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Startseite » Haftpflicht » Privathaftpflicht » Ehrenamt

Ehrenamt – was die Privathaftpflichtversicherung leisten muss

Ehrenamt

Ehrenamt: Dein Engagement braucht den richtigen Schutz

Dein ehrenamtliches Engagement ist wertvoll und bereichert unsere Gesellschaft enorm. Ob im Sportverein, in der Nachbarschaftshilfe oder bei kulturellen Events in Mannheim – du investierst deine Zeit und dein Herzblut. Doch hast du dich schon mal gefragt, was passiert, wenn bei deinem Einsatz etwas schiefläuft?

Haftung im Ehrenamt: Wer zahlt bei einem Missgeschick?

Stell dir vor, du hilfst als Freiwilliger beim Aufbau eines Sommerfestes deines Mannheimer Sportvereins. Aus Versehen stößt du einen Eimer Farbe um, der auf die teure Kamera eines Besuchers kippt. Wer kommt für diesen Schaden auf?

Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden verursacht, haftet dafür (§ 823 BGB). Das ist auch im Ehrenamt so. Viele Vereine und Organisationen haben zwar eigene Versicherungen, die sogenannte Vereins-Haftpflichtversicherung. Diese schützt aber nicht immer umfassend für alle möglichen Szenarien oder persönliche Fahrlässigkeit. Oftmals hängt es davon ab, ob du im Rahmen deiner „offiziellen“ Aufgabe gehandelt hast oder ob dir grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.

Deine private Haftpflichtversicherung deckt oft Schäden ab, die du im Rahmen deines „gelegentlichen“ Ehrenamts verursachst – solange es sich nicht um eine Tätigkeit handelt, die du sonst beruflich ausführst oder die besondere Risiken birgt. Prüfe hier unbedingt deine Bedingungen, denn es gibt große Unterschiede zwischen den Tarifen (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Themendienst „Ehrenamt und Versicherungsschutz“ 2023).

Unfallschutz für Engagierte: Was, wenn dir etwas zustößt?

Du bist voller Tatendrang und hilfst bei der Renovierung des Gemeindehauses in Heidelberg. Plötzlich rutschst du von einer Leiter und brichst dir den Arm. Wer trägt die Kosten für Behandlung, Verdienstausfall oder im schlimmsten Fall eine dauerhafte Invalidität?

Auch hier gibt es unterschiedliche Schutzschichten:

1. Gesetzliche Unfallversicherung. Bestimmte Ehrenämter, zum Beispiel in Rettungsdiensten oder Feuerwehren, sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auch bei manchen freiwilligen Tätigkeiten für gemeinnützige Einrichtungen kann dies der Fall sein (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) „Ehrenamt versichern“ 2024).

2. Vereins-Unfallversicherung. Viele Vereine schließen für ihre Mitglieder eine Unfallversicherung ab. Diese ist jedoch oft grundlegend und deckt nicht immer alle finanziellen Folgen eines schweren Unfalls ab.

3. Deine private Unfallversicherung. Eine gute private Unfallversicherung leistet unabhängig davon, ob der Unfall im Ehrenamt, Beruf oder in der Freizeit passiert ist. Sie ist ein wichtiger Baustein für deine persönliche Absicherung, da sie Lücken in anderen Systemen schließen kann. Sie zahlt eine einmalige Kapitalleistung bei dauerhafter Invalidität, die dir zum Beispiel bei nötigen Umbauten oder Therapien hilft.

Ehrenamt in Mannheim und der Rhein-Neckar-Region

Unsere Region lebt vom Engagement ihrer Bürger. Ob beim TSG Rhein-Neckar, im Kurpfälzischen Museum Heidelberg oder bei der Tafel Ludwigshafen – überall bist du als Ehrenamtlicher unverzichtbar. Die spezifischen Risiken deines Engagements können stark variieren. Hilfst du bei der Essensausgabe, fährst du Fahrdienste oder organisierst du ein Stadtteilfest? Jede Tätigkeit hat ihre eigenen Herausforderungen und damit verbundene Versicherungsfragen. Es ist wichtig, diese Risiken konkret zu beleuchten, um sicherzustellen, dass dein Einsatz nicht mit unnötigen persönlichen finanziellen Risiken verbunden ist.

Mein Tipp:

Mach dir keine Sorgen ums Helfen, aber sei vorbereitet! Gerade bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, die regelmäßig stattfinden oder ein höheres Risiko bergen, ist es wichtig, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Manchmal sind kleine Anpassungen in deiner bestehenden privaten Haftpflicht- oder Unfallversicherung Gold wert und sichern dich umfassend ab. Denk daran: Dein Engagement ist ein Geschenk, sorge dafür, dass es für dich selbst keine Bürde wird.

