Fahraddiebstahl in der Hausratversicherung
Du kannst in der Hausratversicherung Dein Fahrrad gegen Diebstahl versichern. Entweder versicherst Du es mit einem Prozentsatz der Versicherungssumme, z.B. 1% oder 2% oder Du wählst einen Tarif mit einer pauschalen Versicherungssumme. Gute Tarife haben diese Pauschale mit 10.000 Euro mitversichert. Das reicht für 2 sehr gute Pedelecs. Pedelecs (das sind die die kein Mofaschild brauchen) zählen übrigens zu den Fahrrädern in Sinne dieser Klausel.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist immer, daß das Fahrrad „gegen Wegnahme gesichert“ ist, also abgeschlossen. Besser aber und um unnötige Diskussionen zu vermeiden: ANgeschlossen an einen festen Gegenstand. Das Schloss sollte hochwertig sein. Manche Versicherer verlangen für das Schloss bestimmte Qualitätsstandards oder verbieten Zahlenschlösser.
Manchmal begegnet Dir beim Thema Fahraddiebstahl die sog. Nachtzeitklausel. Sie ist nicht mehr zeitgemäß, die leistungsstarken Tarife kennen sie nicht mehr. Sie besagt nämlich, daß das Fahrrad zwischen 22 und 6 Uhr NICHT gegen Diebstahl versichert ist.
Die Fahrraddiebstahlklausel ist klar abgegrenzt zum Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung. Beim Einbruchdiebstahl muss kurz gesagt ersteinmal eingebrochen und dann gestohlen werden. Der Einbruch ist bei der Fahraddiebstahlklausel keine Voraussetzung. Ist klar, oder? Wenn Du Dein Rad irgendwo an einer Laterne anschliesst muss man nicht einbrechen um dranzukommen. Im Umkehrschluss heist das aber auch, daß die Fahraddiebstahlklausel nicht greifen muss, wenn z.B. Deine Garage aufgebrochen wird und Dein dort nicht abgesperrtes Fahrrad geklaut wird. Das ist ein ganz normaler Einbruchdiebstahl und in der Hausrat immer versichert. Nicht jedoch, wenn Du Dein Fahrrad z.B. in einem Gemeinschaftsraum abstellst. Dort bist Du nicht alleiniger Herr über den Zugang zu diesem Raum und musst Dein Fahhrad ab- oder besser noch anschliessen.