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Startseite » Haftpflicht » Privathaftpflicht » Schäden durch deliktunfähige (erwachsene) Personen

Schäden durch deliktunfähige (erwachsene) Personen – was die Privathaftpflichtversicherung leisten muss

Schäden durch deliktunfähige (erwachsene) Personen

Schäden durch deliktunfähige Erwachsene: Wenn die Haftung unklar wird

Stell dir vor, ein geliebter Mensch in deinem Umfeld, vielleicht durch fortgeschrittenes Alter oder eine schwere Krankheit eingeschränkt, verursacht versehentlich einen Schaden. Wer haftet in so einem Fall? Diese Situation kann schnell zu Unsicherheiten und unangenehmen Gesprächen führen, besonders wenn es um nahestehende Personen geht.

Was bedeutet „deliktunfähig“ bei Erwachsenen?

Im deutschen Recht ist klar geregelt: Wer aufgrund einer geistigen oder seelischen Beeinträchtigung nicht die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt, sein Handeln zu erkennen und zu steuern, gilt als deliktunfähig. Das bedeutet, diese Person kann für einen von ihr verursachten Schaden rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden (§ 827 BGB). Ein typisches Beispiel ist jemand mit fortgeschrittener Demenz oder einer schweren psychischen Erkrankung. In solchen Fällen gibt es per Gesetz keinen direkten Anspruch auf Schadenersatz gegen die Person selbst.

Die „moralische Verpflichtung“ und deine Privathaftpflicht

Ohne gesetzlichen Haftungsanspruch bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Das kann besonders problematisch sein, wenn es sich um Freunde, Nachbarn oder enge Verwandte handelt. Hier kommt oft eine „moralische Verpflichtung“ ins Spiel: Man möchte den entstandenen Schaden aus Anstand und guter Nachbarschaft trotzdem wiedergutmachen.

Genau für solche Fälle gibt es in modernen Privathaftpflichtversicherungen eine besondere Klausel. Mit dieser Klausel springt deine Versicherung ein und bezahlt den Schaden, auch wenn die deliktunfähige Person rechtlich nicht haftbar ist. So muss der Geschädigte nicht leer ausgehen, und du stehst nicht in einem Dilemma zwischen Anstand und rechtlicher Lage.

Ein konkretes Beispiel

Dein Vater, der an Demenz erkrankt ist und bei dir wohnt, besucht die Nachbarn. Dort wirft er versehentlich eine sehr alte und teure Porzellanfigur um, die zu Bruch geht. Da dein Vater deliktunfähig ist und dir keine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann (du konntest den Schaden trotz größter Aufmerksamkeit nicht verhindern), hätte der Nachbar ohne die spezielle Klausel keinen Anspruch auf Schadenersatz. Mit der richtigen Klausel in deiner Privathaftpflichtversicherung würde der Schaden an der Porzellanfigur von deiner Versicherung übernommen.

Dein Bezug zur Rhein-Neckar-Region

In Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen leben viele Familien eng zusammen, oft auch über Generationen hinweg. Die Unterstützung und Pflege älterer oder kranker Angehöriger ist ein wichtiger Teil unserer Gemeinschaft. Wenn du selbst pflegende*r Angehörige*r bist oder jemanden mit einer Beeinträchtigung in deinem Haushalt hast, ist dieser Schutz besonders relevant. Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit kann genügen, und schon steht man vor der Frage der Wiedergutmachung. Dieser Aspekt der Privathaftpflichtversicherung sorgt für Sicherheit und ein gutes Miteinander in unserer Region.

Mein Tipp:

Sprich offen mit mir über deine persönliche Familiensituation. Wenn du pflegebedürftige Angehörige hast, die bei dir leben oder regelmäßig zu Besuch sind, prüfe ich gerne, ob deine Privathaftpflichtversicherung die Klausel für Schäden durch deliktunfähige erwachsene Personen beinhaltet. Es macht einen großen Unterschied, wenn ein solcher Fall eintritt, und sorgt für ein ruhiges Gewissen.

Die Wahl der passenden Privathaftpflichtversicherung ist Vertrauenssache. Lass uns in Ruhe besprechen, welche Lösung wirklich zu deiner Lebenssituation passt und dich optimal absichert. Ich stehe dir als dein freier Versicherungsmakler in Mannheim für alle Fragen zur Seite.

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Quellen

  • § 827 BGB Einzelnorm – Gesetze im Internet (BMJ)

Bitte beachte: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die konkreten Leistungen einer Privathaftpflichtversicherung richten sich immer nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Häufige Fragen

Wer bezahlt, wenn mein demenzkranker Vater den Fernseher des Nachbarn beschädigt?

Da dein Vater wegen seiner Demenz als deliktunfähig gilt, haftet er rechtlich nicht und der Nachbar würde eigentlich leer ausgehen. Wenn in deiner Privathaftpflichtversicherung jedoch die Klausel für deliktunfähige Erwachsene mitversichert ist, übernimmt die Versicherung den Schaden trotzdem.

Was passiert, wenn ich meine Aufsichtspflicht als Angehöriger nicht verletzt habe?

Hast du gut aufgepasst und konntest den Unfall trotzdem nicht verhindern, triffst dich rechtlich keine Schuld. Ohne die passende Klausel für deliktunfähige Personen in der Haftpflichtversicherung bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen, was oft zu Streit im Umfeld führt.

Ist der Schutz für deliktunfähige Erwachsene automatisch in jeder Haftpflichtversicherung enthalten?

Nein, das ist leider kein Standard. Viele ältere oder besonders günstige Tarife schließen solche Schäden komplett aus oder begrenzen die Erstattung auf sehr geringe Summen.

Wann genau gilt ein erwachsener Mensch als deliktunfähig?

Das ist der Fall, wenn jemand den Schaden im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit verursacht. Typische Beispiele im Alltag sind eine fortgeschrittene Demenz oder schwere geistige Behinderungen.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 18.09.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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