Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflichtversicherung
Wenn Du jemandem einen Gefallen tust, dann machst Du das aus gutem Willen und nicht bei jedem X-Beliebigem, sondern in der Regel bei Menschen, die Dir nahe stehen. Wenn bei so einem Gefallen dann etwas passiert, ist es für Eure persönliche Beziehung natürlich wichtig, daß der Schaden reguliert wird und das erste was Du sagst ist:“Ich melde das meiner Privathaftpflichtversicherung“.
Gut, wenn Deine Privathaftpflichtversicherung die sog. Gefälligkeitsschäden mit drin hat. Das ist nämlich nicht selbstverständlich (Bevor Du als mein Kunde nun nervös wirst, keine Angst: ALLE von mir empfohlenen Tarife beinhalten diese Leistungserweiterung). Eine Gefälligkeit wird im Grunde genommen nämlich so bewertet, als hätte der Geschädigte diese Handlung selbst vorgenommen und somit wäre das ein nicht versicherter Eigenschaden.
Ich halte den Einschluß der Gefälligkeitsschäden für sehr wichtig, denn wie oben beschrieben, ist es Dein oberstes Interesse, daß ein Schaden, den Du bei eine Freund o.Ä. verursacht hast, auch reguliert wird. Und für Dich wäre es ärgerlich, wenn Du das aus der eigenen Tasche zahlen müsstetst.
Dazu zwei Beispiele. Der Klassiker, ein Kumpel zieht um und braucht Deine Hilfe. Natürlich hilfst Du ihm, und beim Runtertragen des Fernsehers gleitet Dir dieser aus der Hand und geht zu Bruch. Dabei beschädigt der Fernseher auch noch eine Holztreppe.
Oder Deine Freundin fährt zwei Wochen in Urlaub und bittet Dich, die Blumen zu gießen. Nach einer Woche erinnerst Du Dich an den Freundschaftsdienst und gießt die mittlerweile recht trockenen Blumen mit ordentlich viel Wasser. Du verlässt ihre Wohnung und das Wasser läuft durch die Töpfe durch, in die Auffangschale. Diese ist jedoch zu klein weil Du es so gut gemeint hast mit dem Wasser und läuft über und auf den Parkettboden. Als Deine Freundin nach Hause kommt hat das Wasser sein zerstörerisches Werk entfaltet und den Parkettboden zerstört.
Beide Schäden sind ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung, wenn die Gefälligkleitsschäden mitversichert sind.