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Archiv für die Kategorie: Sach

Startseite » Sach
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Keine Angst vor der Corona Schutzimpfung!

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Warum Du keine Angst vor der Corona Schutzimpfung haben musst und wie Du Dich trotzdem gegen mögliche Impfschäden versichern kannst

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18. Dezember 2020/0 Kommentare/von Christian Willmann
Mofaschild schwarz 2020 Mopedkennzeichen Versicherungskennzeichen Versicherungsmakler Christian Willmann Mannheim Rhein-Neckar Heidelberg Ludwigshafen

Mofaschild 2020

Mofa, Sach

Die Versicherungskennzeichen – oder wie man in Mannem sagt: Mofaschilder – sind 2020 schwarz. Und Du bekommst Deines natürlich bei mir!
Die Schilder haben abwechselnd jede Saison eine der Farben blau, grün oder schwarz. So kann die Obrigkeit sofort sehen, ob Du mit einem gültigen Kennzeichen rumfährst oder ob sie Dich außer wegen Deinem illegalen Auspuff noch wegen dem alten Schild und Fahrens ohne Versicherungsschutz rausziehen müssen. ;)

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30. Januar 2020/von Christian Willmann
Kinder Schule Schülerversicherung Schülerzusatzversicherung Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Die runderneuerte 1€-Schülerversicherung

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Die 1-Euro-Schülerzusatzversicherung in Baden-Württemberg wurde zu diesem Schuljahr eingestampft und sogleich mit neuen Bedingungen und mit geänderten Voraussetzungen neu aufgelegt. Wie es dazu kam, wie die neue Lösung sich von der alten unterscheidet und was es in der Praxis bedeutet.

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10. September 2019/0 Kommentare/von Christian Willmann
eKFV Abstimmung im Bundesrat

eKFV – Abstimmung im Bundesrat

Allgemein, e-Scooter, Haftpflicht, Sach, Unfall

Die Ergebnisse der Abstimmung vom 17.05.2019 über die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Bundesrat für Dich zusammengefasst.

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17. Mai 2019/1 Kommentar/von Christian Willmann
Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 kmh frei

Elektrokleinstfahrzeuge: Elektro-Scooter & Co

Allgemein, e-Scooter, Mofa, Sach

Nachdem die Elektrokleinstfahrzeuge-Sau diese Woche durch das Mediendorf getrieben wurde hab ich mir den aktualisierten Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26.02.2019 auch mal zu Gemüte geführt. Dort steht auf 50 Seiten geschrieben, wie das demnächst mit den E-Scootern & Co werden soll, ich habs mal etwas zusammengefasst:

Maße und Zahlen der Elektrokleinstfahrzeuge

  • Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 km/h und 20 km/h
  • Maße max. BxHxL 70x140x200 cm
  • Höchstgewicht ohne Fahrer 55 kg
  • max. 500 Watt Leistung

Sicherheitssachen

  • Lenkstange
  • Beleuchtung mit Front- und Rücklicht, kann auch abnehmbar sein
  • 2 unabhängige Bremsen
  • eine Klingel oder Hupe
  • Gasgriff oder -knopf muss beim Loslassen auf Nullstellung zurückfallen

sonstiges

  • Betriebserlaubins
  • Versicherungsplakette

Wenn Du Dir einen Scooter zulegen möchtest, würde ich in erster Linie darauf achten, ob er eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) hat, denn die wird vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) erteilt und ich gehe mal davon aus, daß ein Scooter die ABE nur bekommt, wenn er den Anforderungen entspricht. Es gibt übrigens auch schon einen Bußgeldkatalog: Fahren eines Schotters ohne ABE im öffentlichen Verkehrsraum kostet 70 Euro.
Die Versicherungsplakette bekommst Du natürlich bei mir (sobald sie erhältlich ist). Sie wird aussehen wie ein Mofaschild, nur kleiner (65 x 53 mm) und als Aufkleber.

Führerscheinpflicht gibts keine, Helmpflicht auch nicht. Aber Alterseinschränkungen: Scooter bis 12 km/h darfst Du ab 12 fahren, Scooter bis 20 km/h ab 14.