Ich helfe dir gerne dabei, Licht ins Dunkel zu bringen und die passenden Lösungen für dein Ehrenamt zu finden. Lass uns gemeinsam schauen, wie du dein wichtiges Engagement optimal absichern kannst, ohne dass du dich dabei finanziell sorgen musst.

Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

Quellen

  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Themendienst „Ehrenamt und Versicherungsschutz“ 2023
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) „Ehrenamt versichern“ 2024
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die genauen Bedingungen deines Versicherungsschutzes sind abhängig vom jeweiligen Vertrag.

Häufige Fragen

Was versteht man unter einem Ehrenamt?

Ein Ehrenamt ist eine freiwillige Tätigkeit, die du unentgeltlich zum Wohl der Gemeinschaft ausübst. Du investierst deine Zeit und dein Engagement, ohne dafür ein Gehalt zu erhalten, auch wenn manchmal eine Aufwandsentschädigung möglich ist.

Muss ich als Ehrenamtlicher mit besonderen Risiken rechnen?

Ja, auch im Ehrenamt können Missgeschicke passieren. Du könntest zum Beispiel unwissentlich einen Schaden verursachen, wie das Umstoßen eines Farbeimers, oder dich selbst bei der Tätigkeit verletzen, zum Beispiel durch einen Sturz. Es ist wichtig, sich dieser potenziellen Risiken bewusst zu sein.

Bin ich im Ehrenamt automatisch versichert?

Nicht immer umfassend. Viele Vereine haben zwar eine Basisabsicherung, wie eine Vereins-Haftpflicht, aber diese greift nicht für alle Situationen oder bei grober Fahrlässigkeit. Deine private Haftpflichtversicherung deckt unter Umständen gelegentliche Ehrenämter ab, aber hier gibt es große Unterschiede.

Reicht meine private Haftpflichtversicherung für das Ehrenamt aus?

Das hängt stark von deinem Vertrag ab. Oftmals sind gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten abgedeckt, solange sie nicht beruflicher Natur sind und keine besonderen Risiken bergen. Prüfe unbedingt deine Versicherungsbedingungen, um Gewissheit zu haben, denn es gibt keine einheitliche Regelung (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Themendienst ‚Ehrenamt und Versicherungsschutz‘ 2023).

Was passiert, wenn ich mich im Ehrenamt verletze?

Je nach Art des Ehrenamts bist du möglicherweise über die gesetzliche Unfallversicherung oder eine Vereins-Unfallversicherung abgesichert. Es kann aber Lücken geben, besonders bei freiwilligen Tätigkeiten, die nicht explizit versichert sind oder bei denen du dich außerhalb des definierten Rahmens verletzt (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ‚Ehrenamt versichern‘ 2024).

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Privathaftpflichtversicherung Infos

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Zuletzt aktualisiert am 21.08.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

Privathaftpflichtversicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis

Bilder sind KI-generiert

  • Abhandenkommen bzw. Verlust geliehener oder gemieteter Sachen
  • Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere
  • Auslandsaufenthalte PHV
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
  • Beschädigung/Abhandenkommen/Verlust von gemieteten Fahrrädern und E-Bikes
  • Besserstellungsklausel zur Vorversicherung
  • Best-Leistungs-Garantie PHV
  • Ehrenamt
  • Einschluss Diensthaftpflichtversicherung
  • Einschluss Kfz-Schäden
  • Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung
  • Entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter/-vater
  • Erweiterte Forderungsausfalldeckung
  • Falsches Betanken fremder, nicht zum regelmäßigen Gebrauch, überlassener Kfz
  • Ferienhäuser und -wohnungen
  • Folgeschäden Schlüsselverlust
  • Forderungsausfalldeckung
  • Fotovoltaikanlagen inkl. Einspeisung
  • Gebrauch von Kfz, soweit nicht zulassungs- und versicherungspflichtig
  • Gebrauch von versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen
  • Gebrauch von Wasserfahrzeugen
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  • Gefälligkeitsschäden
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  • Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers/Dienstherren
  • Haltung von Blinden-, Signal- oder Begleithunden
  • Haltung von zahmen/gezähmten Haustieren und Bienen
  • Heizöl-/Gastanks
  • Kaution (weltweit)
  • Konditionsdifferenzdeckung
  • Künftige Leistungsverbesserungen
  • Leistungsgarantie gegenüber Mitbewerbern
  • „Mallorca-Deckung“ für im europäischen Ausland gemietete Kfz
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  • Personenschäden mitversicherter Personen untereinander (Schmerzensgeld)
  • Privat genutzte Kleinkläranlagen
  • Private Haltung von wilden Tieren
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  • Sachschaden an gemieteter Immobilie
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  • Selbstgenutzte oder vermietete Immobilien/unbebaute Grundstücke
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  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
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