Verzicht auf Beitragsanpassung nach § 163 VVG in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Verzicht auf Beitragsanpassung nach § 163 VVG: Verstehe deine Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließt, denkst du an langfristige Sicherheit. Dabei stößt du oft auf den Begriff „Verzicht auf Beitragsanpassung nach § 163 VVG“. Doch was bedeutet dieser Passus im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wirklich für dich und deine Beiträge?
Was § 163 VVG regelt
§ 163 VVG erlaubt Versicherern unter strengen Bedingungen, den Bruttobeitrag deiner Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung anzupassen. Das passiert nur, wenn die ursprüngliche Kalkulation dauerhaft und unvorhersehbar nicht mehr aufgeht – beispielsweise, wenn über Jahre hinweg viel mehr Leistungsfälle auftreten als kalkuliert (Quelle: § 163 VVG, gesetze-im-internet.de). Solche Anpassungen sind an hohe Hürden gebunden: Sie müssen notwendig und angemessen sein, dürfen keine eigenen Kalkulationsfehler des Versicherers betreffen und bedürfen der Prüfung durch einen unabhängigen Treuhänder.
Brutto- vs. Zahlbeitrag: Der Schlüssel zum Verständnis
Hier liegt der entscheidende Punkt: Dein Versicherungsvertrag kennt zwei Beiträge:
1. Bruttobeitrag (Tarifbeitrag). Dies ist der vertraglich vereinbarte Höchstbeitrag, die Obergrenze, die dein Versicherer niemals überschreiten darf.
2. Zahlbeitrag (Nettobeitrag). Das ist der Betrag, den du tatsächlich monatlich zahlst. Er liegt meist unter dem Bruttobeitrag, weil dein Versicherer dir Überschüsse gutschreibt, z.B. wenn weniger Menschen berufsunfähig werden als erwartet.
Der Verzicht auf § 163 VVG bezieht sich ausschließlich auf den Bruttobeitrag. Er garantiert dir also, dass die *Obergrenze* deines Beitrags festgeschrieben ist und nicht angehoben werden kann.
Wichtig ist aber: Der Verzicht schützt dich nicht davor, dass dein *Zahlbeitrag* steigt. Wenn dein Versicherer weniger Überschüsse erzielt oder ausschüttet, kann dein Zahlbeitrag bis zur Höhe des Bruttobeitrags ansteigen. Das hat nichts mit § 163 VVG zu tun, sondern liegt an der Überschussbeteiligung.
Ein Qualitätssignal für die Region Rhein-Neckar
Ob in Mannheim, Heidelberg oder Ludwigshafen – eine stabile Berufsunfähigkeitsversicherung sichert deine finanzielle Zukunft. Der Verzicht auf § 163 VVG ist ein Qualitätsmerkmal, das signalisiert, dass der Versicherer Vertrauen in seine langfristige Kalkulation hat. Unabhängige Ratingagenturen wie Franke und Bornberg bewerten solche Merkmale in ihren BU-Stabilitätsratings (Quelle: Franke und Bornberg, BU-Rating).
In der Praxis sind Bruttobeitragsanpassungen nach § 163 VVG bisher kaum vorgekommen. Die Kriterien sind so streng, dass dies eher eine Notfallklausel darstellt. Deshalb gilt:
1. Nicht das einzige Kriterium. Auch Tarife ohne ausdrücklichen Verzicht können sehr gut sein.
2. Stabilität zählt. Achte mehr auf die langfristige Beitragsstabilität des Anbieters und einen geringen Abstand zwischen Brutto- und Zahlbeitrag.
3. Das Gesamtpaket. Die Qualität der Versicherungsbedingungen (z.B. Verzicht auf abstrakte Verweisung) und eine zuverlässige Leistungsregulierung sind oft entscheidender.
Mein Tipp:
Der Verzicht auf § 163 VVG ist ein Indiz für die Solidität eines Anbieters und gibt zusätzliche Sicherheit bezüglich der Beitrags-Obergrenze. Er ist ein Pluspunkt. Doch noch wichtiger ist es, einen Versicherer zu wählen, der über Jahre hinweg eine stabile Überschusspolitik verfolgt und dessen Bedingungen wirklich zu deinem Leben passen. Das schaue ich mir bei meiner Empfehlung immer genau an.
Gerne besprechen wir in einem persönlichen Gespräch, welche Berufsunfähigkeitsversicherung optimal für dich ist und worauf es bei deiner individuellen Situation ankommt.
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Quellen
- § 163 VVG – Prämien- und Leistungsänderung (gesetze-im-internet.de)
- Franke und Bornberg – BU-Rating und BU-Stabilitätsrating
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Inhalte sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, können jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung darstellen.
Häufige Fragen
Was bedeutet der Verzicht auf Beitragsanpassung nach § 163 VVG für meine BU?
Es bedeutet, dass dein Versicherer den vertraglich vereinbarten Höchstbeitrag, den sogenannten Bruttobeitrag, deiner Berufsunfähigkeitsversicherung niemals erhöhen darf. Das gibt dir eine hohe Sicherheit, da die Obergrenze deines Beitrags festgeschrieben ist.
Heißt das, mein monatlich gezahlter Beitrag kann überhaupt nicht mehr steigen?
Nein, das ist ein wichtiges Detail. Der Verzicht nach § 163 VVG betrifft den Höchstbeitrag, nicht den tatsächlich gezahlten Beitrag (Zahlbeitrag). Wenn dein Versicherer zum Beispiel weniger Überschüsse erzielt, kann der Zahlbeitrag bis zur Höhe des Bruttobeitrags ansteigen.
Warum ist es sinnvoll, wenn meine BU-Versicherung auf § 163 VVG verzichtet?
Dieser Verzicht ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal und gibt dir langfristige Planungssicherheit. Er zeigt, dass dein Versicherer seinen eigenen Kalkulationen vertraut und du nicht mit unvorhergesehenen Erhöhungen des maximalen Tarifbeitrags rechnen musst.
Bieten alle Versicherer diesen Verzicht auf § 163 VVG in der Berufsunfähigkeitsversicherung an?
Nein, nicht alle Versicherer bieten diesen Verzicht an. Viele namhafte und finanzstarke Anbieter tun dies jedoch, da es als Zeichen für eine besonders solide Kalkulation des Tarifs gilt. Es lohnt sich, beim Vergleich darauf zu achten.
Berufsunfähigkeit von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert



