Heute morgen hab ich im Radio gehört, daß lt. einer Mitteilung des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) die Versicherungsnehmer die geplante Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in der aktuell geplanten Fassung zum Teil ablehnen.
Es geht dabei darum, daß lt. dem Aktuellen Entwurf zur eKFV Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 12 km/h auf Gehwegen fahren dürfen, siehe meinen Beitrag vom 01.03.2019.
Der GDV ist der Ansicht, daß diese Höchstgeschwindigkeit für den Gehweg zu schnell ist und zu einem erhöhten Unfallrisiko und schwereren Verletzungen insbesondere bei Fußgängern führen kann. In einem Interview mit Unfallforscher Siegried Brockmann ist das detailliert erläutert.
Es ist also noch nicht alles gesprochen und wir sind gespannt, wie die Verordnung schlußendlich aussehen wird.