Kein Abzug „neu für alt"
Der Versicherer verzichtet bei der Regulierung eines Schadens auf einen dem Alter und der Abnutzung des Fahrzeugs entsprechenden Abzug der Kosten der Ersatzteile und der Lackierung.
Warum es den Abzug überhaupt gibt
Dahinter steht das sogenannte Bereicherungsverbot: Du sollst durch einen Schaden nicht bessergestellt werden als vorher. Bekommt dein sieben Jahre alter Wagen einen fabrikneuen Motor, ist er hinterher mehr wert als unmittelbar vor dem Schaden. Für diesen Wertzuwachs zieht der Versicherer einen Anteil ab.
Was normalerweise passiert
In der Regel wird von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt). Der Abzug beschränkt sich bei Krafträdern, Personenkraftwagen sowie Omnibussen bis zum Schluss des 4., bei allen übrigen Fahrzeugen bis zum Schluss des 3. auf die Erstzulassung des Fahrzeugs folgenden Kalenderjahres auf Bereifung, Batterie und Lackierung.
Die Besserleistung
Falls ein Versicherer auf diesen Abzug verzichtet, dann spricht man von „Verzicht auf Abzug neu für alt“. Für dich heißt das: Du bekommst die Reparatur ersetzt, ohne dass dir ein Anteil für den Wertzuwachs durch neue Teile abgezogen wird. Spürbar wird das vor allem bei älteren Fahrzeugen und bei Lackschäden.
KFZ-Versicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im Rhein-Neckar-Delta.
Was bedeutet „Abzug neu für alt“?
Werden bei einer Reparatur alte Teile durch neue ersetzt, ist das Fahrzeug hinterher mehr wert als vorher. Für diesen Wertzuwachs zieht der Versicherer einen Anteil von der Entschädigung ab – vor allem bei Bereifung, Batterie und Lackierung.
Warum darf der Versicherer überhaupt kürzen?
Grundlage ist das Bereicherungsverbot. Eine Versicherung soll den Zustand vor dem Schaden wiederherstellen, dich aber nicht besserstellen als zuvor.
Wann greift der Abzug?
Bei Krafträdern, Pkw und Omnibussen in den ersten Jahren nach Erstzulassung auf Bereifung, Batterie und Lackierung – bis zum Schluss des vierten auf die Erstzulassung folgenden Kalenderjahres, bei anderen Fahrzeugen bis zum Schluss des dritten.
Wie erkenne ich, ob mein Tarif darauf verzichtet?
Such in den Bedingungen nach der Formulierung „Verzicht auf Abzug neu für alt“. Fehlt sie, darf der Versicherer den Abzug vornehmen.
Lohnt sich diese Leistung?
Vor allem bei älteren Fahrzeugen und bei Lackschäden macht sie sich bemerkbar, weil dort der Abzug spürbar ausfällt. Der Aufpreis im Tarif ist meist gering.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die konkreten Leistungen richten sich immer nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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