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Startseite » Haftpflicht » Privathaftpflicht » Selbstgenutzte oder vermietete Immobilien/unbebaute Grundstücke

Selbstgenutzte oder vermietete Immobilien/unbebaute Grundstücke – was die Privathaftpflichtversicherung leisten muss

Selbstgenutzte oder vermietete Immobilien/unbebaute Grundstücke

Dein Schutz als Eigentümer: Immobilien und Grundstücke in der Privathaftpflicht

Als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie, eines Mietshauses oder auch eines unbebauten Grundstücks trägst du eine besondere Verantwortung. Du musst dafür sorgen, dass von deinem Besitz keine Gefahr für andere ausgeht. Kommt es dennoch zu einem Schaden, weil du eine Pflicht verletzt hast, musst du unter Umständen dafür haften. Genau hier springt deine Privathaftpflichtversicherung ein.

Verkehrssicherungspflicht: Gefahren vermeiden

Die Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass du Wege, Zufahrten und dein Grundstück so absichern musst, dass niemand zu Schaden kommt. Stell dir vor, auf dem Gehweg vor deinem Haus liegt im Winter Eis und ein Passant stürzt. Oder ein loser Dachziegel deines Mietshauses fällt auf ein parkendes Auto und beschädigt es. Als Eigentümer kannst du dann für den entstandenen Personen- oder Sachschaden haftbar gemacht werden. Deine Privathaftpflicht prüft in solchen Fällen die Forderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt, wenn du wirklich verantwortlich bist (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)).

Unbebaute Grundstücke: Mehr als nur Gras und Bäume

Auch ein unbebautes Grundstück kann Risiken bergen. Eine nicht ausreichend gesicherte Baugrube, ein morscher Baum, der bei Sturm umstürzt und den Nachbarzaun beschädigt – all das kann zu Haftungsfällen führen. Besonders, wenn Kinder auf dem Gelände spielen und sich verletzen, kann es teuer werden. Die Privathaftpflichtversicherung deckt auch diese Risiken, die vom Besitz eines unbebauten Grundstücks ausgehen.

Deine Verantwortung als Vermieter

Bei vermieteten Immobilien hast du als Vermieter ebenfalls Pflichten. Auch wenn du Aufgaben wie die Reinigung des Treppenhauses oder den Winterdienst an Mieter überträgst, bleibt oft eine Kontrollpflicht bestehen. Stell dir vor, du hast die Kontrolle vernachlässigt und ein Mieter stürzt, weil das Treppenhaus seit Wochen nicht gereinigt wurde. Oder eine mangelhafte Wartung der Heizungsanlage verursacht einen Wasserschaden bei einem Nachbarn. Auch hier hilft dir deine Privathaftpflicht bei der Abwicklung der Schadenersatzansprüche.

Grenzen des Schutzes

Es ist wichtig zu wissen: Deine Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die du Dritten zufügst. Eigene Schäden an deiner Immobilie oder deinem Grundstück sind davon nicht erfasst. Auch wenn du ein größeres Bauvorhaben planst, greift die Privathaftpflicht für Schäden auf der Baustelle an Dritten nicht immer – hier ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll.

Deine Pflichten in der Rhein-Neckar-Region

In Mannheim, Heidelberg oder Ludwigshafen kennst du die wechselnden Wetterlagen – von Starkregen bis hin zu plötzlichem Frost. Gerade hier ist deine Verkehrssicherungspflicht als Immobilienbesitzer besonders relevant. Denke an die Räum- und Streupflicht im Winter auf den Gehwegen deiner Immobilie oder die Sicherung deines Grundstücks bei starkem Wind, damit keine Äste auf Passanten oder parkende Autos fallen. Die Stadt Mannheim weist auf ihren Starkregenkarten (Quelle: gis-mannheim.de) auch immer wieder auf die Notwendigkeit hin, Gebäude und Grundstücke gegen solche Ereignisse abzusichern. Sollte hier ein Schaden durch mangelnde Sicherung entstehen und du zur Verantwortung gezogen werden, ist es gut, einen starken Partner an deiner Seite zu haben.