Anhänger darfst Du keinen dranhängen und auch keine Personen (außer Dir selbst) befördern.

Wo darfst Du welchen Scooter fahren?

Unterteilt wird in die Scooter bis 12 km/h und die bis 20 km/h. Die Langsamen dürfen grundsätzlich nur auf dem Gehweg fahren, wenn keiner vorhanden ist auf dem Radweg oder sogar auf der Straße (aber nur innerorts). Die Schnellen müssen auf den Radweg, wenn keiner vorhanden auf die Straße. Wenn durch das Zusatzverkehrsschild (siehe Beitragsbild) freigegeben, dürfen die Schnellen auch auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren. Man könnte sagen, die langsamen Scooter sind mit einem Fußgänger zu vergleichen, die Schnellen eher mit einem Radfahrer.

Als Scooterfahrer musst Du Rücksicht auf die schnelleren Radfahrer und die langsameren Fußgänger nehmen und insbesondere in Fußgängerzonen die Geschwindigkeit auf die Fußgänger anpassen.

Wann geht’s los?

„Ein zeitnahes Inkrafttreten wird angestrebt“. So steht es in der Verordnung. Mal sehen. Ich halte Dich auf dem Laufenden. UPDATE 03.04.2019

& Co

Wie Dir bestimmt aufgefallen ist: Keine Rede von Hoverboards oder e-Skateboards. Diese sind alleine aufgrund der Formulierung der Verordnung ausgeschlossen, sie haben nämlich keine Lenkstange. Man munkelt es werde eine Ausnahmeregelung geprüft. In der Verordnung steht aber nichts darüber. Also mal abwarten.

1. März 2019/4 Kommentare/von Christian Willmann
Christian Willmann Garten Versicherungsmakler Mannheim Versicherungsmakler Heidelberg Versicherungsmakler Rhein-Neckar persönliche Ansprache Sie Du

Die persönliche Anrede oder warum ich „Du“ zu Dir sage

Info, News, Sach

Du hast es bestimmt schon gemerkt, ich bin gerade dabei bei der Überarbeitung meiner Homepage alle Seiten und Beiträge mit persönlicher Anrede auf „Du“ umzustellen, z.B hier auf meiner Startseite. Dies hat mehrere Gründe:

Die allermeisten meiner Kunden und ich, wir duzen uns. Das liegt einerseits daran, daß viele meiner Freunde meine Kunden sind und einige Kunden mittlerweile auch zu Freunden wurden. Andererseits sind viele meiner Kunden jung, jünger als ich und ich selbst schätze diese ungezwungene Kommunikationsform in der persönlichen Anrede. Deshalb ist die Anrede immer ein Thema in der Erstberatung.

Also liegt es nahe, daß ich meine Seiten sprachlich entsprechend anpasse, so wie ich überwiegend mit meinen Kunden spreche.

Aber das soll nun nicht heissen, daß ich mit allen meinen Kunden auf Du und Du bin. Ganz im Gegenteil. Ich halte einen respektvollen Umgang miteinander für essentiell. Und deshalb wird von mir nicht einfach jeder mit Du angesprochen, sondern ich folge hier ganz klar den etablierten Regeln, daß der ältere dem Jüngeren das Du anbietet. Ich selbst habe jedoch absolut kein Problem damit wenn Du mich duzt, auch wenn Du jünger bist. Im persönliche Gespräch sprechen wir uns immer so an wie es Dir / Ihnen gefällt! Manch einer schätzt ja auch die professionelle Distanz eines „Sie“.

