Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung
Der Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung (UVZ) ist eine Klausel die bei Abschluß der Hausratversicherung vereinbart werden kann. Voraussetzung ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme, meist 650 € – 700 € pro Quadratmeter. Ist die Klausel vereinbart, verzichtet der Versicherer darauf im Schadenfall zu prüfen, ob eine Unterversicherung vorliegt.
Was bedeutet dies nun in der Praxis? Die Versicherungssumme in der Police sollte dem Versicherungswert entsprechen. Ist die Summe niedriger als der Wert, so ist man unterversichert. Ohne die o.g. Klausel bedeutet das nun, daß der Versicherer im Schadenfall die Unterversicherung prüfen kann. Stellt er fest, daß eine Unterversicherung vorliegt, wird er die Leistung kürzen. Und zwar in dem gleichen Verhältnis wie der Versicherungswert zur Versicherungssumme steht.
Beispiel: Du hast 50.000 € Versicherungssumme in der Police stehen, ohne UVZ. Es entsteht ein Schaden i.H.v. 10.000 €. Der Versicherer prüft und stellt einen Versicherungswert von 100.000 € fest. Die Entschädigung beträgt:
10.000 €
Leider Falsch. Das ist zwar die tatsächliche Höhe des Schadens, aber aufgrund der Unterversicherung wird der Versicherer die Leistung kürzen.
5.000 €
Richtig! Der Versicherer kürzt aufgrund der Unterversicherung die Leistung im Verhältnis Summe zur Wert. Nach dem Motto: Du hast nur für die Hälfte des tatsächlichen Wertes Prämie gezahlt, dann leisten wir auch nur für die Hälfte des Schadens.
In unserem Beispiel ist das sehr ärgerlich, sind es immerhin 5.000 €, auf denen der Kunde „sitzen bleibt“. Nun stell Dir vor, es kommt zum Totalschaden (Wohnungsvollbrand), da ist die Differenz höher: Schaden 100.000 €, versichert waren 50.000 €, Leistung beträgt 25.000 €!
Solche Probleme kannst Du umschiffen, wenn Du Deine Hausratversicherung mit der Klausel Unterversicherungsverzicht abschließt. So wie ich das bei normal ausgestatteten Haushalten immer empfehle.