Mein Tipp: Überlege, welche Gefahren von deinem Eigentum ausgehen könnten. Eine simple Hecke, die zu weit auf den Gehweg ragt, ein loser Stein im Gartenweg oder ein Ast, der über den Zaun wächst – all das kann zu einem Schaden führen. Geh mit offenen Augen durch dein Eigentum und überlege, wo du nachbessern kannst. Und sei ehrlich, welche Risiken du abgedeckt haben möchtest. Das hilft uns beiden, den passenden Schutz zu finden.

Du bist unsicher, ob dein aktueller Privathaftpflichtschutz ausreichend ist oder welche Risiken bei deinem Eigentum bestehen? Lass uns gerne darüber sprechen, welche Absicherung für deine Situation optimal ist. Ein kurzes Gespräch bringt oft Klarheit.

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Quellen

  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) – Privathaftpflichtversicherung
  • Stadt Mannheim – Starkregengefahrenkarten

Bitte beachte: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die konkreten Leistungen deiner Privathaftpflichtversicherung hängen von deinem Tarif und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Häufige Fragen

Was genau bedeutet die Verkehrssicherungspflicht für mich als Eigentümer?

Die Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass du dafür sorgen musst, dass von deinem Besitz keine Gefahr für andere ausgeht. Wenn beispielsweise auf dem Gehweg vor deinem Haus jemand auf Eis ausrutscht oder ein morscher Baum auf dem Grundstück umstürzt, kannst du dafür haftbar gemacht werden.

Schützt mich meine Privathaftpflicht auch bei Schäden, die von einer vermieteten Immobilie ausgehen?

Ja, deine Privathaftpflichtversicherung deckt auch Schäden ab, die durch deine vermieteten Immobilien verursacht werden. Das gilt auch, wenn du Pflichten wie den Winterdienst an Mieter übertragen hast, aber eine Kontrollpflicht deinerseits verletzt wurde.

Gilt der Versicherungsschutz auch für ein unbebautes Grundstück, das mir gehört?

Ja, auch ein unbebautes Grundstück kann Risiken bergen, etwa durch eine ungesicherte Baugrube oder einen Baum, der bei Sturm fällt und den Nachbarzaun beschädigt. Deine Privathaftpflichtversicherung schützt dich auch in diesen Fällen vor Haftungsansprüchen Dritter.

Sind Schäden an meiner eigenen Immobilie oder meinem Grundstück durch diese Versicherung abgedeckt?

Nein, deine private Haftpflichtversicherung schützt dich ausschließlich vor Ansprüchen Dritter, die du schädigst. Eigenschäden an deinem Haus oder Grundstück sind davon nicht erfasst und erfordern eine separate Absicherung, wie zum Beispiel eine Wohngebäudeversicherung.

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Privathaftpflichtversicherung Infos

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Zuletzt aktualisiert am 21.08.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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Bilder sind KI-generiert

  • Abhandenkommen bzw. Verlust geliehener oder gemieteter Sachen
  • Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere
  • Auslandsaufenthalte PHV
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
  • Beschädigung/Abhandenkommen/Verlust von gemieteten Fahrrädern und E-Bikes
  • Besserstellungsklausel zur Vorversicherung
  • Best-Leistungs-Garantie PHV
  • Ehrenamt
  • Einschluss Diensthaftpflichtversicherung
  • Einschluss Kfz-Schäden
  • Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung
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  • Erweiterte Forderungsausfalldeckung
  • Falsches Betanken fremder, nicht zum regelmäßigen Gebrauch, überlassener Kfz
  • Ferienhäuser und -wohnungen
  • Folgeschäden Schlüsselverlust
  • Forderungsausfalldeckung
  • Fotovoltaikanlagen inkl. Einspeisung
  • Gebrauch von Kfz, soweit nicht zulassungs- und versicherungspflichtig
  • Gebrauch von versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen
  • Gebrauch von Wasserfahrzeugen
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  • Gefälligkeitsschäden
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