Wenn Sie sich nun durch die Anrede auf meiner Homepage nicht genügend wertgeschätzt fühlen, bitte ich Sie darüber hinwegzusehen in der Art wie es bei einer singulären Geschlechtsbezeichnung in Texten zugunsten der besseren Lesbarkeit gehandhabt wird. Diese Anredeform hat rein gar nichts mit mangelndem Respekt und Wertschätzung Ihnen gegenüber zu tun. Ich habe sogar versucht diese Website „zweisprachig“ zu gestalten mit einer Du-Variante und einer Sie-Variante, um jedem gerecht zu werden. Dies hätte aber einen enormen Aufwand nach sich gezogen auf Kosten der Aktualität und der Fehlerquote, da es kein Sprachmodul gibt, das eine zweisprachlichkeit mit der gleichen Sprache unterstützt. Scheinbar hatte bislang nur ich dieses Problem und so habe ich mich entschieden, die Anrede mit diesem Artikel klarzustellen.

Eine kleine Anekdote am Schluss: Ein ehemaliger Vorgesetzter hat seine Angestellten grundsätzlich gesiezt. Ich habe ihn mal darauf angesprochen, da das Verhältnis zu den Angestellten doch sehr eng war und es mich gewundert hat. Er sagte zu mir: “ Du Arschloch sagt sich leichter als Sie Arschloch“. Das hat er durchaus recht, gerade als Chef. Wobei ich das auf mich nicht so übertragen möchte. Vielmehr bin ich ein Freund davon sich ehrlich ins Gesicht zu sagen, was Sache ist. Daher mein Appell:

Liebe Kunden! Sprecht mich an, wenn es ein Problem gibt! Wir finden eine Lösung ohne uns Schimpfwörter um die Ohren hauen zu müssen. Ich bin genauso ehrlich und sage es, wenn etwas nicht stimmt oder ich z.B. den gewünschten Versicherungsschutz nicht realisieren kann.

1. Februar 2019/von Christian Willmann
Versicherungskennzeichen 2019 Antrag Mofaschild grün

Mofaschild 2019

Mofa, Sach

Aus blau mach grün!

Die Versicherungskennzeichen – oder wie man in Mannem sagt: Mofaschilder – sind 2019 grün. Und Du bekommst Deines natürlich bei mir!

Hier beantragen!

Die Schilder haben abwechselnd jede Saison eine der Farben blau, grün oder schwarz. So kann die Obrigkeit sofort sehen, ob Du mit einem gültigen Kennzeichen rumfährst oder ob sie Dich außer wegen Deinem illegalen Auspuff noch wegen dem alten Schild und Fahrens ohne Versicherungsschutz rausziehen müssen. ;)

Das ist nämlich eine weitere Besonderheit bei den Versicherungskennzeichen: Sie sind maximal ein Jahr gültig, frühestens ab 01.03. bis zum letzten Tag im Februar im Folgejahr und verlängert sich NICHT automatisch, wie das sonst bei fast allen anderen Versicherungen üblich ist.

Und ja: Auch mit einem falschen Auspuff am Moped kann es sein, daß Du ohne Versicherungsschutz unterwegs bist, nämlich wenn wegen Umbauten außerhalb des legalen Rahmens die Betriebserlaubnis erlischt. Nur mal so am Rande, aber das weisst Du bestimmt.

Wer zu spät kommt…

…den bestraft das Leben. Hat Michail Gorbatschow so übrigens nie gesagt, es wurde ihm in den Mund gelegt. Außerdem war es auf russisch und das mit dem Übersetzen ist ja manchmal so eine Sache. Hat mit dem Mofa nichts zu tun, im Gegenteil: Wer später losfährt, der zahlt weniger. Schau doch mal in die Beitragstabelle.

Die Gnade der späten Geburt…

…ist beim Mofaschild eher kontraproduktiv hinsichtlich der Beitragshöhe. Es gibt nämlich die magische Altersgrenze von 23 Jahren mit nicht zu verachtenden Beitragsunterschieden. Oder anders gesagt: ab 23 wird’s günstiger.

Elektrisch abflitzen

Dieses Jahr sollen laut BMVI (Bundesverkehrsministerium) auch sog. Elektrokleinstfahrzeuge zugelassen werden können. Sobald klar ist, wann das wie genau funktionieren wird, erfährst Du es von mir.

23. Januar 2019/1 Kommentar/von Christian Willmann

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