, unabsichtlich Schaden zufüge?

Nein, Schäden, die du einer mitversicherten Person zufügst (oder umgekehrt), sind in den meisten Standardtarifen ausgeschlossen. Das gilt sowohl für Sach- als auch für Personenschäden untereinander.

Beratungstermin Privathaftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung Infos

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Zuletzt aktualisiert am 21.08.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

Privathaftpflichtversicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis

Bilder sind KI-generiert

  • Abhandenkommen bzw. Verlust geliehener oder gemieteter Sachen
  • Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere
  • Auslandsaufenthalte PHV
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
  • Beschädigung/Abhandenkommen/Verlust von gemieteten Fahrrädern und E-Bikes
  • Besserstellungsklausel zur Vorversicherung
  • Best-Leistungs-Garantie PHV
  • Ehrenamt
  • Einschluss Diensthaftpflichtversicherung
  • Einschluss Kfz-Schäden
  • Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung
  • Entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter/-vater
  • Erweiterte Forderungsausfalldeckung
  • Falsches Betanken fremder, nicht zum regelmäßigen Gebrauch, überlassener Kfz
  • Ferienhäuser und -wohnungen
  • Folgeschäden Schlüsselverlust
  • Forderungsausfalldeckung
  • Fotovoltaikanlagen inkl. Einspeisung
  • Gebrauch von Kfz, soweit nicht zulassungs- und versicherungspflichtig
  • Gebrauch von versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen
  • Gebrauch von Wasserfahrzeugen
  • Gefälligkeitshandlungen (Gefälligkeitsschäden)
  • Gefälligkeitsschäden
  • Glasschäden
  • Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers/Dienstherren
  • Haltung von Blinden-, Signal- oder Begleithunden
  • Haltung von zahmen/gezähmten Haustieren und Bienen
  • Heizöl-/Gastanks
  • Kaution (weltweit)
  • Konditionsdifferenzdeckung
  • Künftige Leistungsverbesserungen
  • Leistungsgarantie gegenüber Mitbewerbern
  • „Mallorca-Deckung“ für im europäischen Ausland gemietete Kfz
  • Neuwertentschädigung über die gesetzliche Haftpflicht hinaus
  • Nicht gewerbsmäßige Haltung von Nutztieren
  • Opferhilfe
  • Personenschäden mitversicherter Personen untereinander (Schmerzensgeld)
  • Privat genutzte Kleinkläranlagen
  • Private Haltung von wilden Tieren
  • Reinigungs- und Pflegearbeiten an fremden Kfz
  • Sachschaden an gemieteten, beweglichen Sachen
  • Sachschaden an gemieteter Immobilie
  • Sachschäden mitversicherter Personen untereinander (Sachschäden)
  • Schäden beim Öffnen der Kfz-Tür
  • Schäden durch deliktunfähige (erwachsene) Personen
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder
  • Schlüsselverlust
  • Selbstgenutzte oder vermietete Immobilien/unbebaute Grundstücke
  • Selbstständige gewerbliche Nebentätigkeiten
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
  • Tierhaltung – Hüten fremder Tiere (Tierhüterrisiko)
  • Verlust beruflicher, fremder Schlüssel/Codekarten
  • Verlust privater, fremder Schlüssel/Codekarten
  • Vermögensschäden aus SFR-Rückstufung bei Kasko-Schäden
  • Vermögensschäden aus SFR-Rückstufung bei KH-Schäden
  • Versicherte Personen (nicht bei Singletarifen)
  • Verzicht auf Leistungskürzung bei Obliegenheitsverletzung
  • Vom VN anerkannte Schadenersatzansprüche über die gesetzliche Haftpflicht hinaus
  • Vorsorgeversicherung
  • Zeitwertentschädigung
Persönliche Beratung

Fragen zur Privathaftpflichtversicherung?

Wir klären deinen Bedarf in einem kurzen Gespräch — ehrlich und verständlich.

Beratung buchen Mehr Infos: Privathaftpflichtversicherung
Christian Willmann Versicherungsmakler

Versicherungsmakler für die Rhein-Neckar-Region. Ich arbeite nach dem Verhaltenskodex des IGVM e.V. — ausschließlich in deinem Interesse, persönlich und digital.

Impressum · Datenschutz · Erstinformation · Widerruf · Redaktionelle Grundsätze

  • Kfz-Versicherung
  • Privathaftpflicht
  • Berufsunfähigkeit
  • Gewerbe & Betrieb
  • simplr-Login
  • Termin buchen
  • Rückruf anfordern
  • Ratgeber

Partnerschaften

VEMA-Logo

Christian Willmann
Versicherungsmakler
Haßlocher Str. 63
68219 Mannheim

  • 0621 44589103
  • 0170 5802440
  • [email protected]
© Copyright - Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim - powered by Enfold WordPress Theme . Christian Willmann Versicherungsmakler 228 Bewertungen auf ProvenExpert.com
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu LinkedIn
Link to: Vermögensschäden aus SFR-Rückstufung bei KH-Schäden Link to: Vermögensschäden aus SFR-Rückstufung bei KH-Schäden Vermögensschäden aus SFR-Rückstufung bei KH-Schäden Vermögensschäden aus SFR-Rückstufung bei KH-Schäden Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim Link to: Verzicht auf Leistungskürzung bei Obliegenheitsverletzung Link to: Verzicht auf Leistungskürzung bei Obliegenheitsverletzung Verzicht auf Leistungskürzung bei Obliegenheitsverletzung Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim Verzicht auf Leistungskürzung bei Obliegenheitsverletzung
Nach oben scrollen

Ich verwende Cookies auf diesen Seiten. Wenn Du hier weitersurfst bist Du damit einverstanden.

OK - Notwendige CookiesOK - Alle CookiesNein! - Keine Cookies

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Andere Cookies

Die folgenden Cookies werden ebenfalls gebraucht - Sie können auswählen, ob Sie diesen zustimmen möchten:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Alle Cookiesdie oben eingestellten Cookies
Nachrichtenleiste öffnen Nachrichtenleiste öffnen Nachrichtenleiste öffnen