Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung
Die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung war vor einigen Jahren noch „der große Wurf“, heutzutage ist sie in den guten Bedingungswerken jedoch Standard und längst kein Alleinstellungsmerkmal mehr.
Die Forderungsausfalldeckung ist im Prinzip eine subsidiäre Eigenschadendeckung (Oh Gott, einen Fachbegriff mit 2 weiteren erklärt…), die wie folgt funktioniert:
Wenn DU selbst Geschädigter bist, d.h. ein anderer hat Dir einen Schaden zugefügt und er Dir Deinen Schaden nicht ersetzen kann (Deine Forderung gegen diesen anderen fällt aus = Forderungsausfall), dann kannst Du Deinen Schaden bei Deiner eigenen Privathaftpflichtversicherung geltend machen.
Voraussetzung für eine Leistung ist oftmals, daß der Rechtsweg gegen den Verursacher erfolglos bestritten wurde; d.h. daß durch ein Gericht festgestellt wurde, daß bei dem Verursacher „nix zu holen ist“.
In der Praxis kann das beispielsweise so aussehen, daß ein mittelloser Mensch (der meistens auch keine Mittel für eine Privathaftpflichtversicherung übrig hat) einen Schaden verursacht, aber eben nicht dafür aufkommen kann, weil ja mittellos. Was bei kleineren Sachschäden oft verschmerzbar ist, kann bei größeren Sach- oder gar Personenschäden den Geschädigten durchaus in finanzielle Bedrängnis bringen.
Stell Dir vor, Du fährst mit dem Fahrrad, ein Obdachloser kreuzt Deinen Weg. Es kommt zum Zusammenstoß, Du stürzt und brichst Dir ein paar Knochen. Es kommt zu Komplikationen bei der Heilung, Dir verbleibt eine Behinderung und Du kannst Deinen Beruf nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang ausüben. Der Obdachlose ist nun zwar Schuld an der Misere, aber er hat weder eine Privathaftpflichtversicherung noch kann er den Schaden aus der eigenen Tasche begleichen. Das wäre so ein Fall für die Forderungsausfalldeckung.
Diese Fälle sind gottseidank sehr selten aber denkbar. Und da die Forderungsausfalldeckung mittlerweile in allen guten Tarifen Einzug gehalten hat, kann man (wenn man so einen Tarif hat) einen Haken dran machen. Hat man das nicht oder weiss es nicht, hilft eine Überprüfung und ggf. Neuordnung der eigenen Privathaftpflichtversicherung. Übrigens: ALLE von mir empfohlenen PHV-Tarife beinhalten dieses Leistungsmerkmal. :)