Schlüsselverlust in der Privathaftpflichtversicherung
Der Schlüsselverlust fremder Schlüssel in der Privathaftpflichtversicherung ist im Grunde genommen eine Besonderheit, denn der Verlust fremder Sachen ist grundsätzlich nicht versichert – es sei denn es handelt sich um Schlüssel. Und Du kannst Dir bestimmt denken, warum dieser Einschluß irgendwann einmal Einzug in die Privathaftpflichtversicherung gehalten hat, oder? (Wenn Du es nicht weisst, geh mal aufs Fundbüro und lass Dir die Kiste mit den gefundenen Schlüsseln zeigen.)
Versichert sind fremde, private (z.B. für Deine Mietwohnung oder das Vereinsheim),oder berufliche (z.B. der Büroschlüssel). Dienstliche Schlüssel (Dienstschlüssel Deiner Dienststelle – wenn Du z.B: Beamter bist) sind in der Privathaftpflichtversicherung ebenfalls enthalten, wenn die Diensthaftpflicht als Erweiterung zur PHV „hinzugebucht“ wurde.
Wichtig ist in jedem Fall, daß es ein fremder, also nicht Dein eigener Schlüssel ist, der verloren ging. Der Schlüssel Deines Eigenheimes wäre somit nicht gegen Verlust in der Privathaftpflichtversicherung versichert.