GAP-Deckung bei Kredit- oder Leasingfahrzeugen
Der Versicherer ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages aufgrund Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag zum Finanzierungs-Restbetrag oder der Leasingrestforderung.
- bei Leasingfahrzeugen die Differenz zwischen der Restleasingforderung ohne Zinsen (=abgezinst) und dem Wiederbeschaffungswert abzüglich einer gegebenenfalls vereinbarten Selbstbeteiligung sowie bei Totalschaden abzüglich des für das Fahrzeug bestehenden Restwertes.
Die Restleasingforderung ist die Summe der restlichen abgezinsten Leasingraten, einer eventuellen anteiligen Restrate und dem abgezinsten Leasingrestwert sowie der noch nicht verbrauchten Leasingvorauszahlung. Bei der Berechnung ist auf den Monat des Schadeneintritts abzustellen. Nicht berücksichtigt werden Leasingraten, welche bereits vor Eintritt des Schadenfalls fällig geworden sind, sowie Verzugszinsen. Ebenfalls von der Leistung ausgenommen sind eventuelle Mehrforderungen des Leasinggebers wegen Überschreitung einer vereinbarten Kilometerleistung oder wegen der Verletzung sonstiger Vereinbarungen aus dem Leasingvertrag. - bei kreditfinanzierten Fahrzeugen die Differenz zwischen dem Finanzierungs-Restbetrag und dem Wiederbeschaffungswert abzüglich einer gegebenenfalls vereinbarten Selbstbeteiligung sowie bei Totalschaden abzüglich des für das Fahrzeug bestehenden Restwertes. Der Betrag vermindert sich um den Zinsvorteil, den der Kreditgeber durch die vorzeitige Befriedigung des Kreditvertrags erlangt. Der Kredit muss nachweislich ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen worden sein.
Finanzierungs-Restbetrag ist der Betrag, der bei vorzeitiger, schadenbedingter Beendigung des Kreditvertrags an den Kreditgeber zu zahlen ist. Bei der Berechnung ist auf den Monat des Schadeneintritts abzustellen. Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des Schadenfalles fällig gewesene, nicht bezahlte Raten sowie Verzugszinsen. Ebenfalls von der Leistung ausgenommen sind eventuelle Mehrforderungen des Kreditgebers wegen der Verletzung sonstiger Vereinbarungen aus dem Kreditvertrag.
Die GAP Deckung ist für den Finanzierungszeitraum abgeschlossen. Der Versicherungsschutz erlischt mit dem Ablauf des Kredit- oder Leasingvertrages.
Wann lohnt sich eine gap-deckung?
Ganz einfach: Immer dann, wenn ein Fahrzeug geleast oder finanziert ist. Nur mit der GAP-Deckung kann die Differenz zwischen dem buchalterischen und tatsächlichen Wert geschlossen werden, falls ein (Total-)Schaden eintritt.
Häufige Fragen
Was genau ist eine GAP-Deckung und wofür brauche ich sie?
Eine GAP-Deckung schließt die finanzielle Lücke, die entsteht, wenn dein geleastes oder finanziertes Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden hat. Sie zahlt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs und dem noch offenen Betrag bei deiner Bank oder Leasinggesellschaft.
Für wen ist eine GAP-Deckung besonders sinnvoll?
Diese Deckung ist besonders sinnvoll für dich, wenn du ein Fahrzeug least oder über einen Kredit finanzierst. Gerade bei Neuwagen oder teuren Gebrauchtwagen sinkt der Wert anfangs schnell, während die Restschuld langsamer abgebaut wird.
Wie lange läuft der Schutz der GAP-Deckung?
Die GAP-Deckung begleitet dich in der Regel für die gesamte Laufzeit deines Leasing- oder Finanzierungsvertrages. Sie endet automatisch, sobald du das Fahrzeug abbezahlt hast oder der Leasingvertrag ausläuft.
Welche Summe genau wird bei einem Schaden durch die GAP-Deckung ausgeglichen?
Sie gleicht die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs und deiner noch offenen Restforderung beim Leasinggeber oder deiner Bank aus. Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel Verzugszinsen oder zusätzliche Gebühren aus der Überschreitung von Kilometerleistungen.
Wie hoch sind die Kosten für eine GAP-Deckung?
Die Kosten für eine GAP-Deckung sind meistens ein kleiner Aufschlag zu deiner Vollkaskoversicherung. Sie hängen von deinem Fahrzeugwert und den Konditionen deines Finanzierungs- oder Leasingvertrages ab.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die konkreten Leistungen richten sich immer nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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